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# taz.de -- Verfassungsschutz gegen AfD: 470 Beweisanträge der AfD abgelehnt
> Das NRW-Oberverwaltungsgericht hat alle gestellten Beweisanträge der AfD
> im Streit mit dem Verfassungsschutz abgewiesen. Weiter geht es am 6. Mai.
Bild: Protest gegen rechts in Chemnitz im März 2024
Münster dpa | Im Streit der AfD gegen den Verfassungsschutz hat das
nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) im Berufungsverfahren
rund 470 Beweisanträge der Partei abgelehnt. Zur Begründung gab der
vorsitzende Richter Gerald Buck am Montag an, die Anträge seien zum Teil
unerheblich und würden keine Beweise erbringen. Andere Anträge seien als
reine Ausforschungsanträge gegen den Verfassungsschutz zu verstehen und
damit abzulehnen.
Die extrem rechte Partei war am Morgen bereits mit dem Versuch gescheitert,
dass die Beweisanträge vorgelesen werden. Das lehnte der 5. Senat ab und
ließ die Beweisanträge schriftlich zu Protokoll nehmen. Dabei ging es neben
weiteren Themen um Fehler in der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln, zu
der These, die Beobachtung durch den Verfassungsschutz sei politisch
motiviert, sowie die Partei sei antisemitisch.
Das OVG unterbrach die Sitzung am Montag bis zum nächsten Termin am 6. Mai.
Die Anwälte der AfD kündigten unter Protest weitere Schritte an. Wann es
ein Urteil geben wird, ist derzeit nicht abzusehen. Bis Juli hat das OVG
weitere Termine angesetzt.
In den bisherigen mündlichen Verhandlungen hatte die AfD seit dem Auftakt
im März auf Zeit gespielt. Ihre Anwälte hatten wiederholt
Befangenheitsanträge an das OVG gerichtet und zum Teil Beweisanträge
gestellt oder angekündigt. Der vorsitzende Richter Buck sparte bei der
Ablehnung der gestellten rund 470 Beweisanträge nicht mit deutlichen
Worten. Die Anträge seien zum Teil „unerheblich“, würden keine greifbaren
Anhaltspunkte für Behauptungen bieten und würden so nur zum „Ausspähen der
Prozessstrategie“ dienen.
Andere Beweisanträge lehnte der 5. Senat nach mehrstündiger Beratung mit
der Begründung ab, dass es sich um reine Ausforschungsanträge zum Nachteil
des Verfassungsschutzes handelt würde. In anderen Fälle würden die zu
ermittelnden Tatsachen zum Streitgegenstand nichts beitragen.
Oder: „Die in den Anträgen aufgestellten Tatsachenbehauptungen sind aus der
Luft gegriffen.“ Buck machte an mehrere Stellen deutlich, dass es genügend
Hinweise gebe, die auf Bestrebungen der AfD gegen die freiheitlich
demokratische Grundordnung hinweisen würden.
Zum Auftakt des fünften Verhandlungstages am Montag war die Affäre um einen
wegen mutmaßlicher Spionage für China verhafteten Mitarbeiter des
[1][AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah] ein Thema. Anwälte der AfD
warfen dem Verfassungsschutz auf Länderebene vor, den in Untersuchungshaft
sitzenden Mann früher als menschliche Quelle mit Einfluss auf den
Spitzenkandidaten der Partei eingesetzt zu haben. Bei dem Streit geht es um
die [2][Einstufung der gesamten Partei als extremistischen Verdachtsfall.]
Der Anwalt des Bundesamtes, Wolfgang Roth, wies die Vorwürfe als absurd
zurück. Zwar könne er sich zu dem Tatverdächtigen aus nachvollziehbaren
Gründen nicht äußern, sagte er. Aber da die fragliche Person nie Mitglied
eines Landes- oder Bundesvorstandes der Partei gewesen sei, sei es nach den
Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts unerheblich, ob der
Verfassungsschutz den Mann zur Informationsbeschaffung genutzt habe.
Die AfD wehrt sich in dem Verfahren dagegen, dass der Verfassungsschutz die
gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt. In erster Instanz
hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern recht gegeben:
Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche
Bestrebungen innerhalb der AfD. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat,
sind die Gerichte in NRW zuständig. Ein Urteil ist derzeit nicht absehbar.
Termine sind bis Juli angesetzt.
30 Apr 2024
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