| # taz.de -- Haftbefehl nach Brandsatzwurf aufgehoben: Doch kein dringender Tatv… | |
| > Nach dem „Tag X“-Protest in Leipzig wurde ein 25-Jähriger wegen | |
| > Brandsatzwürfen und versuchten Mord angeklagt. Nun hebt ein Gericht den | |
| > Haftbefehl auf. | |
| Bild: Flammen auf der Wiese: Ein brennender Brandsatz bei den „Tag X“-Prote… | |
| Berlin taz | Es sah nach einem Erfolg der Ermittler aus: Schon vor Monaten | |
| hatten diese einen Fahndung nach Joris „Benni“ J. ausgerufen, weil dieser | |
| [1][bei den „Tag X“-Protesten im Juni 2023 in Leipzig zwei Brandsätze | |
| geworfen haben soll]. Im Januar stellte sich der 25-Jährige darauf selbst | |
| der Polizei und saß seitdem in Untersuchungshaft. Erst vor wenigen Tagen | |
| wurde Anklage gegen ihn erhoben, [2][mit dem Maximalvorwurf des versuchten | |
| Mordes]. Nun aber gibt es Zweifel, ob Joris „Benni“ J. tatsächlich der | |
| Brandsatzwerfer war. | |
| Das Landgericht Leipzig bestätigte der taz, dass der Haftbefehl gegen | |
| „Benni“ J. aufgehoben wurde. Die Kammer habe Probleme bei der | |
| Identifizierung des Beschuldigten gesehen, sagte ein Sprecher der taz. | |
| Beschreibungen von Polizeibeamten und Videos zu dem Vermummten hätten sich | |
| teilweise nicht gedeckt. Für die Kammer sei daher derzeit nicht sicher | |
| feststellbar, dass der 25-Jährige der Brandsatzwerfer sei, so der Sprecher. | |
| Ein dringender Tatverdacht sei damit nicht mehr gegeben. Deshalb sei der | |
| Haftbefehl aufgehoben worden. | |
| Laut den Anwälten von Benni J., Franziska Nedelmann und Ulrich von | |
| Klinggräff, erfolgte die Freilassung bereits am Freitag. Sie begrüßten den | |
| Schritt. Die Staatsanwaltschaft habe die Beweismittel bisher „einseitig“ | |
| bewertet, kritisierten sie. Der Haftbefehl hätte „von vornherein nicht | |
| erlassen werden dürfen“. Auch sei der Vorwurf des versuchten Mordes völlig | |
| überzogen. „Die Maßlosigkeit dieses Anklagevorwurfs verdeutlicht, dass die | |
| Staatsanwaltschaft in diesem politisch aufgeladenen Verfahren jede | |
| Verhältnismäßigkeit verloren hat.“ | |
| ## Staatsanwaltschaft prüft Rechtsmittel | |
| Die Staatsanwaltschaft Leipzig wollte die Aufhebung des Haftbefehls nicht | |
| kommentieren. Es werde aber geprüft, ob dagegen Rechtsmittel eingelegt | |
| werden, sagte eine Sprecherin der taz. | |
| Erst vor einer Woche hatte die Staatsanwaltschaft [3][die Anklage gegen | |
| Joris „Benni“ J. bekanntgegeben] – inklusive des Vorwurfs des versuchten | |
| Mordes. Sie wirft dem 25-Jährigen zwei Brandsatzwürfe auf Polizeibeamte bei | |
| der „Tag X“-Demonstration am 3. Juni 2023 in Leipzig vor. Die Brandsätze | |
| landeten auf einer Wiese und blieben folgenlos. Die Staatsanwaltschaft geht | |
| aber davon aus, dass die Beamten hätten tödlich verletzt werden können, | |
| wären sie getroffen worden. | |
| Die Anklage wirft dem 25-Jährigen zudem gefährliche Körperverletzung in 18 | |
| Fällen vor, weil bei den damaligen Protesten 18 Polizeibeamte verletzt | |
| worden seien – und „Benni“ J. sich dies zurechnen lassen müsse, da er Te… | |
| einer „gemeinschaftlich“ handelnden, gewalttätigen Menge gewesen sei. Ob | |
| die Anklage trotz des runtergestuften Tatverdachts noch am Landgericht | |
| Leipzig zugelassen wird, ist offen. Dies werde noch geprüft, erklärte der | |
| Gerichtssprecher. | |
| Eine Unterstützer*ingruppe für „Benni“ J. erklärte, sie sei „voller | |
| Freude darüber, unseren Gefährten, Freund und Mitstreiter endlich wieder | |
| außerhalb der Knast- und Gerichtsmauern zu sehen“. Das „massive staatliche | |
| Vorgehen“ gegen den 25-Jährigen stehe „sinnbildlich für die | |
| Repressionswelle der letzten Jahre, welche sich gegen große Teile der | |
| Linken Bewegung in Leipzig und darüber hinaus richtet“. | |
| Die „Tag X“-Demonstration war damals ausgerufen worden, nachdem die | |
| Leipzigerin Lina E. und drei Mitangeklagte [4][zu mehrjährigen Haftstrafen | |
| verurteilt wurden], weil sie mehrere schwere Angriffe auf Rechtsextreme | |
| verübt haben sollen. Die Demonstration blieb vor allem in Erinnerung, weil | |
| die Polizei [5][gut 1.300 Protestierende für bis zu elf Stunden in einem | |
| Kessel festgehalten] hatte. Die Ermittlungen gegen diese laufen weiter. Nur | |
| in zwei Fällen wurden die Verfahren eingestellt, weil die Beschuldigten | |
| minderjährig waren. | |
| 25 Jun 2024 | |
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| ## AUTOREN | |
| Konrad Litschko | |
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