| # taz.de -- Gericht weist Klage zurück: Imker gewinnt gegen Böhmermann | |
| > Ein Imker aus Meißen darf mit dem Konterfei und Namen von Jan Böhmermann | |
| > für seinen Honig werben. Das entschied das Landgericht Dresden. | |
| Bild: David Imker hat gewonnen gegen Goliath Böhmermann | |
| „Wer austeilt, muss auch einstecken können!“ Die alte Boxerregel gilt sogar | |
| für einen [1][Chefausteiler und Bundesscharfzüngler wie Jan Böhmermann.] | |
| Man darf mit den gleichen Mitteln zurücksatirieren, wenn man sich von ihm | |
| denunziert fühlt, befand am Donnerstag das Landgericht Dresden. Es wies den | |
| Antrag auf eine einstweilige Verfügung des Fernsehmoderators und Satirikers | |
| gegen einen Imker aus Meißen zurück. Der hatte sich mit einer | |
| parodistischen Werbeaktion gegen die Unterstellung [2][im | |
| ZDF-„Magazin-Royale“] gewehrt, er betreibe so genanntes „Beewashing“. E… | |
| Gütetermin Mitte Januar war gescheitert. | |
| Böhmermann hatte in der Magazinsendung vom 3. November 2023 [3][das | |
| Greenwashing bei deutschen Konzernen] thematisiert, also die Täuschung von | |
| Partnern und Kunden durch den Anschein ökologischen und nachhaltigen | |
| Wirtschaftens. Dabei gerieten auch Imker ins Visier. Böhmermann und die | |
| Redaktion behaupteten, auch sie würden „Beewashing“ betreiben, die | |
| Unwissenheit von Käufern ausnutzen und mit dem Bienensterben Geschäfte | |
| machen. Beispielhaft erschien für acht Sekunden das Firmenlogo der | |
| „MyHoney“-Bio-Imkerei aus dem sächsischen Meißen. Geschäftsführer Rico | |
| Heinzig hält etwa 200 Bienenvölker und bietet Bienenpatenschaften für | |
| Schulen und Firmen an. | |
| Heinzig fühlte sich verkannt, rannte aber nicht gleich zum Anwalt, sondern | |
| wehrte sich mit einer eigenen kabarettistischen Nummer. Reichlich zwei | |
| Wochen später bauten er und seine drei Mitarbeiter in einer Dresdner | |
| Edeka-Filiale einen Stand mit 150 Honiggläsern auf, beschriftet als | |
| „beewashing HONEY“. Dahinter war auf einem fingierten Plakat Böhmermann in | |
| seiner typischen fingerzeigenden Geste aus der Fernsehsendung zu sehen. | |
| Er weist auf eines dieser Gläser. Darüber steht: „Führender Bienen- und | |
| Käferexperte empfiehlt“. Auch Online waren diese Honiggläser bestellbar. | |
| Auf jedem klebt außerdem ein QR-Code, mit dem man einen eigens | |
| eingerichteten Youtube-Kanal aufrufen kann. Dort klärt Imker Heinzig auf | |
| und stellt seine Sicht auf das Bienenproblem dar. | |
| ## Seltene Heiterkeit im Gericht | |
| „Der Antrag auf einstweilige Verfügung war zulässig, aber unbegründet“, | |
| erklärte Richterin Heike Kremz. „Herr Böhmermann muss Reaktionen derer in | |
| Kauf nehmen, die von ihm ins Rampenlicht gezogen werden“, lautete | |
| schließlich das Fazit ihrer dreiviertelstündigen Urteilsbegründung. Die | |
| Richterin, hörbar nicht humorfrei veranlagt, wahrte während dieser Zeit | |
| weitgehend die Contenance. Denn im von zahlreichen Journalisten besetzten | |
| großen Schwurgerichtssaal regte sich während ihres Vortrags mehrmals eine | |
| in diesem Justizmilieu seltene Heiterkeit. | |
| Weder von Kläger- noch von Beklagtenseite waren Vertreter zur | |
| Urteilsverkündung erschienen. Imkeranwalt Markus Hoffmann aus Dresden hatte | |
| zuvor beim Gütetermin von einem „Schock“ seines Mandanten berichtet, der | |
| sich „mit einer überzeichneten Gegensatire“ zur Wehr setzen und dem Thema | |
| Aufmerksamkeit verschaffen wollte. Böhmermann-Anwalt Torben Düsing stellte | |
| Persönlichkeitsrechte in den Vordergrund. Sein Mandant wolle nicht, „dass | |
| man mit seinem Gesicht und Namen wirbt“, ja Böhmermann betreibe | |
| grundsätzlich keine Produktwerbung. | |
| Mit diesem Persönlichkeitsrecht befasste sich Richterin Heike Kremz auf der | |
| Basis von Artikel 23 im Kunsturheberrechtsgesetz ausführlich. Zwar bestehe | |
| grundsätzlich das Recht am eigenen Bild. Aber auch ohne Einwilligung des | |
| Betroffenen könne ein Foto veröffentlicht werden, wenn es sich um einen | |
| zeitgeschichtlichen Vorgang handelt und berechtigte Interessen des | |
| Abgebildeten nicht verletzt werden. Das sei hier der Fall. | |
| ## Im Zweifel für die Freiheit | |
| Der Kontext lasse Ironie eindeutig erkennen. „Es wäre ja auch ein | |
| Widerspruch zu Behauptungen in der Sendung, wenn Jan Böhmermann auf einmal | |
| ein Produkt des Angegriffenen anpreisen würde“, übte sich die Richterin in | |
| Logik. Wiederholt ist in ihrer Begründung von einer „satirischen | |
| Meinungsäußerung“ die Rede. In der Güterabwägung seien „Deutungen | |
| vorzuziehen, die Satire ermöglichen“. „In dubio pro libertate“ – im Zw… | |
| für die Freiheit, fasste Heike Kremz ihre Sicht zusammen. | |
| Die wirtschaftlichen Interessen von Imker Heinzig, der bereits von | |
| besorgten Kundenanrufen seiner berichtete, spielten nur am Rande eine | |
| Rolle. Beide Parteien haben nun vier Wochen Zeit, Berufung beim | |
| Oberlandesgericht Dresden einzulegen. Der moralische Streitwert der | |
| Auseinandersetzung dürfte jetzt schon höher liegen als der auf 15.000 Euro | |
| angesetzte materielle. | |
| 9 Feb 2024 | |
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| ## AUTOREN | |
| Michael Bartsch | |
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