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# taz.de -- NGOs in Georgien: „Agentengesetz“ vor Gericht
> Georgiens Staatschefin Surabischwili und Teile der Opposition wollen vor
> dem Verfassungsgericht klagen. Erst einmal geht es darum, Zeit zu
> gewinnen.
Bild: Will eine Klage einreichen: Georgiens Staatschefin Salome Surabischwili
Berlin taz | In Georgien gehen die Auseinandersetzungen um das sogenannte
Agentengesetz in die nächste Runde. Dieses Mal werden sie mit juristischen
Mitteln ausgefochten. Staatspräsidentin Salome Surabischwili und Teile der
parlamentarischen Opposition kündigten an, das Gesetz vor dem
Verfassungsgericht anzufechten. Entsprechende Klagen sollen Ende Juli
eingereicht werden. Zur Begründung hieß es, die Vorschrift widerspreche
Artikel 78 des georgischen Grundgesetzes.
Besagter Artikel über die Integration der Südkaukasusrepublik in die
Europäische Union und die euroatlantischen Strukturen war 2017 ergänzt
worden. Die Verfassungsorgane müssten alle in ihrer Macht stehenden
Maßnahmen ergreifen, um die vollständige Integration Georgiens in die EU
und die Nato sicherzustellen, heißt es in dem Zusatz. Georgien hatte im
vergangenen Dezember den Status eines EU-Beitrittskandidaten erhalten.
„Es ist sehr gut, dass die Präsidentin diesen Prozess einleitet. Jedoch ist
es wichtig, dass kein Teil dieses Gesetzes unangefochten bleibt, denn es
lässt für niemanden in diesem Land Raum für Freiheit“, sagte die
Abgeordnete Tamar Kordzaia von der Oppositionsplattform „Einheit“. Ein
weiterer wichtiger Aspekt sei, die Anwendung eines temporären Mechanismus
zu fordern, der die Aussetzung der Wirkung des Gesetzes bis zu einer
endgültigen Entscheidung vorsehe. Daher sei es erforderlich, dass der
Verfassungsgerichtshof zügig zusammentrete und über die Aussetzung des
Gesetzes berate, so Kordzaia weiter.
Sie will eine eigene Klage einreichen. Auch mehrere
Nichtregierungsorganisationen wollen das höchste Gericht Georgiens sowie
den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg mit
dieser Causa befassen.
## Veto überstimmt
Das „Gesetz über die Transparenz ausländischen Einflusses“, das stark an
eine ähnliche Vorschrift in Russland erinnert, hatte die Regierungspartei
Georgischer Traum (KO) initiiert. Nichtregierungsorganisationen und Medien,
die zu mehr als 20 Prozent aus dem Ausland finanziert werden, müssen sich
als „Vertreter ausländischer Interessen“ registrieren lassen.
Trotz [1][wochenlanger Massenproteste] sowie entsprechender Warnungen
seitens der westlichen Partner Georgiens passierte das Gesetz am 28. Mai
2024 in letzter Lesung das Parlament. Ein [2][Veto von Staatschefin
Surabischwili] wurde überstimmt. Als Reaktion setzte die EU Zahlungen in
Höhe von 30 Millionen Euro für Militärhilfen aus dem Fonds Europäische
Friedensfazilität (EPF) aus. Brüsseler Finanzhilfen, die bislang zu großen
Teilen direkt an die Haushaltskasse der Regierung gingen, sollen gekürzt
werden.
Laut eines Berichts der EU-Kommission, den das Webportal jam.news zitiert,
haben georgische Regierungsinstitutionen zwischen 2019 und 2024 von Brüssel
Zuwendungen in Höhe von 517 Millionen Euro erhalten – elf Mal mehr, als die
Mittel, die an den zivilgesellschaftlichen Sektor gingen. Diese beliefen
sich im gleichen Zeitraum lediglich auf 46,1 Millionen Euro.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des US-Repräsentantenhauses
verabschiedete den „Megobari Act“. Dieser sieht Sanktionen gegen georgische
Regierungsbeamte vor, die an der Verabschiedung des „Agentengesetzes“
beteiligt waren. Gleichzeitig stellt das Gesetz jedoch verstärkte
Unterstützung für Georgien in Aussicht, sollte das Land seinen
demokratischen, westlich orientierten Kurs stärken.
16 Jul 2024
## LINKS
[1] /Massenproteste-gegen-Agentengesetz/!6009224
[2] /Georgiens-Praesidentin-ueberstimmt/!6012546
## AUTOREN
Barbara Oertel
## TAGS
Georgien
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Repression
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