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# taz.de -- Reformierte Rückgabe von NS-Raubkunst: Gerechtigkeit für Madame S…
> Die Rechte der Eigentümer von NS-Raubkunst werden gestärkt – gut so.
> Jetzt kommt es aber auf die Details der Neuregelung an.
Bild: Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen haben 1964 Picassos „Madame So…
In der Münchner Pinakothek der Moderne hängt ein Porträt, das Picasso 1903
von der Gattin eines Bekannten schuf, [1][„Madame Soler“] genannt. Dieser
leicht verkniffen dreinschauenden Dame könnte bald Gerechtigkeit
widerfahren – endlich. Bis heute ist nämlich strittig, ob das Gemälde von
den Nazis seinem jüdischen Eigentümer geraubt worden ist, so wie
Hunderttausende weitere Kunstwerke. Eigentlich existiert seit 20 Jahren ein
Gremium, das darüber entscheiden könnte, die Beratende Kommission.
Doch sie darf nicht. Ein Verfahren kann erst dann beginnen, wenn auch die
jetzigen Besitzer dem zustimmen. Das verweigern die Bayerischen
Staatsgemäldesammlungen und der Freistaat. Das ist so ähnlich, als hätte
ein Angeklagter in einem Strafprozess das Recht, sein Verfahren zu stoppen.
Doch damit ist jetzt endlich Schluss. [2][Bund und Länder haben sich darauf
geeinigt], dass über NS-Raubkunst im öffentlichen Besitz auch dann
entschieden werden kann, wenn sich der jetzige Besitzer dem Verfahren
verweigert. Damit ist absehbar, dass die Herkunft von „Madame Soler“
überprüft wird, was die Erben des jüdischen Kunstsammlers Paul von
Mendelssohn-Bartholdy schon lange fordern. Vor allem aber können nun viele
bisher unbekannte Fälle von Naziraubgut endlich einer gerechten Lösung
zugeführt werden.
Ist nun also alles gut? Das wird sich erweisen. Denn nicht nur verschwindet
das Vetorecht mutmaßlicher Profiteure von Naziunrecht. Auch die bisherige
Beratende Kommission wird aufgelöst. An ihre Stelle tritt ein
Schiedsgericht, dessen Größe und personelle Zusammensetzung erst noch
geklärt werden müssen. Es ist nicht zu erwarten, dass der Freistaat Bayern
im Fall von „Madame Soler“ kleinlaut beidreht, ohne an anderer Stelle etwas
einzufordern.
Mit einem zahnlosen Schiedsgericht, das mehr die Interessen der Museen
vertritt, weniger aber die der bestohlenen Jüdinnen und Juden und ihrer
Nachkommen, wäre nicht viel gewonnen. In den nächsten Monaten wird klar
werden, wie sich das Schiedsgericht zusammensetzt – und aus wem. Wem
Gerechtigkeit für die Opfer der Nazis am Herzen liegt, der sollte genau
hinschauen, wer da berufen wird.
15 Mar 2024
## LINKS
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## AUTOREN
Klaus Hillenbrand
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