# taz.de -- Zivilgesellschaft in Georgien: Geldstrafen oder Knast | |
> Die Regierung verschärft ein umstrittenes Gesetz zu „ausländischen | |
> Agenten“. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Strafen. | |
Bild: Demonstration für die Freilassung von politischen Gefangenen und Neuwahl… | |
Berlin taz | Die Demontage der Zivilgesellschaft in Georgien geht weiter. | |
Am Dienstag verabschiedete das Parlament in dritter und letzter Lesung fast | |
einstimmig eine verschärfte Version des Gesetzes „zu ausländischen | |
Agenten“. Zudem stimmten die Abgeordneten für Änderungen des | |
Rundfunkgesetzes. Die Finanzierung von TV- und Radiounternehmen aus dem | |
Ausland ist fortan verboten. [1][Da die Opposition aus Protest gegen die | |
offiziellen Ergebnisse der Parlamentswahlen vom vergangenen Oktober die | |
Volksvertretung boykottiert, ist die Regierungspartei Georgischer Traum | |
(KO) unter sich]. | |
Einen ersten Vorstoß hatte der KO bereits im Jahr 2023 unternommen, das | |
Vorhaben jedoch nach Massenprotesten und massiver Kritik westlicher Staaten | |
– Georgien ist seit Dezember 2023 Beitrittskandidat der EU – fallen lassen. | |
[2][Ein Jahr später drückte der KO ein fast identisches Gesetz „über die | |
Transparenz ausländischen Einflusses“ dann doch durchs Parlament.] | |
Das Gesetz sieht vor, dass Organisationen und Medien, die über 20 Prozent | |
ihrer Finanzmittel aus dem Ausland erhalten, sich als „Vertreter der | |
Interessen einer fremden Macht“ registrieren lassen müssen. Bei Verstößen | |
drohen hohe Geldstrafen, dennoch hatten es viele | |
Nichtregierungsorganisationen und unabhängige Medien abgelehnt, sich unter | |
einem derart „beleidigenden Label“ zusammenfassen zu lassen. | |
Gemäß des überarbeiteten Gesetzes werden nicht nur wie bisher Organisation | |
als „Agenten“ stigmatisiert, sondern auch einzelne Personen. Darunter | |
fallen alle, die sich an politischen Aktivitäten beteiligen, die von | |
„ausländischen Auftraggebern“ finanziert oder kontrolliert werden oder in | |
deren Interesse sein könnten. Damit sind ausländische Organisationen, | |
Regierungen oder Personen mit Sitz im Ausland gemeint. | |
## Düstere Perspektiven | |
Ausgenommen sind Personen, die die georgische Staatsbürgerschaft besitzen | |
und ihren ständigen Wohnsitz in Georgien haben. Bei Zuwiderhandlungen | |
können die Betroffenen jetzt auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen | |
werden. So können Geldstrafen sowie Haftstrafen von bis zu sechs Monaten | |
bzw. bis zu fünf Jahren fällig werden. | |
Die US-Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch spricht von düsteren | |
Perspektiven für unabhängige Aktivist*innen und Organisationen in | |
Georgien. Wer sich nicht stigmatisieren lassen wolle, sei gezwungen, | |
zwischen Gefängnis und Exil zu wählen oder die Arbeit ganz aufzugeben. | |
Einige Organisationen und Medien haben bereits angekündigt, sich dem neuen | |
„russischen Gesetz“ nicht unterordnen zu wollen. Russisches Recht, in | |
welcher Form auch immer, werde niemals die Wahl Georgiens sein, heißt es in | |
einer gemeinsamen Erklärung. | |
2 Apr 2025 | |
## LINKS | |
[1] /FAQ-zu-Georgien-nach-der-Wahl/!6044625 | |
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## AUTOREN | |
Barbara Oertel | |
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