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# taz.de -- Rechter Terror in Eisenach: Neonazis werden angeknockt
> Die Bundesanwaltschaft klagt drei Neonazis an. Sie sind Teil der
> Kampfsportgruppe „Knockout 51“, die einen Nazi-Kiez errichten und Linke
> töten wollte.
Bild: Aktuelle Anklage der Bundesanwaltschaft: Polizisten stehen vor der Gastst…
Berlin taz | Die Führungsriege der [1][militanten rechtsextremen
Kampfsportgruppe „Knockout 51“] ist im Juli recht glimpflich davon
gekommen, nun hat der Generalbundesanwalt Anklage gegen die zweite Reihe
erhoben: Im Fokus stehen die drei Thüringer Neonazis Kevin N., Marvin W.
sowie Patrick Wischke, der Landeschef der in Heimat umbenannten NPD.
N. und W. wirft sie die Mitgliedschaft beziehungsweise Gründung einer
kriminellen und terroristischen Vereinigung vor. Kevin N. soll dabei auch
Rädelsführer gewesen sein. Dem Heimat-Funktionär Wischke hält die
Bundesanwaltschaft die Unterstützung der Gruppe sowie ein Verstoß gegen das
Waffengesetz vor. Die Anklageerhebung erfolgte vor dem Staatsschutzsenat
des Thüringer Oberlandesgerichts, wie aus einer [2][Mitteilung der
Bundesanwaltschaft vom Donnerstag] hervorgeht.
Die Gruppe hatte in Eisenach jahrelang rechten Terror organisiert. Anführer
ist Leon Ringl, der dort die Szenekneipe „Bulls Eye“ betreibt. 20
Mitglieder soll die Gruppe gehabt haben. Kampfsporttraining gab es in der
Parteizentrale der in Heimat umbenannten NPD Thüringen, dem „Flieder
Volkshaus“. Die Rechtsextremisten wollten einen „Nazi-Kiez“ errichten,
verprügelten immer wieder Menschen, die nicht in ihr Weltbild passten,
versuchten auch Waffen zu organisieren und machten Schießtrainings im
Ausland – dabei sollen sich auch die Tötung politischer Gegner geplant
haben.
Einer der nun angeklagten Mitglieder, Kevin N., habe ebenfalls zur
Führungsriege gehört, heißt es vom Generalbundesanwalt. Er habe spätestens
im März 2019 „Knockout 51“ mitgegründet. Aus Sicht der Sicherheitsbehörde
wollte die Gruppe „unter dem Deckmantel des gemeinsamen körperlichen
Trainings junge, nationalistisch gesinnte Männer“ anlocken und
indoktrinieren. Mitglieder seien „für körperliche Auseinandersetzungen mit
Polizeibeamten, Angehörigen der politisch linken Szene und sonstigen als
bekämpfenswert erachteten Personen ausgebildet worden“. Ab April 2021 habe
die Gruppe dann auch auf die „Tötung von Personen aus der linksextremen
Szene“ abgezielt.
## „Mit dem Auto in die Gegner fahren“
Kevin N. habe dabei unter anderem Mitglieder geschult, „Kiezstreifen“
geleitet und Veranstaltungen abgesichert. Er sei beteiligt gewesen, als die
Mitglieder bei Corona-Protesten gewaltsame Auseinandersetzungen mit der
Polizei oder politischen Gegner*innen gesucht hätten; ebenso, als die
Gruppe im September 2021 geplant habe, einen Angriff von Linksextremen zu
provozieren, um diesen „für einen tödlichen Gegenangriff“ zu nutzen. Ein
Zusammenstoß sei allerdings trotz Provokationen ausgeblieben, heißt es vom
Generalbundesanwalt.
Dem Thüringer Heimat-Chef Patrick Wischke wirft die Bundesanwaltschaft
unter anderem vor, der Gruppe im „Flieder Volkshaus“ einen Raum als
Waffenlager zur Verfügung gestellt zu haben. Ebenfalls soll er einen
Computer zur Verfügung gestellt sowie für die Gruppe Umbauten an der
Immobilie veranlasst haben. Zudem habe er an Treffen und Schulungsmaßnahmen
mitgewirkt.
Marvin W. wiederum soll einfaches Mitglied gewesen sein, dass neben
Kampfsport und Schießtrainings auch an „Kiezstreifen“ teilgenommen habe und
sich an den Tötungsplanungen beteiligt hatte. „Seine Aufgabe sollte dabei
sein, [3][mit dem Auto in die Gegner zu fahren]“, schreibt die
Bundesanwaltschaft. Kevin N. und Marvin W. befinden sich seit 14. Dezember
2023 in Untersuchungshaft. Der Heimat-Funktionär Patrick Wischke wiederum
wurde am 18. April diesen Jahres aus der U-Haft entlassen.
Die Bundesanwaltschaft stufte die Gruppe seit 2021 als terroristische
Vereinigung ein. Verurteilt wurde die Führungsriege im ersten Prozess
allerdings nur als kriminelle Vereinigung. Mord und Totschlag sei nicht das
Ziel der Gruppe gewesen, sagte der Richter, die er dennoch als „Kampfgruppe
nationalsozialistischer Prägung“ einschätzte. Tötungspläne gegen Linke
wertete er jedoch nur als Notwehr. Die Folge war viel [4][Jubel bei
Rechtsextremen im Gerichtssaal] und entsprechend milde Urteile mit
Haftstrafen bis zu drei Jahren und zehn Monaten. Die Bundesanwaltschaft
hatte doppelt so hohe Strafen verlangt.
Kritiker*innen sprachen von einem „Freifahrtschein für extreme Rechte“.
An der Thüringer Justiz hatte es bereits Kritik wegen milder Urteil in
anderen Neonazi-Prozessen nach schweren Gewalttaten in Ballstädt oder
Fretterode gegeben.
## Verbindungen zur Polizei
Gegen das Urteil aus dem Juli hat die Bundesanwaltschaft Revision
eingelegt. Und auch die zweite Reihe will sie nun erneut als terroristische
Vereinigung anklagen und bleibt also bei der Überzeugung, dass es sich bei
„Knockout 51“ um rechten Terror handelt. Nun liegt es am Oberlandesgericht
Thüringen, in welchem Umfang es die Anklage zulässt.
Die Linken-Abgeordnete und Sprecherin für Antifaschismus, Katharina König,
sagte: „Eine Reihe tatsächlicher Anhaltspunkte verdeutlicht, dass es sich
nicht nur um eine kriminelle, sondern um eine terroristische Vereinigung
handelt, gegen die mit allen rechtlich möglichen Mitteln vorgegangen werden
muss. Leider muss erneut Karlsruhe eingreifen und aktiv werden, wo
Thüringer Sicherheits- und Justizbehörden über Jahre versagten und
militante Neonazis gewähren ließen.“
König hält es für angemessen, dass der Generalbundesanwalt erneut Anklage
wegen Terrorismus erhebt. „Das Ziel der Gruppe bestand darin, Nazi-Terror
zu verbreiten. Dann sollte man das auch entsprechend benennen und nach den
gesetzlichen Möglichkeiten verfolgen.“ Sie forderte ein konsequentes
Vorgehen gegen Szene-Immobilien und auch eine Aufarbeitung möglicher
Verstrickungen der Thüringer Polizei. Mitglieder der Gruppe hatten sich
selbst mit Verbindungen zur Polizei gerühmt, weswegen die Thüringer Polizei
in den Ermittlungen teils nicht mehr involviert war.
19 Sep 2024
## LINKS
[1] /Urteil-gegen-Knockout51/!6021205
[2] https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/Pr…
[3] /Nicht-erst-seit-Henstedt-Ulzburg/!5941975
[4] /Urteil-gegen-Knockout51/!6021205
## AUTOREN
Gareth Joswig
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