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# taz.de -- Zivilgesellschaft in Georgien: Geldstrafen oder Knast
> Die Regierung verschärft ein umstrittenes Gesetz zu „ausländischen
> Agenten“. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Strafen.
Bild: Demonstration für die Freilassung von politischen Gefangenen und Neuwahl…
Berlin taz | Die Demontage der Zivilgesellschaft in Georgien geht weiter.
Am Dienstag verabschiedete das Parlament in dritter und letzter Lesung fast
einstimmig eine verschärfte Version des Gesetzes „zu ausländischen
Agenten“. Zudem stimmten die Abgeordneten für Änderungen des
Rundfunkgesetzes. Die Finanzierung von TV- und Radiounternehmen aus dem
Ausland ist fortan verboten. [1][Da die Opposition aus Protest gegen die
offiziellen Ergebnisse der Parlamentswahlen vom vergangenen Oktober die
Volksvertretung boykottiert, ist die Regierungspartei Georgischer Traum
(KO) unter sich].
Einen ersten Vorstoß hatte der KO bereits im Jahr 2023 unternommen, das
Vorhaben jedoch nach Massenprotesten und massiver Kritik westlicher Staaten
– Georgien ist seit Dezember 2023 Beitrittskandidat der EU – fallen lassen.
[2][Ein Jahr später drückte der KO ein fast identisches Gesetz „über die
Transparenz ausländischen Einflusses“ dann doch durchs Parlament.]
Das Gesetz sieht vor, dass Organisationen und Medien, die über 20 Prozent
ihrer Finanzmittel aus dem Ausland erhalten, sich als „Vertreter der
Interessen einer fremden Macht“ registrieren lassen müssen. Bei Verstößen
drohen hohe Geldstrafen, dennoch hatten es viele
Nichtregierungsorganisationen und unabhängige Medien abgelehnt, sich unter
einem derart „beleidigenden Label“ zusammenfassen zu lassen.
Gemäß des überarbeiteten Gesetzes werden nicht nur wie bisher Organisation
als „Agenten“ stigmatisiert, sondern auch einzelne Personen. Darunter
fallen alle, die sich an politischen Aktivitäten beteiligen, die von
„ausländischen Auftraggebern“ finanziert oder kontrolliert werden oder in
deren Interesse sein könnten. Damit sind ausländische Organisationen,
Regierungen oder Personen mit Sitz im Ausland gemeint.
## Düstere Perspektiven
Ausgenommen sind Personen, die die georgische Staatsbürgerschaft besitzen
und ihren ständigen Wohnsitz in Georgien haben. Bei Zuwiderhandlungen
können die Betroffenen jetzt auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen
werden. So können Geldstrafen sowie Haftstrafen von bis zu sechs Monaten
bzw. bis zu fünf Jahren fällig werden.
Die US-Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch spricht von düsteren
Perspektiven für unabhängige Aktivist*innen und Organisationen in
Georgien. Wer sich nicht stigmatisieren lassen wolle, sei gezwungen,
zwischen Gefängnis und Exil zu wählen oder die Arbeit ganz aufzugeben.
Einige Organisationen und Medien haben bereits angekündigt, sich dem neuen
„russischen Gesetz“ nicht unterordnen zu wollen. Russisches Recht, in
welcher Form auch immer, werde niemals die Wahl Georgiens sein, heißt es in
einer gemeinsamen Erklärung.
2 Apr 2025
## LINKS
[1] /FAQ-zu-Georgien-nach-der-Wahl/!6044625
[2] /Agenten-Gesetz-in-Georgien/!6009856
## AUTOREN
Barbara Oertel
## TAGS
Georgien
Georgischer Traum
Agenten
Abschottung
Georgien
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