| # taz.de -- Nach Protest von Besetzer*innen: 250.000 Euro wegen Bagger-Protest? | |
| > Der Kohlekonzern Leag will Klimaaktivist*innen zu | |
| > Unterlassungserklärungen bringen. Die sagen, dass das Kritiker*innen | |
| > einschüchtern soll. | |
| Bild: Der Kohlekonzern Leag fordert vonl AktivistInnen Unterlassungserklärunge… | |
| Berlin taz | Zwei Klimaaktivist*innen der Gruppe Ende Gelände standen | |
| am Dienstag für eine Aktion vor Gericht. Sie waren vor mehr als fünf Jahren | |
| im Lausitzer Tagebau auf Bagger geklettert und hatten nach Angaben des | |
| Betreibers Leag den Betrieb behindert. | |
| Die Leag hatte daraufhin von den Aktivist*innen die Unterzeichnung | |
| einer Unterlassungserklärung gefordert. Sollten sie zur Unterlassung | |
| verurteilt werden, drohe bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu | |
| 250.000 Euro, teilte ein Sprecher des Landgerichts Cottbus mit. | |
| Eine Einigung zwischen den Konfliktparteien konnte beim Prozessauftakt am | |
| Dienstagmittag nicht erzielt werden, berichten Prozessbeobachter*innen. Der | |
| Streit über die Kohlebagger-Besetzung geht also noch in eine nächste Runde. | |
| Die Aktivist*innen halten die Forderungen der Leag für überzogen: Sie | |
| seien „unbegründet“ und dienten dazu, Klimaaktivist*innen mit | |
| Kostendrohungen von weiteren Protesten abzuhalten, argumentieren sie. | |
| ## Aktivist*innen unterschrieben Unterlassungserklärung | |
| „Sollte es erneut zu Protesten im Tagebau kommen, würden die angedrohten | |
| Bußgelder Aktivismus faktisch unmöglich machen“, warnt Jana Alt, die selbst | |
| zu den damaligen Tagebaubesetzer*innen gehört. | |
| Die insgesamt 23 beteiligten Aktivist*innen hatten bereits eine | |
| Unterlassungserklärung unterschrieben, allerdings geht die der Leag nicht | |
| weit genug. Genauer gesagt geht es um zwei Erklärungen: Eine bezieht sich | |
| auf das Gelände der Lausitz Energie Bergbau AG, die andere auf das Gelände | |
| der Lausitz Energie Kraftwerke AG. | |
| Die Beklagten hatten die Unterlassungserklärung für die Bergbau AG bereits | |
| unterschrieben, lehnten aber eine Unterschrift für die Kraftwerke AG ab, da | |
| diese von der Aktion nicht betroffen gewesen sei. Die Leag erklärte, sie | |
| wolle sowohl ihre Kraftwerke als auch ihre Tagebaue vor künftigen | |
| Beeinträchtigungen geschützt wissen. | |
| ## Klage soll Kritiker:innen einschüchtern | |
| Rechtsanwalt Thorsten Deppner, der die zwei Aktivist*innen verteidigt, | |
| rechnet damit, dass die Beklagten den Prozess teilweise gewinnen werden. | |
| „Der Verlauf der Verhandlung bestätigt, dass es sich bei der Klage um einen | |
| Slapp handelt“, sagte Deppner nach der Verhandlung. Slapp ist ein Akronym | |
| und steht für Strategic Lawsuit Against Public Participation, zu Deutsch | |
| also eine Strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung. Das heißt: eine | |
| rechtsmissbräuchliche [1][Form der Klage, die den Zweck hat, Kritiker | |
| einzuschüchtern]. | |
| Die Unterlassungsklage der Lausitz Energie Kraftwerke AG diene der | |
| Abschreckung und solle demokratisches Engagement präventiv unterbinden, so | |
| Deppner. Dagegen werde man sich zur Wehr setzen. Gemeint ist eine | |
| strategische Klage, um zivilen Protest zu kriminalisieren. Die [2][EU hatte | |
| im März dieses Jahres eine neue Anti-Slapp-Richtlinie] verabschiedet, die | |
| derzeit in deutsches Recht umgesetzt wird. | |
| Mitte Juni hatte der [3][Verfassungsschutz Ende Gelände als | |
| linksextremistischen Verdachtsfall] eingestuft. Der Inlandsgeheimdienst | |
| kann zur Beurteilung der Aktivitäten nachrichtendienstliche Mittel nutzen, | |
| wie etwa die Beobachtung oder Informant*innen. Diese Einstufung dürfe im | |
| Prozess aber keine Rolle spielen, sagt Deppner. „Das würde Tür und Tor | |
| öffnen, alle möglichen anderen Personen mit einer Unterlassungsklage zu | |
| überziehen.“ | |
| Es sei zu Recht äußerst schwierig, jemanden wegen seiner Mitgliedschaft in | |
| einer politischen Vereinigung für mögliche künftige Handlungen anderer | |
| Mitglieder zur Unterlassung zu zwingen. Beide Seiten können bis Ende August | |
| Stellungnahmen abgeben. Der Zivilprozess wird am 19. September fortgesetzt, | |
| erst dann ist mit einem Urteil zu rechnen. | |
| 3 Jul 2024 | |
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| [1] /Kriminalisierte-Klimaproteste/!6003907 | |
| [2] /EU-geht-gegen-Einschuechterungsklagen-vor/!5994714 | |
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| ## AUTOREN | |
| Maximilian Arnhold | |
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