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# taz.de -- Urteil zu WDR-Show vor Europawahl: BSW darf in die „Wahlarena“
> Der WDR wollte das Bündnis Sarah Wagenknecht nicht in seiner Sendung
> „Wahlarena“. Ein Gericht hat geurteilt: De Masi muss eine Einladung
> bekommen.
Bild: Muss vom WDR in die Wahlarena zur Europawahl eingeladen werden, Fabio de …
Münster afp | Der Spitzenkandidat für die [1][Europawahl] der neuen Partei
Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), [2][Fabio De Masi], muss doch zur
ARD-Sendung „Wahlarena 2024 Europa“ eingeladen werden. Dies entschied das
nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Mittwoch
per Eilverfahren und kippte einen anderslautenden Beschluss des
Verwaltungsgerichts Köln.
Der für die Sendung zuständige Westdeutsche Rundfunk (WDR) hatte für die
Sendung am Donnerstag Vertreter von SPD, CDU, CSU, Grünen, FDP, AfD und
Linke eingeladen. Der verantwortliche Redakteur argumentierte, dass in der
Sendung auch auf die ablaufende Wahlperiode geblickt werden solle, in der
BSW noch nicht existierte. Außerdem müsse die Zahl der Gäst*innen
begrenzt werden, so dass sich der Sender auf die Vertreter*innen der
Parteien konzentriert habe, die bereits im aktuellen Europaparlament
vertreten seien und in Deutschland ein relevantes Gewicht hätten.
Aus Sicht des OVG rechtfertigt das Sendungsformat die Nichtberücksichtigung
des BSW nicht. Zwar stünde es dem WDR frei, eine Wahlsendung ausschließlich
oder schwerpunktmäßig dem Rückblick auf die vergangene Wahlperiode zu
widmen. Es sei aber nicht erkennbar, dass dieser Ansatz tatsächlich im
Vordergrund der Sendung stehe, erklärte das Gericht.
Es sei ebenso nicht festzustellen, warum die Gesamtzahl der möglichen
Gäst*innen zwingend auf sieben begrenzt sein müsse. Auch das Argument,
nur Parteien mit relevantem Gewicht einzuladen, ließ das OVG nicht gelten.
Seit Februar bewege sich das BSW in einem „Umfragekorridor“ von vier bis
sieben Prozent und habe damit teils bessere Chancen als FDP und Linke.
Das Verwaltungsgericht hatte vor einer Woche entschieden, dass der WDR das
Recht habe, die Teilnehmer „nach Ermessen selbst zu bestimmen“.
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten müssten auch in redaktionellen
Sendungen vor Wahlen Parteien entsprechend ihrer Bedeutung berücksichtigen.
Den Anforderungen habe der WDR entsprochen, indem er das BSW zwar nicht in
die „Wahlarena“ eingeladen, ihm aber „in anderen wahlbezogenen Sendungen
ausreichend Gelegenheit bietet, die Wähler zu erreichen“.
De Masi sprach am Mittwoch nach der OVG-Entscheidung von einem „Sieg für
die Meinungsvielfalt in der ARD“. Der Sender habe der Partei „mit der
Ausgrenzung aus der Wahlarena und unserem Sieg vor Gericht die beste
PR-Kampagne in der jüngeren Parteiengeschichte beschert“. Dabei habe das
OVG „explizit darauf abgestellt, dass unser Gewicht in den Umfragen größer
ist als bei FDP oder Linken“, fügt De Masi hinzu.
5 Jun 2024
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