| # taz.de -- Verfassungsschutz gegen AfD: 470 Beweisanträge der AfD abgelehnt | |
| > Das NRW-Oberverwaltungsgericht hat alle gestellten Beweisanträge der AfD | |
| > im Streit mit dem Verfassungsschutz abgewiesen. Weiter geht es am 6. Mai. | |
| Bild: Protest gegen rechts in Chemnitz im März 2024 | |
| Münster dpa | Im Streit der AfD gegen den Verfassungsschutz hat das | |
| nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) im Berufungsverfahren | |
| rund 470 Beweisanträge der Partei abgelehnt. Zur Begründung gab der | |
| vorsitzende Richter Gerald Buck am Montag an, die Anträge seien zum Teil | |
| unerheblich und würden keine Beweise erbringen. Andere Anträge seien als | |
| reine Ausforschungsanträge gegen den Verfassungsschutz zu verstehen und | |
| damit abzulehnen. | |
| Die extrem rechte Partei war am Morgen bereits mit dem Versuch gescheitert, | |
| dass die Beweisanträge vorgelesen werden. Das lehnte der 5. Senat ab und | |
| ließ die Beweisanträge schriftlich zu Protokoll nehmen. Dabei ging es neben | |
| weiteren Themen um Fehler in der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln, zu | |
| der These, die Beobachtung durch den Verfassungsschutz sei politisch | |
| motiviert, sowie die Partei sei antisemitisch. | |
| Das OVG unterbrach die Sitzung am Montag bis zum nächsten Termin am 6. Mai. | |
| Die Anwälte der AfD kündigten unter Protest weitere Schritte an. Wann es | |
| ein Urteil geben wird, ist derzeit nicht abzusehen. Bis Juli hat das OVG | |
| weitere Termine angesetzt. | |
| In den bisherigen mündlichen Verhandlungen hatte die AfD seit dem Auftakt | |
| im März auf Zeit gespielt. Ihre Anwälte hatten wiederholt | |
| Befangenheitsanträge an das OVG gerichtet und zum Teil Beweisanträge | |
| gestellt oder angekündigt. Der vorsitzende Richter Buck sparte bei der | |
| Ablehnung der gestellten rund 470 Beweisanträge nicht mit deutlichen | |
| Worten. Die Anträge seien zum Teil „unerheblich“, würden keine greifbaren | |
| Anhaltspunkte für Behauptungen bieten und würden so nur zum „Ausspähen der | |
| Prozessstrategie“ dienen. | |
| Andere Beweisanträge lehnte der 5. Senat nach mehrstündiger Beratung mit | |
| der Begründung ab, dass es sich um reine Ausforschungsanträge zum Nachteil | |
| des Verfassungsschutzes handelt würde. In anderen Fälle würden die zu | |
| ermittelnden Tatsachen zum Streitgegenstand nichts beitragen. | |
| Oder: „Die in den Anträgen aufgestellten Tatsachenbehauptungen sind aus der | |
| Luft gegriffen.“ Buck machte an mehrere Stellen deutlich, dass es genügend | |
| Hinweise gebe, die auf Bestrebungen der AfD gegen die freiheitlich | |
| demokratische Grundordnung hinweisen würden. | |
| Zum Auftakt des fünften Verhandlungstages am Montag war die Affäre um einen | |
| wegen mutmaßlicher Spionage für China verhafteten Mitarbeiter des | |
| [1][AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah] ein Thema. Anwälte der AfD | |
| warfen dem Verfassungsschutz auf Länderebene vor, den in Untersuchungshaft | |
| sitzenden Mann früher als menschliche Quelle mit Einfluss auf den | |
| Spitzenkandidaten der Partei eingesetzt zu haben. Bei dem Streit geht es um | |
| die [2][Einstufung der gesamten Partei als extremistischen Verdachtsfall.] | |
| Der Anwalt des Bundesamtes, Wolfgang Roth, wies die Vorwürfe als absurd | |
| zurück. Zwar könne er sich zu dem Tatverdächtigen aus nachvollziehbaren | |
| Gründen nicht äußern, sagte er. Aber da die fragliche Person nie Mitglied | |
| eines Landes- oder Bundesvorstandes der Partei gewesen sei, sei es nach den | |
| Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts unerheblich, ob der | |
| Verfassungsschutz den Mann zur Informationsbeschaffung genutzt habe. | |
| Die AfD wehrt sich in dem Verfahren dagegen, dass der Verfassungsschutz die | |
| gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt. In erster Instanz | |
| hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern recht gegeben: | |
| Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche | |
| Bestrebungen innerhalb der AfD. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, | |
| sind die Gerichte in NRW zuständig. Ein Urteil ist derzeit nicht absehbar. | |
| Termine sind bis Juli angesetzt. | |
| 30 Apr 2024 | |
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