# taz.de -- Klima-Versprechen in der Werbung: Wischiwaschi beim Fruchtgummi | |
> Unternehmen dürfen nicht länger mit Pseudo-Umweltfreundlichkeit werben – | |
> gut so. Die Ampel solle jetzt mit besseren gesetzlichen Regeln nachlegen. | |
Bild: Katjes-Werbung bei der Internationalen Süßwarenmesse in Köln, 23. Apri… | |
Fast alle Produkte zu 100 Prozent vegan, Peace-&-Love-Gummis, Kuscheln mit | |
Kühen, klimaneutral: Die Lakritze und Fruchtgummis von Katjes wenden sich | |
mit quietschbunten Verpackungen und Werbefilmchen an eine junge Zielgruppe | |
– und wollen natürlich verkauft werden. | |
Dass Katjes – und damit auch andere Konzerne – der Kundschaft nicht | |
irgendeinen grün gewaschenen Schmu versprechen kann, [1][hat am Donnerstag | |
der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden]. Endlich. Denn: Es ist gut für die | |
Umwelt, wenn Kund:innen klar unterscheiden können, welche Produkte | |
nachhaltig hergestellt wurden – und welche nicht. | |
Verbraucher:innen begegnen nämlich immer öfter | |
Wischiwaschi-Umweltversprechen, deren Wahrheitsgehalt sie nicht überprüfen | |
können: „recycelbare Verpackung“, „bienenfreundlich produziert“, „aus | |
verantwortungsvollen Quellen“, „enkeltauglich“ oder eben „klimaneutral | |
hergestellt“ – mit Letzterem werden nicht nur Windeln, sondern auch Motoröl | |
gelabelt. | |
Diese „Green Claims“ gibt es nicht nur als Werbeslogans, sondern auch in | |
Form von Siegeln, die leider oft viel weniger halten als gedacht. Denn | |
anders als bei staatlich vergebenen Bio- und Ökosiegeln gibt es für | |
Klimasiegel keine gesetzlich geregelten Standards. Ihre Werbeversprechen | |
können alles – und nichts – heißen. | |
Aber: Kommuniziert das Unternehmen hier sein tatsächliches Engagement für | |
eine nachhaltige Produktionsweise? Oder macht es sich nur zunutze, dass | |
Werbung mit Nachhaltigkeitsbezug bislang kaum reguliert ist – anders als | |
beispielsweise gesundheitsbezogene Werbung? Die Vorinstanz hatte im | |
Katjes-Fall noch viel konzernfreundlicher entschieden: Es reiche, wenn sich | |
Kund:innen auf der Firmenhomepage über die Art der „Klimaneutralität“ | |
unterrichten könnten. | |
Aber: Wie sollen Kund:innen, die von ihren Kindern in der Quengelzone an | |
der Supermarktkasse bedrängt werden, ein möglicherweise nachhaltiges | |
Gummizeugs zu kaufen, fix entscheiden, ob es „klimaneutral“ produziert | |
wurde? Denn: Das kann vieles heißen. Oftmals ist die Produktion gar nicht | |
nachhaltig, Treibhausgasemissionen wurden nicht reduziert, sondern | |
lediglich „ausgeglichen“. | |
## BGH fordert mehr Klarheit | |
Die dabei verwendeten Kompensationsprojekte, meist geht es um Aufforstung | |
oder Waldschutz, halten oft nicht, was sie versprechen. Bei Werbung müsse | |
deshalb künftig „zur Vermeidung einer Irreführung regelmäßig bereits in | |
der Werbung selbst erläutert werden, welche konkrete Bedeutung maßgeblich | |
ist“, betont der Bundesgerichtshof nun. | |
Gut so! Verbraucher:innenfreundlich wäre außerdem, liebe Ampel: | |
Umweltbezogene Werbung muss stärker reguliert werden, umweltbezogene Siegel | |
müssen von unabhängigen Dritten überprüft werden. Der freiwillige | |
Kompensationsmarkt sollte stärker reguliert – und das Label | |
„Klimaneutralität“ in der Werbung verboten werden. | |
28 Jun 2024 | |
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## AUTOREN | |
Kai Schöneberg | |
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