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# taz.de -- Rassistisches Motiv gewürdigt: Fast vier Jahre Haft für Messerang…
> Ein Deutscher hatte versucht, einem Algerier in den Hals zu stechen, und
> diesen schwer verletzt. Offenbar suchte er gezielt nach Migranten.
Bild: Messerverbot galt in Schwerin nur zu den Einheitsfeierlichkeiten, hätte …
Wegen eines Messerangriffs auf einen algerischen Flüchtling hat das
Schweriner Amtsgericht den gelernten Bankkaufmann Jens L. zu einer
Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die
Vertreterin der Nebenklage lobte, „dass die rassistischen Beweggründe des
Täters in der Verhandlung deutlich herausgearbeitet“ und strafverschärfend
gewürdigt worden seien.
L. war am 14. Juni mit zwei Messern durch die Schweriner Innenstadt
gezogen. Wahllos ging der Deutsche auf Menschen los, die er für Migranten
hielt. Auf dem Marienplatz sprach L. den Algerier an. Der Geflüchtete
verstand ihn nicht und bat einen seiner Begleiter, für ihn zu übersetzen.
In dem Moment zog L. eines der Messer und versuchte, sein Opfer an der
Kehle zu treffen. Der Geflüchtete konnte aber etwas zurückweichen, die
Klinge des Küchenmessers traf nicht den Hals.
Das Amtsgericht folgte mit seinem Urteil der Forderung der
Staatsanwaltschaft. Für eine menschenverachtende Motivation hinter dem
Angriff sprach aus Sicht des Richters, dass der 46-Jährige den
Schwerverletzten und dessen Begleiter nach der Attacke angegrinst habe. In
diesem Moment sei nicht absehbar gewesen, dass der Angegriffene überleben
würde, betonte der Richter in der mündlichen Urteilsbegründung.
[1][In der Verhandlung] wurden auch Chatnachrichten von L. berücksichtigt,
die für ein rassistisches Motiv sprachen. L. hatte seiner damaligen
Partnerin die Tat angekündigt. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge soll
L. sich gekränkt gefühlt haben, weil seine Partnerin früher mit einem
Nigerianer verheiratet war.
Bei dem Urteil berücksichtigte das Gericht strafmildernd, dass L. psychisch
erkrankt ist und bei der Tat stark alkoholisiert war. Er hatte sich zudem
mit einer Zahlung von 2.000 Euro an sein Opfer um einen Ausgleich bemüht.
„Für meinen Mandanten war es sehr wichtig, dass seine Auseinandersetzung
mit den schwerwiegenden Folgen endlich zur Sprache kommen konnte“, sagte
Karin Hildebrandt, die den Algerier als Nebenkläger vertrat.
Nach Paragraf 46 des Strafgesetzbuches seien rassistische und auch andere
menschenverachtende Motive bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, sagt
Robert Schiedewitz, Mitarbeiter der Beratungsstelle für Betroffene rechter
Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern (Lobbi). Dass die Anwendung des Paragrafen
[2][„endlich Einzug in die juristische Praxis“ finde], sei ein wichtiger
Schritt.
Die Politik müsse jedoch ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gegenüber
Betroffenen rassistischer Gewalt nachkommen, die keinen festen
Aufenthaltsstatus in Deutschland haben und denen die Abschiebung drohe,
sagt Schiedewitz. „Es darf nicht sein, dass eine Politik, die Menschen
nicht vor rassistischen Angriffen schützen kann, anschließend durch
bürokratische Maßnahmen den Willen der Täter unterstützt.“ Ein humanitär…
Bleiberecht sei dringend geboten, sagt Schiedewitz.
21 Dec 2024
## LINKS
[1] /Messerattacke-auf-Algerier/!6048558
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## AUTOREN
Andreas Speit
## TAGS
Schwerpunkt Rassismus
Opfer rechter Gewalt
Kolumne Der rechte Rand
Hassverbrechen
Messerangriff
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Rechtsextremismus
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Geflüchtete
Migration
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