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# taz.de -- Urteil zu Katjes-Reklame: „Klimaneutrales“ Süßes erlaubt
> Katjes täuscht Kunden, klagte die Wettbewerbszentrale. Das Unternehmen
> stelle aber genügend Informationen bereit, hat nun ein Gericht geurteilt.
Bild: Katjes darf seine Fruchtgummis und Lakritze als klimaneutral bewerben
Berlin taz | Katjes darf seine Fruchtgummis und Lakritze als „klimaneutral“
bewerben. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf am Donnerstag und
wies damit auch in der Berufung eine Unterlassungsklage der Frankfurter
Wettbewerbszentrale ab. Die Wettbewerbszentrale hatte den
Fruchtgummihersteller Katjes und den Marmeladenproduzent Mühlhäuser
verklagt, weil diese ihre Produkte nicht klimaneutral herstellen, aber
damit in einer Lebensmittelzeitschrift geworben hatten.
Die beiden Unternehmen gleichen die klimaschädlichen Emissionen allerdings
lediglich durch die finanzielle Unterstützung von Klimaschutzprojekten aus.
Die Wettbewerbszentrale hielt es daher irreführend, die Produkte als
klimaneutral zu verkaufen.
Während Katjes das Label weiterhin verwenden darf, verlor der
Marmeladenhersteller den Prozess. Entscheidend sei, ob die Unternehmen die
Verbraucher:innen ausreichend darüber informiere, wie das Label
zustande kommt, argumentierte Richter Erfried Schüttpelz.
Da Katjes auf der Internetseite „ClimatePartner.com“ angibt, dass sie ihre
Emissionen durch die finanzielle Unterstützung von Klimaschutzprojekten
kompensieren, habe das Unternehmen seine Informationspflicht gegenüber den
Verbraucher:innen nicht verletzt. Der Konfitürenproduzent aus
Mönchengladbach habe das dagegen nicht transparent gemacht.
## Foodwatch kritisiert das Urteil
Die Kund:innen seien sich in der Regel bewusst, dass Klimaneutralität
entweder durch die Vermeidung von Emissionen bei der Produktion oder durch
einen [1][Emissionsausgleich] erreicht wird. Da manche Produkte und
Dienstleistungen wie Flugreisen nicht ohne Treibhausgase zur Verfügung
gestellt werden können, könne man davon ausgehen, dass Verbrauer:innen
das Label „klimaneutral“ auch im Sinne der Kompensation von Emissionen
verstehen. Deshalb sei die Werbung an sich nicht irreführend, urteilte das
Gericht.
Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch dagegen findet weiter, dass die
Bezeichnung „klimaneutral“ Verbraucher:innentäuschung ist. „Das
Gericht behauptet zwar, Klimaneutral-Werbung würde von
Verbraucher:innen korrekt verstanden. Das ist laut aktuellen
Forschungsergebnissen jedoch falsch: Nur etwa zehn Prozent der Menschen
verstehen den Begriff „klimaneutral“ korrekt“, sagt Manuel Wiemann von
Foodwatch und beruft sich dabei auf einen [2][Bericht der Universität
Göttingen].
Das Unternehmen Katjes gibt auf seiner Website an, dass es seit 2020 seine
Emissionen ausgleicht, indem es unter anderem vier Klimaschutzprojekte
mitfinanziert. „Es braucht dringend ein [3][gesetzliches Verbot von
Klimaneutral-Werbung], damit auch Katjes den irreführenden Claim
einstellt“, fordert Wiemann. „Klimaneutrale Lebensmittel gibt es nicht.“
Auf die Kompensationsprojekte sei kein Verlass. So sei etwa im April dieses
Jahres eines der Waldschutzprojekte von Katjes vom Landgericht Düsseldorf
als nichtig erklärt worden.
Im Fall von Katjes hatte das Landgericht Kleve bereits im Juni 2022 die
Klage der Wettbewerbszentrale abgewiesen. Im Fall von Mühlhäuser hatte das
Landgericht Mönchengladbach im Februar 2022 der Klage der
Wettbewerbszentrale stattgegeben. Das OLG ließ wegen der grundsätzlichen
Bedeutung in beiden Fällen die Revision zum Bundesgerichtshofs zu.
6 Jul 2023
## LINKS
[1] /Klimaschutz-im-IPCC-Bericht/!5856028
[2] https://www.vzbv.de/sites/default/files/2023-03/22-01-15_Gr%C3%BCne-Marketi…
[3] /Unterstuetzung-fuer-EU-Gesetzentwurf/!5944347
## AUTOREN
Hanna Koban
## TAGS
Verbraucherschutz
CO2-Emissionen
Greenwashing
Klimaschutzziele
Werbung
Schwerpunkt Atomkraft
Schwerpunkt Klimawandel
Schwerpunkt Fridays For Future
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