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# taz.de -- Erhöhung des Wohngelds: 30 Euro mehr für die Miete
> Das Bundeskabinett beschließt höheres Wohngeld zum 1. Januar 2025. Das
> Pestel-Institut befürchtet, Vermieter könnten das ausnützen.
Bild: Das Wohngeld bedürftiger MieterInnen soll erhöht werden
Berlin taz | Das Wohngeld war zu Beginn 2023 umfassend reformiert und
verbessert worden. Jetzt kündigte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD)
eine erneute [1][Erhöhung für 2025] an. „Die Menschen geben heute deutlich
mehr Geld für Miete, Energie und Waren des täglichen Bedarfs aus. Um die
Entlastungswirkung auch langfristig zu erhalten, erhöhen wir das monatliche
Wohngeld zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 15 Prozent beziehungsweise
30 Euro im Monat“, sagte Geywitz nach einem Kabinettsbeschluss vom
Dienstag.
Die Höhe des monatlichen Mietzuschusses für Bürger:innen mit geringem
Einkommen wird laut Gesetz alle zwei Jahre auf eine nötige Anpassung an die
Preis- und Mietpreisentwicklung überprüft. Das Wohngeld wird individuell
berechnet, wobei Einkommen, Haushaltsgröße, Miethöhe und auch die
Wohnkostensituation in der Region eine Rolle spielen.
Durch die Reform [2][„Wohngeld-Plus“] von 2023 wurden der Kreis der
Anspruchsberechtigten deutlich ausgeweitet und auch die Heizkosten mehr
berücksichtigt. Das Ministerium rechnete bei Beginn der Reform damit, dass
die Zahl der Wohngeldempfänger:innen sich durch die Reform
verdreifachen und in den kommenden Jahren auf rund 1,9 Millionen Menschen
steigen könnte.
Nach [3][Berechnungsbeispielen] aus dem Bundesbauministerium von 2023
bekommt beispielsweise eine alleinstehende Rentnerin im brandenburgischen
Jüterbog mit einer Bruttorente von 860 Euro im Monat und einer
Bruttokaltmiete von 335 Euro ein Wohngeld von 250 Euro im Monat. Ein
Ehepaar mit zwei Kindern in München mit einem anrechenbaren Gesamteinkommen
von 1.940 Euro und einer Miete von 770 Euro erhält ein Wohngeld von 518
Euro.
## Wohngeld ist vorrangig vorm Bürgergeld
Bei Geringverdiener:innen wird das Wohngeld vorrangig gewährt vor
Leistungen der Grundsicherung und soll verhindern, dass Einkommensschwache
nur wegen der Wohnkosten Bürgergeld beantragen müssen. Wer Bürgergeld
bezieht, erhält kein Wohngeld, sondern bekommt die sogenannten Kosten der
Unterkunft vom Jobcenter erstattet. Jobcenter prüfen daher bei
Neuantragssteller:innen, ob nicht ein vorrangiger Anspruch auf
Wohngeld besteht.
Das Pestel-Institut warnte am Mittwoch aber davor, die Erhöhung des
Wohngeldes könnte einen „ungewollten Effekt der Mietpreistreiberei“ mit
sich bringen, so Pestel-Chef Matthias Günther. Vermieter nutzten den
Wohnungsmangel aus, um mit den Mieten „weiter nach oben zu gehen“. Schon
bei den Kosten der Unterkunft für Bürgergeld-Empfänger:innen müsse der
Staat heute „Mieten akzeptieren, die regional teils deutlich über den
Durchschnittsmieten liegen“.
In vielen Fällen allerdings zahlen Bürgergeld-Empfänger:innen einen Teil
der Miete selbst, weil diese die „Angemessenheitsgrenzen“ der Jobcenter
übersteigt.
Aktuell fehlten in Deutschland über 500.000 Wohnungen, so Günther.
## Wohngeld mit Bürgergeld vereinen?
Die Zahl der Empfänger:innen von Bürgergeld ist trotz der Erweiterung
des Wohngeldes von 2023 nicht nennenswert gesunken. In Hamburg etwa
verdoppelte sich im vergangenen Jahr die Zahl der Wohngeldempfänger:innen,
der durchschnittliche Anspruch kletterte zwischen 2022 und 2023 laut
Statistikamt Nord auf 318 Euro monatlich. Die Zahl der Empfänger:innen
von Bürgergeld stieg im Laufe des Jahres 2023 in Hamburg wie auch im
Bundesgebiet aber ebenso an, was auch dem Zuzug von Ukrainer:innen
geschuldet ist.
Das Münchener Ifo-Institut schlug unlängst vor, Wohngeld und Bürgergeld in
eine Leistung zu integrieren. Allerdings sind die Vorbedingungen der beiden
Leistungen unterschiedlich, eine Zusammenlegung wäre kompliziert.
14 Aug 2024
## LINKS
[1] /Wohngeld-soll-steigen/!6024731
[2] /Neue-Gesetze-im-neuen-Jahr/!5905522
[3] https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentlich…
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
Wohngeld
Mieten
Bürgergeld
Bürgergeld
Bürgergeld
Energetische Sanierung
Kolumne In Rente
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