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# taz.de -- Einigung auf bessere Informationen: EU will Greenwashing verbieten
> Etwa 200 unterschiedliche Umweltlabel gibt es in der EU. Diese Verwirrung
> soll nun aufgelöst werden. Was heißt das für Begriffe wie „klimaneutral�…
Bild: Ökologisch „grün“ darf nur noch dort drauf stehen, wo es auch drin …
Brüssel taz | Schluss mit Greenwashing im Supermarkt: Die Europäische Union
will Werbung verbieten, die [1][Produkte fälschlich als umweltfreundlich
anpreist]. Darauf haben sich Vertreter des Europaparlaments und der
Mitgliedsstaaten in der Nacht zu Mittwoch in Brüssel geeinigt. Sie wollen
auch die Verbraucherrechte stärken und Garantieansprüche durchsetzen
helfen.
Produktinformationen wie „umweltfreundlich“, „biologisch abbaubar“,
„klimaneutral“ oder „öko“ dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie
nachweisbar zutreffen. Beruht die Werbeaussage lediglich darauf, dass
[2][die bei der Produktion erzeugten Emissionen woanders ausgeglichen
werden, soll dies verboten sein]. Die Ausgleichssysteme seien irreführend,
meint die EU.
Künftig sollen nur noch Nachhaltigkeitslabel erlaubt sein, die von Behörden
oder anerkannten Zertifizierungsstellen vergeben werden. Für Verbraucher
könnte es so transparenter werden, weil Unternehmen keine eigenen
Umweltlogos ohne Zertifizierung mehr auf ihre Produkte drucken dürfen.
Derzeit gibt es europaweit mehr als 200 Umweltlabel, die jeweils auf
unterschiedlichen Methoden beruhen – und so zur Verwirrung beitragen.
Zudem soll die Information über Garantierechte verbessert werden. 60
Prozent der europäischen Verbraucher wüssten gar nicht, dass [3][alle
Produkte in der EU über eine zweijährige Garantie] verfügen, sagte die
sozialdemokratische Europaabgeordnete Biljana Borzan, die an den
Verhandlungen beteiligt war. „Wir haben einen exzellenten Deal für die
Verbraucher erreicht.“
## Pro mündige Verbraucher
Dieser Meinung ist auch Anna Cavazzini von den deutschen Grünen. „Die
Einigung ist eine gute Nachricht für alle, die nachhaltig einkaufen
wollen“, sagte sie. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten sich für
langlebige, reparierbare Produkte entscheiden, wenn sie schon beim Kauf
wissen, wie lange Ersatzteile zu welchem Preis verfügbar sind.
Das Gesetzespaket wurde als Teil des [4][neuen europäischen Aktionsplans
Kreislaufwirtschaft] angekündigt. Ziel ist es, die Verbraucherinnen und
Verbraucher in die Lage zu versetzen, fundierte Kaufentscheidungen zu
treffen und so zu einem nachhaltigeren Konsum beizutragen. Parlament und
Rat müssen die Einigung noch einmal endgültig absegnen, was jedoch als
Formsache gilt.
Die finale Abstimmung im Parlament ist für Januar 2024 geplant. Danach
haben die Mitgliedsstaaten 24 Monate, sie in nationales Recht umzusetzen.
20 Sep 2023
## LINKS
[1] /Unterstuetzung-fuer-EU-Gesetzentwurf/!5944347
[2] /Urteil-zu-Katjes-Reklame/!5945755
[3] /Recht-auf-Reparatur/!5895814
[4] /Aktionsplan-der-EU-fuer-Recycling/!5667486
## AUTOREN
Eric Bonse
## TAGS
EU-Regelungen
Verbraucherschutz
Schwerpunkt Klimawandel
Bafin
Klimaschutzziele
Entwicklungspolitik
Schwerpunkt Klimawandel
Greenwashing
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