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# taz.de -- Bundestagswahl für Deutsche im Ausland: Das wird knapp
> Die Fristen der Briefwahl sind so kurz, dass Deutsche im Ausland
> womöglich ihre Stimme nicht abgeben können. Jetzt sollen Kuriere Abhilfe
> schaffen.
Bild: Stimmabgabe: Für Briefe aus Johannesburg könnte es knapp werden
Berlin taz | Deutsche im Ausland könnten bei der Bundestagswahl im Februar
leer ausgehen. Wegen der vorgezogenen Wahl muss alles schnell gehen –
entsprechend sind die Fristen für die Briefwahl sehr knapp bemessen. Doch
dies ist der einzige Weg, mit dem Deutsche im Ausland ihre Stimme abgeben
können. Eine Urnenwahl in einer deutschen Botschaft sieht das deutsche
Wahlrecht nicht vor.
Wie viele Deutsche im Ausland leben, kann das Auswärtige Amt nicht genau
beziffern, geschätzt sind es drei bis vier Millionen. Wollen diese
sogenannten Auslandsdeutschen ihre Stimme abgeben, müssen sie sich zuerst
in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Bis zum 2. Februar können sie
auf der [1][Webseite der Bundeswahlleiterin] Briefwahl beantragen.
Frühestens ab dem 4. Februar versenden die zuständigen Wahlkreise dann die
Briefwahlunterlagen ins Ausland. Berlin ist besonders spät dran und
verschickt die Briefe erst am 10. Februar.
Um gezählt zu werden, müssen sich alle Unterlagen um 18 Uhr am Tag der
Bundestagswahl, dem 23. Februar, in den Wahlurnen der zuständigen
Wahlkreise befinden. Aber reichen 13 Tage für den Hin- und Rückweg von
Auslandspost? [2][Eher nicht, fürchtete ein Deutscher aus Südafrika und
klagte dagegen im Januar.] Er forderte, dass das Land Berlin und die
Bundesrepublik Deutschland Maßnahmen einleiten, um seine Stimmabgabe trotz
der kurzen Frist sicher zu ermöglichen.
Dass Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig ankämen oder nicht rechtzeitig
zurück in Deutschland sein könnten, sei tatsächlich möglich, sagte ein
Sprecher des Auswärtigen Amts in der Bundespressekonferenz. Oft sind Briefe
aus dem nichteuropäischen Ausland lange unterwegs, was auch bei regulären
Wahlen eine Herausforderung sei. Die kurzen Fristen der vorgezogenen Wahl
verschärften nun das Problem. Das Auswärtige Amt will deswegen mit Kurieren
nachhelfen.
Dabei werden die Unterlagen von Deutschland an die zuständige Botschaft im
Ausland geschickt. Die Wahlberechtigten können sie dort abholen und auch
wieder abgeben. Anschließend werden sie zurück zur Kurierstelle des
Auswärtigen Amts in Berlin transportiert. Spätestens bis zum 21. Februar
müssen die Wahlunterlagen dort eintreffen, um sie rechtzeitig an die
zuständige Heimatgemeinde zu senden. Auf der Webseite der
Bundeswahlleiterin gibt es eine Liste mit Staaten, in denen deutsche
Auslandsvertretungen einen Kurierweg anbieten.
Dies sei allerdings nicht immer die schnellste Option, so das
[3][Auswärtige Amt]: Ein kommerzieller Dienstleister sei oft schneller,
insbesondere in Europa und Nordamerika. Der Kläger aus Südafrika hatte
keinen Erfolg, das Berliner Verwaltungsgericht wies den Eilantrag zurück:
Zuständig für das Wahlverfahren sei der Bundestag, der erst im Nachgang der
Wahl ein sogenanntes Wahlprüfungsverfahren einleiten könne.
15 Jan 2025
## LINKS
[1] https://www.bundeswahlleiterin.de/
[2] https://www.rbb24.de/politik/wahl/bundestag/2025/berlin-klage-auslandsdeuts…
[3] https://www.auswaertiges-amt.de/de/2441404-2441404
## AUTOREN
David Honold
## TAGS
Briefwahl
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Kolumne Die Wahrheit
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