Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen: Ärzt*innen diskutieren § 2…
> Auf dem Ärztetag gibt es mehrere Anträge zum Thema Abtreibungen. Die
> einen wollen am Verbot festhalten, die anderen fordern eine rasche
> Legalisierung.
Bild: Deutscher Ärztetag in Mainz: Zum Auftakt sprach am Dienstag Bundesgesund…
Berlin taz | Die aktuelle Debatte um eine mögliche Legalisierung von
Schwangerschaftsabbrüchen beschäftigt auch die deutsche Ärzt*innenschaft.
Bis Freitag noch tagt in Mainz der 128. Deutsche Ärztetag. Und gleich
mehrere Anträge befassen sich mit den [1][jüngsten Empfehlungen einer
Regierungskommission], Abbrüche mindestens in den ersten drei Monaten der
Schwangerschaft nicht mehr zu kriminalisieren.
Die Meinungen gehen dabei weit auseinander. So fordert ein Abgeordneter der
Ärztekammer Niedersachsen, der Vorstand der Bundesärztekammer möge „mit
allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln vehement gegen eine Veränderung
des § 218 Strafgesetzbuch (StGB)“ vorgehen. Eine „Abstufung des
Lebensrechtes ungeborenen Lebens“ sei „unzulässig und sollte von der
Ärzteschaft eindeutig abgelehnt werden“, [2][heißt es in dem Antrag].
Der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch regelt derzeit, dass ein
Schwangerschaftsabbruch in Deutschland grundsätzlich verboten, unter
bestimmten Bedingungen aber straffrei ist. Nämlich dann, wenn er in den
ersten 12 Wochen nach Befruchtung vorgenommen wird, die Schwangere zuvor
eine staatlich anerkannte Beratungsstelle besucht hat und danach eine
Wartefrist von drei Tagen verstreichen lässt.
Ein [3][weiterer Antrag von 15 Abgeordneten], drei davon aus dem Vorstand
der Bundesärztekammer, fordert etwas weicher, diese „im Rahmen der
Beratungsregelung geltende Fristenlösung“ beizubehalten – aber auch jene
Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, „wirksam vor Drangsalierungen,
Bedrohungen und Angriffen“ zu schützen.
## „Kriminalisierung beenden“
Die Antragsteller*innen fordern von den politisch Verantwortlichen,
die Debatte um Schwangerschaftsabbrüche „mit Augenmaß zu führen und die
Ärzteschaft eng in die Diskussion einzubeziehen“. Ausgangspunkt aller
Reformüberlegungen müsse sein, „sowohl das Recht der Frauen auf
reproduktive Selbstbestimmung als auch das Recht des Ungeborenen auf Leben
zu beachten.“
Demgegenüber [4][fordert ein Antrag von 29 Abgeordneten] die
Bundesregierung auf, die Empfehlungen der Regierungskommission „noch in
dieser Legislaturperiode umzusetzen, um die Kriminalisierung von
Betroffenen und durchführenden Ärztinnen und Ärzten zu beenden“.
In einigen Regionen Deutschlands [5][gebe es erhebliche
Versorgungsprobleme], heißt es in dem Antrag. „Die bestehende
Kriminalisierung führt zu Verunsicherung von Ärztinnen und Ärzten sowie zu
Weiterbildungslücken.“ Durch eine Entkriminalisierung von Abbrüchen in den
ersten 12 Wochen der Schwangerschaft sollten „die Bedingungen für die
Durchführenden und die Versorgungssituation der Betroffenen verbessert
werden“.
„Wir haben jetzt ein Zeitfenster, um aus der Ärzt*innenschaft heraus ein
Zeichen zu setzen und zu sagen: Die Kriminalisierung von
Schwangerschaftsabbrüchen ist nicht mehr zeitgemäß“, sagt Stefanie Minkley,
Abgeordnete der Landesärztekammer Hessen und Initiatorin des Antrags. „Ich
hoffe, dass der Deutsche Ärztetag einen zeitgemäßen Beschluss fasst, um die
Rechte der Frauen und der durchführenden Ärzt*innen zu schützen.“
## Frauenrechte in Zeiten des Rechtsrucks
Für eine Entkriminalisierung im ersten Schwangerschaftsdrittel gebe es
„einen [6][großen gesellschaftlichen Konsens], auch unter Mediziner*innen“,
so Minkley, die auch Mitglied im Vorstand der hessischen SPD ist. Trotzdem
scheuten viele die Debatte – auch aus Sorge, dass ein entsprechender Antrag
abgelehnt werde. „Diese Gefahr besteht natürlich. Der Deutsche Ärztetag ist
in seiner Zusammensetzung männlicher und älter als die Ärzt*innenschaft
in Deutschland“, sagt Minkley.
Dennoch sei jetzt die Zeit, einen solchen Antrag zu stellen, und die
Debatte [7][nicht aufs kommende Jahr zu vertagen], wie es ein weiterer
Antrag fordert. „Die Gelegenheit für Veränderung ist jetzt. In der nächsten
Legislatur haben wir vielleicht andere politische Mehrheiten“, sagt
Minkley.
„Der deutsche Ärztetag hat gerade erst eine [8][Resolution gegen rechts und
für Demokratie verabschiedet]. Gerade in Zeiten des Rechtsrucks gehört dazu
auch, die Rechte von Frauen zu stärken“, so Minkley. Ob die verschiedenen
Anträge am Freitag tatsächlich auf dem Ärztetag aufgerufen werden, ist
aufgrund des straffen Zeitplans und der Fülle von Anträgen noch nicht
sicher.
9 May 2024
## LINKS
[1] /Schwangerschaftsabbrueche-in-Deutschland/!6000620
[2] https://128daet.baek.de/data/media/BIc110.pdf
[3] https://128daet.baek.de/data/media/BIc129.pdf
[4] https://128daet.baek.de/data/media/BIc127.pdf
[5] /Daphne-Hahn-zum-Stigma-der-Abtreibung/!6000665
[6] /Umfrage-zu-Abtreibungen-in-Deutschland/!6004352
[7] /Abtreibungen-in-Deutschland/!6001744
[8] https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Aerztetag/128.…
## AUTOREN
Dinah Riese
## TAGS
Schwerpunkt Abtreibung
Reproduktive Rechte
Bundesärztekammer
Frauenrechte
Paragraf 218
Schwerpunkt Abtreibung
Schwerpunkt Abtreibung
Paragraf 218
Schwerpunkt Abtreibung
Schwerpunkt Paragraf 219a
## ARTIKEL ZUM THEMA
Studie zu Schwangerschaftschaftabbrüchen: Stigmatisierende Erlebnisse
Eine Hamburger Studie über psychische Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs
ergab, dass Ärzt:innen die Frauen oft abwerten. Psychosoziale Hilfe
fehlt.
Legalisierung von Abtreibungen: Drei Länder machen Druck
Während die Ampel trödelt, fordern die Justizministerinnen von Hamburg,
Niedersachsen und Sachsen, das Abtreibungsrecht zu liberalisieren.
Empfehlungen zu § 218-Reform: „Erwarte, dass sie diese umsetzen“
Die Juristin Liane Wörner gehörte zur Expert_innengruppe für die Reform des
Abtreibungsrechts. Im Gespräch weist sie die Kritik an der Kommission ab.
Umfrage zu Abtreibungen in Deutschland: Große Mehrheit für Legalisierung
80 Prozent der Menschen in Deutschland finden die Rechtswidrigkeit von
Schwangerschaftsabbrüchen falsch. Das zeigt eine repräsentative Umfrage.
Abschaffung des Paragraf 218: Für das Recht am eigenen Körper
Schwangerschaftsabbrüche sind nicht legal, aber prinzipiell möglich – das
ist ein fauler Kompromiss. Die Zeit ist reif, sich vom Paragrafen 218 zu
verabschieden.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.