# taz.de -- Haftbefehl nach Brandsatzwurf aufgehoben: Doch kein dringender Tatv… | |
> Nach dem „Tag X“-Protest in Leipzig wurde ein 25-Jähriger wegen | |
> Brandsatzwürfen und versuchten Mord angeklagt. Nun hebt ein Gericht den | |
> Haftbefehl auf. | |
Bild: Flammen auf der Wiese: Ein brennender Brandsatz bei den „Tag X“-Prote… | |
Berlin taz | Es sah nach einem Erfolg der Ermittler aus: Schon vor Monaten | |
hatten diese einen Fahndung nach Joris „Benni“ J. ausgerufen, weil dieser | |
[1][bei den „Tag X“-Protesten im Juni 2023 in Leipzig zwei Brandsätze | |
geworfen haben soll]. Im Januar stellte sich der 25-Jährige darauf selbst | |
der Polizei und saß seitdem in Untersuchungshaft. Erst vor wenigen Tagen | |
wurde Anklage gegen ihn erhoben, [2][mit dem Maximalvorwurf des versuchten | |
Mordes]. Nun aber gibt es Zweifel, ob Joris „Benni“ J. tatsächlich der | |
Brandsatzwerfer war. | |
Das Landgericht Leipzig bestätigte der taz, dass der Haftbefehl gegen | |
„Benni“ J. aufgehoben wurde. Die Kammer habe Probleme bei der | |
Identifizierung des Beschuldigten gesehen, sagte ein Sprecher der taz. | |
Beschreibungen von Polizeibeamten und Videos zu dem Vermummten hätten sich | |
teilweise nicht gedeckt. Für die Kammer sei daher derzeit nicht sicher | |
feststellbar, dass der 25-Jährige der Brandsatzwerfer sei, so der Sprecher. | |
Ein dringender Tatverdacht sei damit nicht mehr gegeben. Deshalb sei der | |
Haftbefehl aufgehoben worden. | |
Laut den Anwälten von Benni J., Franziska Nedelmann und Ulrich von | |
Klinggräff, erfolgte die Freilassung bereits am Freitag. Sie begrüßten den | |
Schritt. Die Staatsanwaltschaft habe die Beweismittel bisher „einseitig“ | |
bewertet, kritisierten sie. Der Haftbefehl hätte „von vornherein nicht | |
erlassen werden dürfen“. Auch sei der Vorwurf des versuchten Mordes völlig | |
überzogen. „Die Maßlosigkeit dieses Anklagevorwurfs verdeutlicht, dass die | |
Staatsanwaltschaft in diesem politisch aufgeladenen Verfahren jede | |
Verhältnismäßigkeit verloren hat.“ | |
## Staatsanwaltschaft prüft Rechtsmittel | |
Die Staatsanwaltschaft Leipzig wollte die Aufhebung des Haftbefehls nicht | |
kommentieren. Es werde aber geprüft, ob dagegen Rechtsmittel eingelegt | |
werden, sagte eine Sprecherin der taz. | |
Erst vor einer Woche hatte die Staatsanwaltschaft [3][die Anklage gegen | |
Joris „Benni“ J. bekanntgegeben] – inklusive des Vorwurfs des versuchten | |
Mordes. Sie wirft dem 25-Jährigen zwei Brandsatzwürfe auf Polizeibeamte bei | |
der „Tag X“-Demonstration am 3. Juni 2023 in Leipzig vor. Die Brandsätze | |
landeten auf einer Wiese und blieben folgenlos. Die Staatsanwaltschaft geht | |
aber davon aus, dass die Beamten hätten tödlich verletzt werden können, | |
wären sie getroffen worden. | |
Die Anklage wirft dem 25-Jährigen zudem gefährliche Körperverletzung in 18 | |
Fällen vor, weil bei den damaligen Protesten 18 Polizeibeamte verletzt | |
worden seien – und „Benni“ J. sich dies zurechnen lassen müsse, da er Te… | |
einer „gemeinschaftlich“ handelnden, gewalttätigen Menge gewesen sei. Ob | |
die Anklage trotz des runtergestuften Tatverdachts noch am Landgericht | |
Leipzig zugelassen wird, ist offen. Dies werde noch geprüft, erklärte der | |
Gerichtssprecher. | |
Eine Unterstützer*ingruppe für „Benni“ J. erklärte, sie sei „voller | |
Freude darüber, unseren Gefährten, Freund und Mitstreiter endlich wieder | |
außerhalb der Knast- und Gerichtsmauern zu sehen“. Das „massive staatliche | |
Vorgehen“ gegen den 25-Jährigen stehe „sinnbildlich für die | |
Repressionswelle der letzten Jahre, welche sich gegen große Teile der | |
Linken Bewegung in Leipzig und darüber hinaus richtet“. | |
Die „Tag X“-Demonstration war damals ausgerufen worden, nachdem die | |
Leipzigerin Lina E. und drei Mitangeklagte [4][zu mehrjährigen Haftstrafen | |
verurteilt wurden], weil sie mehrere schwere Angriffe auf Rechtsextreme | |
verübt haben sollen. Die Demonstration blieb vor allem in Erinnerung, weil | |
die Polizei [5][gut 1.300 Protestierende für bis zu elf Stunden in einem | |
Kessel festgehalten] hatte. Die Ermittlungen gegen diese laufen weiter. Nur | |
in zwei Fällen wurden die Verfahren eingestellt, weil die Beschuldigten | |
minderjährig waren. | |
25 Jun 2024 | |
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## AUTOREN | |
Konrad Litschko | |
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