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# taz.de -- Böhmermann unterliegt gegen Imker: Rache war süß – und legal
> Moderator Jan Böhmermann verliert den Rechtsstreit gegen einen Imker.
> Bald wird dessen umstrittener Honig wieder im Handel zu haben sein.
Bild: Der Imker Rico Heinzig
BERLIN dpa | [1][ZDF-Satiriker Jan Böhmermann unterliegt im „Honig-Streit“
ein weiteres Mal]. Das Oberlandesgericht Dresden wies die Berufung in einem
Eilverfahren des prominenten Moderators gegen ein Urteil des Landgerichtes
Dresden vom Februar zurück.
Imker Rico Heinzig hatte mit Böhmermanns Konterfei und Namen für seinen
Honig geworben und das als Satire verstanden wissen wollen. Denn zuvor
hatte Böhmermann den Bienenzüchter in seiner Sendung „ZDF Magazin Royal“
vorgeführt.
Hintergrund ist ein Beitrag der Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom 3.
November 2023, in der Böhmermann Firmen kritisiert hatte, die
Bienenpatenschaften an Unternehmen vergeben und das als Engagement für
Nachhaltigkeit und Artenschutz deklarierten. Das sei nichts anderes als
„Beewashing“ – der Begriff meint eine Form des sogenannten Greenwashings,
also irreführende Werbung mit angeblichen ökologischen Vorzügen eines
Produkts. Als Beispiel wurden Heinzig und dessen My Honey GmbH gezeigt, die
Beklagter in den Verfahren war.
## Böhmermann sieht Persönlichkeitsrechte verletzt
Heinzig drehte den Spieß um und versah Honig aus seiner Produktion mit
einem „Beewashing“-Etikett. In einem Dresdner Supermarkt platzierte er
einen Aufsteller, der den Namen und Bild des Prominenten mit dem Zusatz
„Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt“ zeigte. Böhmermann sah se…
Persönlichkeitsrechte verletzt, schickte Heinzigs Firma MyHoney daraufhin
eine Unterlassungsaufforderung und legte dann mit dem Erlass einer
einstweiligen Verfügung nach.
Der 4. Zivilsenat des OLG sah in der Werbeaktion nun ein „Ereignis der
Zeitgeschichte“ und attestierte ihr zugleich einen satirischen Charakter.
Zugleich sei ein Informationsbedürfnis befriedigt worden.
Die Werbung habe dazu geführt, dass über das Thema insgesamt diskutiert
werde – auch über die Frage, wie Werbung gemacht werden darf und
Journalismus im Zusammenhang mit Satire gestaltet werden kann, sagte der
Vorsitzende Richter Markus Schlüter. Zudem machte er geltend, dass auch
Böhmermann in seiner Sendung ein Foto von Heinzig verwendet hatte.
Schon in der ersten Instanz gab das Landgericht Dresden den Imker in weiten
Teilen recht. Im Juni war eine gütliche Einigung gescheitert. Böhmermann
war auch bei der neuerlichen Entscheidung nicht anwesend. Auch sein Anwalt
erschien nicht.
## Einladung in die Imkerei
Heinzig nahm als Inhaber der Firma MyHoney die Entscheidung mit einem
Lächeln zur Kenntnis. Nun will er den bislang „verbotenen Honig“ wieder im
Online-Shop anbieten. „Der Ball liegt jetzt bei Herrn Böhmermann. Ich bin
kein Streithansel, ich war noch nie einer. Ich würde ja vorschlagen, man
begräbt das Kriegsbeil“, sagte Heinzig. Zugleich lud er Böhmermann noch
einmal zum Besuch seiner Imkerei ein.
Gegen die Entscheidung des OLG im Eilverfahren ist ein Rechtsmittel nicht
mehr möglich. Böhmermann könnte nun ein Hauptsacheverfahren am Landgericht
Dresden anstrengen und im weiteren Verlauf bei Bedarf das Oberlandesgericht
und den Bundesgerichtshof anrufen.
18 Jul 2024
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