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# taz.de -- Heimliche Wohnungsdurchsuchungen: Finger weg!
> Die Pläne von Innenministerin Faeser bedeuten einen Tabubruch. Die
> eigenen vier Wände sind ein Ort geschützter Privatheit – und das muss so
> bleiben.
Bild: Die eigene Wohnung soll ein Ort geschützter Privatheit bleiben
Stellen Sie sich vor, Sie kommen nach Hause: Der Sessel scheint nicht genau
da zu stehen, wo er immer steht. Und die Zahnbürste liegt links vom
Zahnputzbecher statt wie üblich rechts davon. War da etwa jemand in der
Wohnung? Bisher konnte man ausschließen, dass die Polizei heimlich die
Wohnung durchsucht hat, denn das darf sie bisher nicht.
Die Hausdurchsuchung ist eine offene Maßnahme. Und wenn der Wohnungsinhaber
zufällig abwesend ist, muss zumindest ein Angehöriger, Freund oder Nachbar
hinzugezogen werden – dies gilt schon seit Jahrzehnten. Doch
SPD-Innenministerin Nancy Faeser will sie nun aufweichen. Zur Abwehr von
internationalen terroristischen Anschlägen [1][soll das BKA Wohnungen auch
heimlich durchsuchen können]. Und es soll einbrechen können, um
Spähsoftware – so genannte Staatstrojaner – auf Computern oder Smartphones
installieren zu können.
Auch wenn die Maßnahme (zunächst) auf potenzielle internationale
Terroristen beschränkt ist – in der Praxis vor allem also auf Islamisten –,
so handelt es sich doch um einen Tabubruch. [2][Angesichts der Vielzahl der
Polizeigesetze] hat ohnehin kaum jemand einen Überblick, welche
Sicherheitsbehörde unter welchen Voraussetzungen welche Befugnisse hat. Da
ist ein echtes Tabu wie das Verbot der heimlichen Wohnungsdurchsuchung
besonders wichtig. Die eigenen vier Wände sollen so weit wie möglich ein
Ort geschützter Privatheit bleiben.
Der Nutzen, den sich die Polizei von heimlichen Durchsuchungen und
heimlichen Ausspähungen der Computer verspricht, lässt sich meist nicht
realisieren. Die umstrittensten Polizeimethoden sind oft diejenigen, die
auch am seltensten angewandt werden. Über den Einsatz von Staatstrojanern
wurde viel und kontrovers diskutiert: Lange Zeit hatte die Polizei aber nur
die theoretische Befugnis und konnte sie technisch mangels geeigneter
Software gar nicht umsetzen. Deshalb gilt auch bei den aktuellen
Vorschlägen von Nancy Faeser: Finger weg! Der polizeiliche Nutzen ist die
Verunsicherung der Bürger nicht wert.
13 Aug 2024
## LINKS
[1] /Strittiger-Gesetzentwurf/!6026933
[2] /Sicherheit-und-Persoenlichkeitsrechte/!5447355
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Staatstrojaner
Nancy Faeser
Social-Auswahl
Schwerpunkt Überwachung
Gesichtserkennung
Messer
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