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# taz.de -- Klima-Versprechen in der Werbung: Wischiwaschi beim Fruchtgummi
> Unternehmen dürfen nicht länger mit Pseudo-Umweltfreundlichkeit werben –
> gut so. Die Ampel solle jetzt mit besseren gesetzlichen Regeln nachlegen.
Bild: Katjes-Werbung bei der Internationalen Süßwarenmesse in Köln, 23. Apri…
Fast alle Produkte zu 100 Prozent vegan, Peace-&-Love-Gummis, Kuscheln mit
Kühen, klimaneutral: Die Lakritze und Fruchtgummis von Katjes wenden sich
mit quietschbunten Verpackungen und Werbefilmchen an eine junge Zielgruppe
– und wollen natürlich verkauft werden.
Dass Katjes – und damit auch andere Konzerne – der Kundschaft nicht
irgendeinen grün gewaschenen Schmu versprechen kann, [1][hat am Donnerstag
der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden]. Endlich. Denn: Es ist gut für die
Umwelt, wenn Kund:innen klar unterscheiden können, welche Produkte
nachhaltig hergestellt wurden – und welche nicht.
Verbraucher:innen begegnen nämlich immer öfter
Wischiwaschi-Umweltversprechen, deren Wahrheitsgehalt sie nicht überprüfen
können: „recycelbare Verpackung“, „bienenfreundlich produziert“, „aus
verantwortungsvollen Quellen“, „enkeltauglich“ oder eben „klimaneutral
hergestellt“ – mit Letzterem werden nicht nur Windeln, sondern auch Motoröl
gelabelt.
Diese „Green Claims“ gibt es nicht nur als Werbeslogans, sondern auch in
Form von Siegeln, die leider oft viel weniger halten als gedacht. Denn
anders als bei staatlich vergebenen Bio- und Ökosiegeln gibt es für
Klimasiegel keine gesetzlich geregelten Standards. Ihre Werbeversprechen
können alles – und nichts – heißen.
Aber: Kommuniziert das Unternehmen hier sein tatsächliches Engagement für
eine nachhaltige Produktionsweise? Oder macht es sich nur zunutze, dass
Werbung mit Nachhaltigkeitsbezug bislang kaum reguliert ist – anders als
beispielsweise gesundheitsbezogene Werbung? Die Vorinstanz hatte im
Katjes-Fall noch viel konzernfreundlicher entschieden: Es reiche, wenn sich
Kund:innen auf der Firmenhomepage über die Art der „Klimaneutralität“
unterrichten könnten.
Aber: Wie sollen Kund:innen, die von ihren Kindern in der Quengelzone an
der Supermarktkasse bedrängt werden, ein möglicherweise nachhaltiges
Gummizeugs zu kaufen, fix entscheiden, ob es „klimaneutral“ produziert
wurde? Denn: Das kann vieles heißen. Oftmals ist die Produktion gar nicht
nachhaltig, Treibhausgasemissionen wurden nicht reduziert, sondern
lediglich „ausgeglichen“.
## BGH fordert mehr Klarheit
Die dabei verwendeten Kompensationsprojekte, meist geht es um Aufforstung
oder Waldschutz, halten oft nicht, was sie versprechen. Bei Werbung müsse
deshalb künftig „zur Vermeidung einer Irreführung regelmäßig bereits in
der Werbung selbst erläutert werden, welche konkrete Bedeutung maßgeblich
ist“, betont der Bundesgerichtshof nun.
Gut so! Verbraucher:innenfreundlich wäre außerdem, liebe Ampel:
Umweltbezogene Werbung muss stärker reguliert werden, umweltbezogene Siegel
müssen von unabhängigen Dritten überprüft werden. Der freiwillige
Kompensationsmarkt sollte stärker reguliert – und das Label
„Klimaneutralität“ in der Werbung verboten werden.
28 Jun 2024
## LINKS
[1] /Werbung-mit-klimaneutral-Label/!6016630
## AUTOREN
Kai Schöneberg
## TAGS
Klimaschutzziele
Greenwashing
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Verbraucherschutz
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