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# taz.de -- Volksinitiative „Hamburg werbefrei“: Verfassungsgericht macht H…
> Am Freitag verhandelte das Hamburgische Verfassungsgericht über die
> Zulässigkeit der Volksinitiative. Die zeigte sich anschließend zufrieden.
Bild: Zwar noch nicht digital, aber auch nicht schön: Außenwerbung an einer H…
Hamburg taz | Es kommt nicht oft vor, dass Vertreter:innen einer
Hamburger Volksinitiative optimistisch aus einer Verhandlung vor dem
Hamburgischen Verfassungsgericht kommen. Grund dazu gab es auch nicht, denn
in den vergangenen Jahren hatte das Gericht ausnahmslos alle Initiativen
auf Antrag des Hamburger Senats für verfassungswidrig erklärt. Bei der
[1][Volksinitiative „Hamburg werbefrei“] aber war die Stimmung am Freitag
hoffnungsvoll, dass ihnen nicht dasselbe Schicksal droht.
Die Initiative möchte per Gesetz die Zahl der Werbeflächen in der Stadt
massiv einschränken. Insbesondere die wachsende Zahl energieintensiver
digitaler Werbeflächen ist ihr ein Dorn im Auge. „Die zunehmende optische
Dominanz von Werbung im Stadtraum wirkt sich negativ auf das Straßen-,
Orts- oder Landschaftsbild sowie die architektonische und städtebauliche
Gestaltung aus“, kritisieren die Aktivist:innen. Auf öffentlichem wie
privatem Grund sollen sie deshalb nur noch mit Ausnahmeerlaubnis
aufgestellt werden können.
Im Oktober 2022 hatte die Initiative dafür die Unterschriften von rund
15.000 Unterstützer:innen im Rathaus abgegeben. Weil die Bürgerschaft
dem Ansinnen nicht folgen wollte, beantragte die Initiative als nächste
Stufe auf dem Weg zu einem Volksentscheid die Durchführung eines
[2][Volksbegehrens]. Daraufhin klagte der rot-grüne Senat beim
Verfassungsgericht gegen die Durchführung.
Aus Sicht des Senats, das wiederholte er am Freitag vor Gericht, verstößt
die Initiative vor allem in zwei Punkten gegen geltendes Recht: Einerseits
greife sie unzulässig in das Recht der Bürgerschaft ein, allein über den
städtischen Haushalt zu entscheiden. Denn die Stadt nimmt knapp 70
Millionen Euro im Jahr von Werbefirmen ein, die öffentlichen Grund zur
Aufstellung von Werbeflächen nutzen. Hätte die Initiative Erfolg, gäbe es
also gegen den Willen des Parlaments Einnahmeausfälle. Die Initiative
bezweifelt, dass diese substantiell sind.
## Ganz normaler Eingriff per Bauordnung
Ebenso gehen die Meinungen darüber auseinander, ob gegen Regelungen des
Grundgesetzes verstoßen würde. Der Senat meint, es sei ein
unverhältnismäßiger Eingriff ins Eigentumsrecht, wenn Eigentümer:innen
verboten würde, Werbeflächen aufzustellen. Der Rechtsanwalt der Initiative,
Fadi El-Ghazi, erwiderte, dass solche Eingriffe üblich seien – jede
Bauordnung im Land setze Eigentümer:innen im Interesse des Gemeinwohls
in vielen Aspekten Grenzen.
Wie das Gericht diese beiden Streitpunkte bewertet, ließ es am Freitag
nicht durchblicken. Andere Argumente des Senats aber, das machte [3][die
Vorsitzende Richterin Birgit Voßkühler] deutlich, überzeugen nicht
komplett. Hinzu sprach das Gericht noch eine Möglichkeit an: Es kann auch
nur Teile des Volksbegehrens für unzulässig erachten – dann könnten
Initiator:innen die zulässigen Teile bis zum Volksentscheid
weiterverfolgen.
Sein Urteil will das Gericht am 6. September bekannt geben.
5 Jul 2024
## LINKS
[1] /Volksinitiative-gegen-Werbung-in-Hamburg/!5905255
[2] /Anti-Gender-Volksinitiative-wehrt-sich/!6014821
[3] /Gerichtspraesidentin-ueber-Volksinis/!5992683
## AUTOREN
André Zuschlag
## TAGS
Hamburg
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