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# taz.de -- Thüringer Verfassungsgerichtshof: Weg frei für Änderung der Wahl…
> Eine Eilklage der CDU beim Thüringer Verfassungsgericht hatte Erfolg. Der
> Thüringer Landtag setzt indes seine erste Sitzung fort.
Bild: Hat bei der ersten Sitzung des Thüringer Landtags die Rechte der Abgeord…
Freiburg taz | Der Thüringer Landtag darf die Regeln für die Wahl einer
Landtagspräsident:in noch vor der Wahl verändern. Das entschied der
Thüringer Verfassungsgerichtshof am späten Freitagabend. Erfolg hatte damit
ein Eilantrag der CDU-Fraktion gegen den Alterspräsidenten des Landtags
Jürgen Treutler (AfD).
Nach der Landtagswahl vom 1. September stellt die AfD im Thüringer Landtag
die stärkste Fraktion. Nach der bisherigen Geschäftordnung des Landtags hat
die stärkste Fraktion das Vorschlagsrecht für die Landtagspräsident:in. Die
AfD schlug die Abgeordnete Wiebke Muhsal vor. Die anderen Fraktionen (CDU,
BSW, Linke und SPD) wollen jedoch eine AfD-Landtagspräsident:in verhindern.
Sie befürchten, dass das eigentlich überparteiliche Amt für
rechtsextremistische Politik missbraucht wird.
Eigentlich dürfte es leicht sein, eine AfD-Landtagspräsident:in zu
vermeiden, denn die AfD hat trotz ihres Vorschlagsrechts ja keine Mehrheit
im Landtag und die anderen Abgeordneten sind nicht verpflichtet,
AfD-Politiker:innen zu wählen. Allerdings war bisher unklar, wie es
weiterginge, wenn der Personalvorschlag der AfD nicht gewählt würde. Können
dann auch andere Fraktionen Vorschläge machen oder kann nur die AfD weitere
Abgeordnete zur Wahl stellen? Über diese Verfahrensfrage hätte der
Alterspräsident des Landtags, Jürgen Treutler, entscheiden müssen. Zufällig
ist Treutler auch ein AfD-Abgeordneter. Deshalb bestand die Sorge, dass er
Kandidaturen anderer Fraktionen gar nicht zulässt und dass der Landtag am
Ende ohne Präsident:in dasteht, also nicht arbeitsfähig ist.
CDU und BSW haben deshalb bereits am 19. September einen Änderungsantrag
zur Geschäftsordnung des Landtags gestellt. Danach soll die AfD ihr
Vorschlagsrecht für die Landtagspräsident:in verlieren. Vielmehr
sollen alle Fraktionen Vorschläge für das Amt machen können, vom ersten
Wahlgang an. Die CDU hat bereits angekündigt, dass sie dann ihren
Abgeordneten Thadäus König vorschlagen wird. Die anderen Fraktionen (außer
der AfD) haben erklärt, dass sie König wählen würden.
## Erste Sitzung verlief chaotisch
Die erste Sitzung des Thüringer Landtags am Donnerstag [1][verlief jedoch
chaotisch]. Alterspräsident Jürgen Treutler versuchte, gegen die Mehrheit
der Abgeordneten seine Vorstellung vom Ablauf der Sitzung durchzusetzen und
wies Anträge der Abgeordneten, unter anderem auf Feststellung der
Beschlussfähigkeit des Landtags, mehrfach als unzulässig ab.
Treutler argumentierte, dass Anträge zur Tagesordnung und zur
Geschäftsordnung erst möglich seien, wenn die Landtagspräsident:in
gewählt und somit der Landtag konstituiert ist. Er machte damit deutlich,
dass er über den Antrag zur Änderung des Wahlverfahrens nicht vor der Wahl
der Landtagspräsident:in abstimmen lassen würde. Die AfD hielt den
Änderungsantrag von CDU und BSW zudem inhaltlich für verfassungswidrig. Es
bestehe ein Gewohnheitsrecht mit Verfassungsrang, dass die stärkste
Fraktion die Landtagspräsident:in stellen darf.
Nach mehreren Sitzungsunterbrechungen und informellen Verhandlungen
kündigte die CDU-Fraktion am Donnerstag um 16.15 Uhr an, dass sie beim
Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar eine einstweilige Anordnung
beantragen wird. Der Schritt war erwartet worden – auch bei den Thüringer
Verfassungsrichter:innen. Diese begannen am Freitag sofort mit den
Beratungen und veröffentlichten ihren 36-seitigen Beschluss, der der taz
vorliegt, bereits am späten Freitagabend.
Der Verfassungsgerichtshof stellte fest, dass Alterspräsident Treutler die
Rechte der Thüringer Abgeordneten verletzt hatte. Er habe nur eine dienende
Rolle und keine Befugnis, Anträge der Abgeordneten einfach als unzulässig
abzulehnen. Die Sitzung des Landtags müsse deshalb an diesem Samstag mit
der Feststellung der Beschlussfähigkeit des Landtags und der Abstimmung
über die Tagesordnung fortgesetzt werden.
## Richter:innen verweisen auf Parlamentsautonomie
In der Begründung verweisen die Richter:innen auf die
Parlamentsautonomie. Der Landtag könne mit Mehrheit selbst entscheiden, wie
er seine konstituierende Sitzung gestaltet. Er könne dabei auch selbst die
Reihenfolge der Verfahrensschritte festlegen. Besonders wichtig: Der
Landtag kann auch das Wahlverfahren für die Landtagspräsident:in
ändern, bevor die Wahl stattfindet.
Das heißt: Die Abgeordneten können in der Geschäftsordnung das
Vorschlagsrecht der stärksten Fraktion, also der AfD, vor der Wahl
streichen, so dass der CDU-Abgeordnete König vorgeschlagen und gewählt
werden kann. Es ergebe sich weder aus der Verfassung noch aus
Gewohnheitsrecht, dass die Parlamentspräsident:in der größten
Fraktion angehören muss, so die Richter:innen. Die Abgeordneten könnten den
bisherigen „Parlamentsbrauch“ einfach ändern. (Az.: VerfGH 36/24)
Die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs fiel einstimmig. Die
AfD hatte allerdings keinen der neun Richter:innen vorgeschlagen. Am
heutigen Samstag wird die Sitzung des Landtags um 9.30 Uhr fortgesetzt.
28 Sep 2024
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## AUTOREN
Christian Rath
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