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# taz.de -- Lokführerstreik ab Mittwoch: Bahn kündigt Notfahrplan an
> Die GDL will von Mittwoch bis Freitag streiken. Die Bahn erwartet massive
> Einschränkungen und geht juristisch gegen die Lokführergewerkschaft vor.
Bild: Noch fahren die Züge (hier im Berliner Hauptbahnhof), ab Mittwoch soll a…
Berlin dpa | Die Deutsche Bahn geht davon aus, dass der [1][Lokführerstreik
in dieser Woche] Millionen Fahrgäste trifft. Das Unternehmen kündigte für
Mittwoch bis Freitag einen Notfahrplan mit stark eingeschränktem Angebot
an. „Für diese Fahrten setzt die DB längere Züge mit mehr Sitzplätzen ein,
um möglichst viele Menschen an ihr Ziel bringen zu können. Dennoch kann
eine Mitfahrt nicht garantiert werden“, teilte das Unternehmen am
Sonntagabend mit. Zugleich will die Bahn gerichtlich gegen den Streik
vorgehen.
Fahrgäste seien gebeten, während des Streiks auf nicht unbedingt notwendige
Bahnreisen zu verzichten oder die Reise zu verschieben. Es werde
deutschlandweit große Unterschiede geben, wie viele Züge im Regionalverkehr
fahren könnten. „Auch im Schienengüterverkehr wird es [2][zu massiven
Einschränkungen für Industrie und Wirtschaft kommen]“, hieß es in der
Mitteilung.
Das Unternehmen kündigte zudem Kulanzregeln an: Alle Fahrgäste, die ihre
für zwischen Mittwoch und Freitag geplante Reise wegen des Streiks
verschieben möchten, können ihr Ticket später nutzen. Die Zugbindung ist
aufgehoben. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden.
Zudem haben Fahrgäste im Fernverkehr die Möglichkeit, ihre Reise
vorzuverlegen.
## Bahn will einstweilige Verfügung erreichen
Die Lokführergewerkschaft GDL will im Personenverkehr von Mittwoch, 2.00
Uhr, bis Freitag, 18.00 Uhr, streiken – in einer Woche, in der im
Straßenverkehr [3][wegen der Bauernproteste] starke Behinderungen erwartet
werden. Erfahrungsgemäß fahren schon vor dem Ausstand einige Züge nicht
nach Plan. Zudem dauert es danach normalerweise einige Zeit, bis sich der
Verkehr normalisiert.
Der Konzern kündigte an, beim Arbeitsgericht Frankfurt einen Eilantrag auf
einstweilige Verfügung zum Stopp des Streiks zu beantragen. Nach Ansicht
des Konzerns hat der Ausstand keine rechtliche Grundlage.
Mit dem Streik will die Gewerkschaft um ihren Vorsitzenden Claus Weselsky
[4][den Druck im Tarifstreit erhöhen], in dem es um Geld, aber auch um
kürzere Arbeitszeiten für Schichtarbeiter bei vollem Lohn geht. Das lehnt
die Bahn ab.
Bei zwei kürzeren GDL-Warnstreiks im vergangenen Jahr musste die Bahn
jeweils rund 80 Prozent des Fernverkehrsangebotes streichen. Die
Auswirkungen im Regionalverkehr waren je nach Region sehr unterschiedlich.
In manchen Bundesländern fuhr so gut wie kein Zug mehr. Sofern sich die
Streikbeteiligung nicht grundlegend unterscheidet, sind nun ähnliche
Auswirkungen zu erwarten.
## Streit über Leihfirma
„Dieser Streik ist nicht nur absolut überflüssig, sondern wir halten ihn
[5][auch rechtlich für nicht zulässig]“, sagte Bahn-Personalvorstand Martin
Seiler. „Denn die Lokführergewerkschaft hat ihre Tariffähigkeit durch die
Gründung ihrer Leiharbeiter-Genossenschaft verloren.“
Diese Genossenschaft namens Fair Train hatte die GDL im Sommer gegründet.
Ziel der Firma ist es laut Weselsky, Lokführer von der Bahn abzuwerben und
sie zu eigenen Tarifbedingungen an Eisenbahnunternehmen zu verleihen. Es
ist unklar, ob das funktioniert und besonders, ob sich genügend Lokführer
finden, die bei der Bahn kündigen und bei Fair Train arbeiten.
Die Bahn sieht in der Genossenschaft einen Interessenkonflikt: Die GDL
tritt aus Sicht des Konzerns sowohl als Arbeitgeber als auch als
Gewerkschaft auf. Deshalb hatte die Bahn auch vor kurzem Klage gegen die
GDL vor dem Landesarbeitsgericht in Hessen eingereicht.
Weselsky kritisierte die Klage am Sonntag als „Nebelkerze“ und wies den
Vorwurf zurück. Er zeige „die Verzweiflung eines sozialfremden
Arbeitgebers, der kein noch so abwegiges Mittel scheut, um die starke GDL
zu eliminieren“.
Eine vorläufige Entscheidung des Arbeitsgerichtes könnte in einem
Eilverfahren schnell ergehen. Die Richter könnten sich bereits am Montag
mit der Sache befassen.
8 Jan 2024
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