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# taz.de -- Meinungen zur Kindergrundsicherung: „Damit verschärft man Proble…
> Verbände kritisieren die geplante Kindergrundsicherung. Zwei Meinungen
> von Pro Asyl und vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter.
Bild: Für Alleinerziehende bringt die geplante Kinder-Grundsicherung deutliche…
Ab 2025 soll die Kindergrundsicherung eingeführt werden. Doch noch immer
ist das „größte sozialpolitische Vorhaben der Bundesregierung“ nicht
beschlossene Sache – und noch immer gibt es Kritik am geplanten Gesetz. Was
geplant ist, wer profitiert und wer nicht, haben wir in einem FAQ
zusammengefasst. An dieser Stelle beurteilen zwei Vertreterinnen von
Betroffenenverbänden das Projekt.
Miriam Hoheisel ist Bundesgeschäftsführerin des [1][Verbands
alleinerziehender Mütter und Väter VAMV]
Alleinerziehende sind mit 42 Prozent die am stärksten von Armut betroffene
Familienform. Für sie ist die Kindergrundsicherung so, wie sie geplant ist,
nicht tragbar. Zum einen gibt es keine substantielle Erhöhung des
Existenzminimums. Zudem ist für Alleinerziehende nicht nur das Wieviel,
sondern auch das Wie entscheidend. Und da gibt es für manche zwar kleine
Verbesserungen – für andere aber gleichzeitig deutliche Verschlechterungen.
Das darf nicht sein.
Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss sollen als Kindeseinkommen zu 45 Prozent
auf den Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung angerechnet werden. Sofern
Kinder von Alleinerziehenden im Bürgergeld eines von beidem bekommen, wird
für sie mit der Kindergrundsicherung ein Plus entstehen. Positiv ist auch,
dass dieses zusätzliche Geld nicht für den Bedarf der Eltern verwendet
werden muss, sondern für die Kinder selbst bleiben kann.
Aber durch die Hintertür soll das Gesetz Verschlechterungen bringen, die
das teilweise wieder zunichte machen. Wenn man zum Beispiel
Kindergrundsicherung und Wohngeld zusammendenkt, führt das in manchen
Fällen keineswegs zu Verbesserungen, sondern kann zu tatsächlichen
Verlusten in der Haushaltskasse führen. Zum zweiten kritisieren wir, dass
für alle Kinder, die jetzt den Kinderzuschlag bekommen, in der
Kindergrundsicherung für Umgang mit dem anderen Elternteil tageweise
Leistungen gekürzt werden sollen. Alleinerziehenden werden dadurch Mittel
fehlen, ihr Kind zu versorgen.
Und schließlich kritisieren wir die Einschränkung des
Unterhaltsvorschusses. Um Erwerbsanreize für Alleinerziehende zu schaffen,
sollen Einkommensgrenzen für Eltern von Jugendlichen auf Grundschulkinder
übertragen werden. Das ist der reinste Hohn. Alleinerziehende brauchen
keine Erwerbsanreize, [2][sondern gesellschaftliche Rahmenbedingungen],
damit sie arbeiten können: bedarfsgerechte Kinderbetreuung und ein
garantiertes Recht auf Brückenteilzeit zum Beispiel. Damit löst man keine
strukturellen Probleme, man verschärft sie. Damit die Kindergrundsicherung
für uns überhaupt tragbar ist, müssen diese Verschlechterungen gegenüber
dem Status quo wieder zurückgenommen werden.
Andrea Kothen ist Referentin bei Pro Asyl
Geflüchtete Kinder sind und bleiben aus dem System ausgeschlossen: Die
kinderspezifischen Regelsätze des Bürgergelds und der Sozialhilfe sind
künftig zwar Teil der Kindergrundsicherung. Die kinderspezifischen Sätze
des Asylbewerberleistungsgesetzes sind es jedoch nicht.
Für geflüchtete Kinder bedeutet die Kindergrundsicherung sogar eine
Verschlechterung. Denn der seit Juli 2022 gewährte Sofortzuschlag von 20
Euro monatlich fällt für sie – anders als für andere Kinder – künftig w…
Schon jetzt werden bei geflüchteten Kindern sowohl Menschenwürde als auch
der Grundsatz der Gleichbehandlung unterlaufen. Ihre Leistungen liegen
unterhalb des Existenzminimums. Die [3][UN-Kinderrechtskonvention]
verbietet die Diskriminierung von Kindern aufgrund von Herkunft und
Aufenthaltsstatus – eigentlich. Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des
Asylbewerberleistungsgesetzes mehrfach für verfassungswidrig erklärt.
Deshalb hat auch die Ampel im Koalitionsvertrag bekräftigt,das
Asylbewerberleistungsgesetz überarbeiten zu wollen: „Jedes Kind soll die
gleichen Chancen unabhängig von Herkunft haben, minderjährige Kinder sind
von Leistungseinschränkungen ausgenommen“ – das steht im Koalitionsvertrag.
Die Kindergrundsicherung müsste also genau die beschriebenen Missstände
korrigieren, sie müsste eine Leistung für alle Kinder in Deutschland sein.
Aber aller Voraussicht nach wird das Gegenteil der Fall sein: Sie wird den
Ausschluss der allerärmsten Kinder in diesem Land aus dem System wohl aktiv
fortsetzen.
Protokolle aufgezeichnet von Patricia Hecht
23 Jan 2024
## LINKS
[1] http://vamv.de/de/
[2] /Verbandschefin-ueber-Alleinerziehende/!5793830
[3] https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrech…
## AUTOREN
Patricia Hecht
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