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# taz.de -- Neues Gutachten zu Enteignung: Zu teuer oder zu riskant
> Der Berliner Rechnungshof hat mal nachgerechnet und hält eine
> Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen nicht für umsetzbar.
Bild: Eine Vergesellschaftung, wie sie „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ for…
Berlin taz | Der Landesrechnungshof sieht in der Debatte um die Enteignung
großer Immobilieneigentümer „keine Möglichkeit, eine Vergesellschaftung mit
vertretbaren Risiken umzusetzen.“ Das ist das Fazit eines 24-seitigen
Gutachten, [1][das auf der Internetseite der Landesbehörde steht]. Nach
deren Überzeugung sind entweder die finanziellen oder die juristischen
Risiken zu hoch.
Der Rechnungshof um Präsidentin Karin Klingen hatte nicht auf Bitten von
Senat oder Abgeordnetenhaus, sondern von sich aus nachgerechnet, was eine
Enteignung tatsächlich bedeuten würde. Das geschah laut Klingen und
Kollegen, weil eine Expertenkommission 2023 zwar zu dem Schluss gekommen
war, dass ein Vergesellschaftungsgesetz [2][nach Artikel 15 des
Grundgesetzes] möglich ist. „Sie nennt jedoch keine konkrete Höhe einer
Entschädigungssumme“, heißt es im Gutachten. Außerdem habe die Kommission
in ihrem Abschlussbericht keine Betrachtung der Folgekosten vorgenommen.
Der Rechnungshof hat daher zwei Modelle und deren Kosten und Risiken
betrachtet: einmal eine Entschädigung nach Verkehrswert – also nach dem,
was die bisherigen Eigentümer bekämen, wenn sie ihre Wohnungen auf dem
freien Markt verkaufen würden. Dafür wären hochgerechnet 42 Milliarden Euro
fällig. Zum anderen eine Enteignung für eine von der Expertenkommission für
möglich gehaltenen niedrigeren Summe zwischen acht und elf Milliarden.
Laut Landesrechnungshof würde selbst dieses zweite Modell „unweigerlich zu
Defiziten bei der Bewirtschaftung der zu vergesellschaftenden Bestände
führen“.
Die müssten entweder durch höhere Mieten oder Zuschüsse aus dem
Landeshaushalt ausgeglichen werden. Der aber befindet sich schon jetzt in
krisenhaftem Zustand und [3][steht vor Milliarden-Sparzwang]. Und bei
höheren Mieten sei eine Vergesellschaftung nicht verhältnismäßig.
5 Mar 2024
## LINKS
[1] https://www.berlin.de/rechnungshof/veroeffentlichungen/
[2] https://www.bundestag.de/gg/grundrechte
[3] /SPD-Fraktionsklausur-in-Leipzig/!5988227
## AUTOREN
Stefan Alberti
## TAGS
Rechnungshof
Deutsche Wohnen & Co enteignen
Enteignung
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Stefan Evers
Deutsche Wohnen & Co enteignen
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