| # taz.de -- Verfassungsgericht entscheidet: Kein persönlicher Anspruch auf hö… | |
| > Klagen zwecklos: Das Bundesverfassungsgericht überlässt dem Gesetzgeber | |
| > die Festsetzung der Bafög-Höhe. Ein individueller Anspruch bestehe nicht. | |
| Bild: Wem das Bafög nicht reicht, der kann ja arbeiten, findet das Bundesverfa… | |
| Berlin taz | Studierende können eine existenzsichernde Bafög-Höhe nicht | |
| einklagen. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer an diesem Mittwoch | |
| veröffentlichten Grundsatzentscheidung festgestellt, dass sich aus dem | |
| Grundgesetz kein ausbildungsbezogenes Existenzminimum ergibt. | |
| Das Bafög wurde 1971 eingeführt. Es soll jungen Menschen das Studium | |
| ermöglichen, auch wenn ihre Eltern nicht über die nötigen finanziellen | |
| Mittel verfügen. Derzeit bekommt rund ein Fünftel aller Studierenden Bafög. | |
| Die Zahlung besteht aus einer Grundpauschale, die seit dem Sommer bei 475 | |
| Euro liegt und um einen Wohnungszuschuss von 380 Euro ergänzt werden kann. | |
| Daneben haben Studierende keinen Anspruch auf Bürgergeld, sondern müssen | |
| notfalls arbeiten oder sich Geld leihen. Auch die Hälfte des erhaltenen | |
| Bafögs ist nach dem Studium zurückzuzahlen. | |
| [1][Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kam 2021 in einem Fall] aus dem | |
| Wintersemester 2014/15 zum Schluss, dass die damalige Bafög-Grundpauschale | |
| von 373 Euro verfassungswidrig niedrig war. Die Leipziger Richter:innen | |
| gingen davon aus, dass bedürftige Studierende einen weitergehenden | |
| „verfassungsrechtlichen Anspruch auf Ausbildungsförderung“ haben. Da nur | |
| das Bundesverfassungsgericht Gesetze für verfassungswidrig erklären kann, | |
| musste jedoch Karlsruhe hierüber entscheiden. | |
| Das Bundesverfassungsgericht wies nun aber die Annahme des | |
| Bundesverwaltungsgerichts zurück. Aus dem Grundgesetz ergebe sich keine | |
| individuell einklagbare Bafög-Höhe. Die Bafög-Höhe wird also wie bisher | |
| ausschließlich vom Bundestag bestimmt. | |
| ## Die können ja arbeiten | |
| Die Verfassungsrichter:innen stellen fest, dass das Grundrecht auf | |
| ein menschenwürdiges Existenzminimum bei Studierenden nicht passt. Denn | |
| diese könnten ihre Existenz sichern, indem sie arbeiten. Dass sie dann | |
| nicht studieren können, verletze nicht ihre Menschenwürde. | |
| Es gebe zwar ein verfassungsrechtliches „Recht auf Teilhabe am staatlichen | |
| Studienangebot“, das aber laut Bundesverfassungsgericht ebenfalls nicht | |
| passt. Hiermit können Auswahlverfahren bei Studienplatzmangel überprüft | |
| werden, aber keine materiellen Leistungen eingefordert werden. | |
| Auch aus dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes ergebe sich kein Anspruch | |
| auf eine ausreichende Bafög-Höhe, so die Karlsruher Richter:innen. Zwar | |
| habe der Staat den „Auftrag zur Förderung gleicher Bildungs- und | |
| Ausbildungschancen“. Die staatlichen Mittel seien jedoch begrenzt, auch | |
| wegen der grundgesetzlichen Schuldenbremse, auf die die Richter:innen | |
| ausdrücklich verweisen. | |
| Deshalb müsse der Gesetzgeber Prioritäten setzen. Schließlich könne der | |
| Zugang zu einer Hochschulbildung in vielen Lebensphasen behindert werden, | |
| nicht nur durch eine unzureichende Bafög-Höhe; so könne schon die mangelnde | |
| frühkindliche Förderung Lebenschancen abschneiden. Für welche | |
| Sozialleistung wie viel Steuergeld ausgegeben wird, müsse deshalb der | |
| Bundestag entscheiden. | |
| Klagen gegen die Bafög-Erhöhung im Sommer, die weithin als unzureichend | |
| wahrgenommen wurde, haben nun keine Aussicht auf Erfolg mehr. | |
| Vertreter:innen des studentischen Dachverbands fzs reagierten | |
| enttäuscht. Die Entscheidung sei ein Schlag ins Gesicht für alle | |
| Studierenden, die auf BAföG angewiesen sind, so Lisa Iden vom Vorstand. „In | |
| unseren Augen muss allen Menschen der Weg ins Studium offenstehen. | |
| Studentische Armut als von Studierenden selbstverschuldete Situation | |
| darzustellen, verkennt das eigentliche Ziel des BAföGs: Chancengleichheit.“ | |
| Man hoffe, dass der Gesetzgeber dennoch zur Vernunft komme und endlich für | |
| Bildungsgerechtigkeit einstehe. | |
| Az.: 1 BvL 9/21 | |
| 30 Oct 2024 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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