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# taz.de -- Große taz-Recherchen 2023: Was danach geschah
> Journalismus deckt Missstände auf. Und dann? Ein Blick zurück auf einige
> taz-Recherchen des zu Ende gehenden Jahres – und auf ihre Folgen.
Bild: In Brandenburg an der Havel eskaliert der Streit um ein paar Pommes – w…
Ein hoher Funktionär in der Bundeswehr, der gleichzeitig für die AfD aktiv
ist – eine Uni im Iran, die von der islamischen Revolutionsgarde betrieben
wird – und ein Schwarzer Essenslieferant, der von einem
Johanniter-Sanitäter tätlich angegriffen wurde.
Das sind nur einige der Recherchen, die uns dieses Jahr in der taz
beschäftigt haben. Zum Ende des Jahres haben wir nachgehakt, was aus
unseren Geschichten geworden ist – und wollen Danke sagen. Denn Recherchen
brauchen Zeit. Und sind nur möglich durch Unterstützung von Ihnen, unseren
Leser:innen und Genoss:innen.
Wollen Sie die taz über Missstände informieren oder uns Dokumente zukommen
lassen? Auf taz.de/investigativ finden Sie alle Wege, wie Sie uns erreichen
können.
## Der AfD-Mann in der Bundeswehr
Eine Nachricht, im journalistischen Sinne, ist eine Meldung, die darüber
informiert, dass etwas passiert ist. Selten ist es Journalisten eine
Nachricht wert, dass nichts passiert ist. Im Fall des AfD-Mannes in der
Bundeswehr, ist es uns das aber.
[1][Im Juli berichtete die taz über Oberstleutnant Stefan P.]. Er gehört
zum Territorialen Führungskommando der Bundeswehr. Seine Aufgabe dort ist
es unter anderem, die nationale Sicherheitslage Deutschlands zu bewerten.
Die taz brachte ans Licht, dass P. sich gleichzeitig als Politiker der AfD
engagiert. P. war in Rheinland-Pfalz Abgeordneter in einem Kreistag und
vertritt die AfD dort bis heute in einem Ausschuss. Er ist also aktives
Mitglied einer Partei, die der Verfassungsschutz als rechtsextremen
Verdachtsfall beobachtet und in Thüringen, Sachsen-Anhalt und seit Dezember
auch in Sachsen als gesichert rechtsextrem einstuft.
Die Bundeswehr versucht seit Jahren, Rechte in der Truppe in den Griff zu
bekommen. Wie passt da ein AfD-Politiker in sicherheitsrelevanter
Führungsposition dazu? Das Territoriale Führungskommando der Bundeswehr
reagierte im Juli nicht auf eine taz-Anfrage dazu. Das
Verteidigungsministerium und der MAD wollten sich zu dem konkreten Fall von
Oberstleutnant Stefan P. nicht äußern und verwiesen auf Datenschutz und
Persönlichkeitsrechte.
Ein Sprecher des Bundesministeriums der Verteidigung erklärte allgemein zum
Umgang mit der AfD innerhalb der Bundeswehr: Soldat*innen seien
grundsätzlich frei in der Ausübung ihres politischen Engagements. Die bloße
Mitgliedschaft in einer nicht vom Bundesverfassungsgericht verbotenen
Partei stelle nicht zwingend ein Dienstvergehen dar, „vielmehr ist der
konkrete Einzelfall zu bewerten“.
An der Position von Oberstleutnant P. hat sich nach Informationen der taz
auch nach unserer Berichterstattung im Juli nichts geändert. Er ist
weiterhin beim Territorialen Führungskommando. Dort verantwortet er als
Sachgebietsleiter weiterhin die Nachrichtenlage im Inland. Er bewertet
Bedrohungen für die Bundeswehr und ihre Nato-Verbündeten in Deutschland,
etwa durch Russland oder Rechtsextremisten, steht im Austausch mit dem
Militärischen Abschirmdienst (MAD) sowie dem Bundesnachrichtendienst (BND)
und hat Zugang zu Geheimnissen.
Ein Sprecher des Bundesministeriums der Verteidigung erklärte auf erneute
Nachfrage der taz im Dezember, dass die Bundeswehr weiterhin keine
Auskünfte zu „Einzelpersonalangelegenheiten“ erteilen dürfe. Er
versicherte: „Extremismus in jeglicher Form hat in der Bundeswehr keinen
Platz“. Die Einstufung einer Verdachtsperson als „Person mit fehlender
Verfassungstreue“ folge keinem Automatismus, sondern werde fallbezogen
geprüft.
Der taz-Artikel soll intern für Diskussionen gesorgt haben, danach wurde
aber wohl hauptsächlich nach den vermeintlichen Whistleblowern gesucht und
sinngemäß auf die „Lügenpresse“ geschimpft.
Für Martina Renner, Bundestagsabgeordnete der Linken, stellen auch
vermeintlich weniger radikale AfD-Funktionäre in sensiblen Positionen eine
Sicherheitslücke dar. Die AfD sei eine extrem rechte Partei und völkische
Nationalisten bestimmten die Richtung. „Mitglieder einer Partei, aus der
heraus sich an Umsturz- und Terrorvorhaben beteiligt wird, können nicht
gleichzeitig die rechtsextremistischen Gefahren im Innern der Bundeswehr
bewerten“, sagt Renner der taz.
## #MeToo-Vorwürfe gegen Rabbi
Am 22. September versammelt sich eine Gruppe von Frauen in der Jerusalemer
Innenstadt. Sie sind aufgebracht von dem, was sie in der taz gelesen haben:
Mehrere Frauen werfen dem Rabbi der Jüdischen Gemeinde in Berlin, Reuven
Y., sexuelle Übergriffe vor. Er soll seine Übergriffe mit erfundenen
religiösen Vorschriften begründet haben. In dem Aufruf zu der Protestaktion
in Jerusalem heißt es: „Wir wollen, dass über diesen Fall in der
israelischen Presse berichtet wird. Wir werden tun, was wir können, damit
es Gerechtigkeit gibt.“
Die taz hatte Anfang August über die Vorwürfe berichtet und dafür mit
mehreren Frauen gesprochen, die Reuven Y. beschuldigen, sie zum Teil über
Monate oder Jahre psychisch manipuliert zu haben.
Von seinem bisherigen Arbeitgeber, der Jüdischen Gemeinde Berlin, wurde
Reuven Y. aufgrund der Vorwürfe entlassen, er geht jedoch juristisch gegen
diese Kündigung vor. Genauso wie gegen die Berichterstattung der taz und
weiterer Medien.
Dass MeToo-Recherchen ein juristisches Nachspiel haben, ist eher die Regel
als die Ausnahme. In den Verfahren geht es weniger um die Frage, ob die
Vorwürfe stimmen, sondern darum, ob die Regeln der
Verdachtsberichterstattung eingehalten wurden. Zu diesen gehört auch, dass
es genügend gerichtsfeste Indizien dafür gibt, dass die Vorwürfe stimmen
könnten.
Für die strengen Regeln der Verdachtsberichterstattung gibt es gute Gründe:
Sie verhindern, dass allein auf der Basis von Gerüchten Berichte
veröffentlicht werden, die für die Beschuldigten sehr schwerwiegende
Konsequenzen haben können. Gleichzeitig ist es gerade bei
MeToo-Geschichten oft nicht einfach, die Anforderungen zu erfüllen, etwa,
weil die Betroffenen ihre Identität nicht preisgeben wollen und deswegen
keine eidesstattlichen Versicherungen abgeben können.
Bei der taz-Recherche zu Reuven Y. war das anders. Sie stützt sich unter
anderem auf mehrere solcher eidesstattlichen Erklärungen. Die betroffenen
Frauen versichern darin unter Strafandrohung, die Wahrheit zu sagen.
Nichtsdestotrotz zieht sich die juristische Auseinandersetzungen zwischen
der taz und Rabbi Y. hin. Vor Gericht und in Schriftsätzen kämpfen wir
dabei um einzelne Formulierungen.
Gegen die Frauen, die mit der taz gesprochen haben, geht Reuven Y.
ebenfalls juristisch vor. Die taz ist mit ihnen weiterhin im Kontakt. Sie
beklagen, dass sie bisher keine psychologische oder juristische
Unterstützung etwa von der Jüdischen Gemeinde Berlin erhalten haben.
## Die Uni der Mullahs
Deutsche akademische Institutionen und Wissenschafler*innen haben ihre
Kontakte zu einer Universität in Iran überprüft und teilweise beendet.
[2][Die taz hatte im November berichtet, dass die iranische University of
Religions and Denominations (URD) von Führungspersonen der islamischen
Revolutionsgarde (IRGC) geleitet wird und Verbindungen zur libanesischen
Terrororganisation Hisbollah bestehen]. Auch begrüßte die Uni Gewaltakte
gegen Israel.
Zahlreiche deutsche Universitäten haben mit der URD zusammengearbeitet.
Studienfahrten, Gastvorträge, Projekte oder Kooperationen bestanden unter
anderem mit der Universität Paderborn, der Universität Münster, der
Universität Potsdam, der Freien Universität Berlin sowie der
Goethe-Universität in Frankfurt am Main.
Die Organisation United Against Nuclear Iran (UANI) hatte diese
Verbindungen publik gemacht. Die University of Religions and Denominations
sei de facto ein Arm der Revolutionsgarde, heißt es in der Untersuchung der
UANI. Unter dem Deckmantel des interreligiösen Austauschs seien in den
letzten Jahren Verbindungen zu deutschen Unis geknüpft worden. „Wir wissen,
dass die IRGC die Zusammenarbeit mit Universitäten nutzt, um verdeckte
Operationen durchzuführen und ausländische Staatsangehörige für ihre Ziele
zu rekrutieren“, erklärte Kasra Aarabi von UANI.
Auf taz-Nachfrage verurteilten die deutschen Universitäten im November die
israelfeindlichen Positionen der URD, erklärten, sie hätten von der
Verbindung zu den Revolutionsgarden nichts gewusst, die Kooperationen seien
beendet. Es habe sich nur um individuelle Kontakte gehandelt.
Nach dem taz-Bericht beendete eine Wissenschaftlerin, die mit der
Universität Paderborn und Universität Zürich verbunden ist, ihre
Kooperation. Sie hatte für Februar ein internationales Symposium mit der
URD organisiert, an dem auch Wissenschaftler*innen aus Italien,
Norwegen, der Türkei und den USA beteiligt sind. Das Symposium findet nun
online ohne eine Beteiligung der URD statt.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) hatte bis Ende 2021 vier
Projekte deutscher Hochschulen mit der URD gefördert. Nach dem taz-Bericht
wurden vier aktuelle Kooperationsprojekte deutscher Hochschulen erneut
überprüft, an denen iranische Partner beteiligt sind. Keine der
Institutionen steht laut DAAD auf einer Sanktionsliste der Europäischen
Union.
Auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hatte sich nach dem
taz-Bericht die Förderung zweier Forschungsarbeiten an deutschen
Universitäten angeschaut, bei denen auch Wissenschaftler*innen der URD
unter den internationalen Partnern waren. Es seien keine Gelder nach Iran
geflossen.
## Kein Geld mehr für Hilfe
[3][Anfang des Jahres berichtete die taz, wie sich das erste Jahr des
Ukrainekriegs auf die Hilfe für Kriegs- und Katastrophenopfer in aller Welt
ausgewirkt hat]: Obwohl der Ukraine viele Milliarden an Hilfszahlungen
zugesichert wurden, blieb die Hilfe für andere Konflikte zunächst
unangetastet. Die Ukraine bekam Geld aus Sondertöpfen, unter anderem
solchen zur Bekämpfung der Pandemiefolgen. Die Hilfe ging deshalb nicht auf
Kosten jener für Menschen im Globalen Süden. Das hat sich mittlerweile
geändert.
Von Anfang an wurde die Ukraine weitaus großzügiger bedacht als notleidende
Staaten in anderen Teilen der Welt: Im ersten Jahr des Kriegs erhielt die
Ukraine Zusagen über 11,9 Milliarden Euro an humanitärer Hilfe. Die EU gab
erhebliche Mittel und Kreditgarantien aus ihrem „Außenpolitischem
Instrument“, aus dem auch die Entwicklungshilfe finanziert wird.
Und so bekamen Hilfsorganisationen 78 Prozent der als Bedarf angemeldeten
Summe – der weltweit höchste Wert. Für Somalia etwa kamen 2022 gerade 58
Prozent der benötigten Hilfszahlungen zusammen. Einen direkten Zusammenhang
gab es indes nicht – nach übereinstimmenden Angaben von Hilfsorganisationen
wurden die Ukraine-Ausgaben zunächst aus Sonderetats bestritten. Die Hilfe
für andere Notsituationen blieb unangetastet.
Ein Jahr später ist die Lage indes dramatisch: Sonderetats laufen aus, neue
Kriege wie die im Sudan und in Gaza sowie Extremwetterereignisse ließen den
Bedarf an Hilfe enorm wachsen.
Gleichzeitig rechnen die UN mit einem derartigen Einbruch der
Hilfszahlungen, dass sie ihren angemeldeten Bedarf für 2024 von vornherein
um rund ein Fünftel zurückgeschraubt haben. Die Folge: Allein dadurch
werden rund 60 Millionen Menschen keine Hilfslieferungen bekommen. In Gaza
leidet nach UN-Angaben rund die Hälfte der 2 Millionen Einwohner:innen
an Hunger. In Teilen des Jemen hat das UN-Welternährungsprogramm wegen
Geldmangels seine Arbeit eingestellt, obwohl in dem Land 17 Millionen
Menschen nicht genug zu essen haben. Und in Asien gelten 55 Millionen
Menschen mehr als unterernährt als vor der Pandemie.
## Russische Propaganda in der EU
Bei manchen Investigativ-Texten ist die Arbeit nicht beendet, wenn der Text
in der Zeitung steht. So ist es auch bei unserer Recherche zu dem
Luxemburger Unternehmen GCore. Unser erster Text erschien im Februar 2023,
der zweite im Juli 2023 – aber Arbeit machen sie uns bis heute.
Die Europäische Union hatte nach dem Einmarsch der russischen Truppen in
die Ukraine die Verbreitung des russischen Propagandasenders Russia Today
(RT) sanktioniert. Verboten ist auch, den Sender technisch zu unterstützen.
Doch die Frage, wer diese Sanktionen durchsetzt, ist gar nicht so leicht zu
beantworten. Eigentlich sind die Mitgliedstaaten der EU dafür zuständig.
Aber die deutschen Behörden duckten sich auf unsere Anfrage weg.
Wir konnten zeigen, dass die Firma GCore und Russia Today technisch
verbunden waren. Die Recherche drehte sich um russische Propaganda in
Europa, um ein Grillfest des Luxemburger Premierministers, weltweite
Servernetze, Kriegsspiele im Internet, EU-Sanktionen und zahnlose Behörden.
In Luxemburg hat unsere Recherche einiges in Gang gesetzt: Nach unserer
Veröffentlichung brachten Abgeordnete das Thema in das Luxemburger
Parlament ein. Der Premier äußerte sich dazu und sagte, seine Behörden
seien im Austausch mit der Firma, die habe den verbotenen Inhalt „prompt
gelöscht“.
Sie verstehen nur Bahnhof? Weitere Details aus unserer Recherche können wir
derzeit nicht nennen, denn GCore ist juristisch gegen die Veröffentlichung
vorgegangen. Wir befinden uns in einem Rechtsstreit, beide Texte sind so
lange nicht verfügbar.
## Für ein paar Pommes
Nelson Mbugu sieht erleichtert aus, als er Anfang November den Saal 4 im
Brandenburger Landgericht betritt. Er trägt einen braunen Anzug, seine
kleinen Zöpfe hat er auf dem Kopf zusammengebunden.
Rund 20 Leute sind gekommen, um ihn heute zu unterstützen, Freunde,
Familie, Mitarbeiter einer Opferberatungsstelle. An diesem Tag soll das
Urteil fallen gegen den Mann, der ihm vor mehr als einem Jahr brutal den
Arm gebrochen hat: Florian P.
[4][Die taz hatte den Fall publik gemacht]. Florian P. war Notfallsanitäter
bei den Johannitern in Brandenburg an der Havel. Er koordinierte zu der
Zeit den Katastrophenschutz der Stadt. Drei Monate vor dem Angriff war er
von der Stadt für sein ehrenamtliches Engagement ausgezeichnet worden.
An jenem Abend im September 2022 hatte Florian P. in der Geschäftsstelle
der Johanniter junge Leute zum Thema Katastrophenschutz fortgebildet. Am
Ende der Fortbildung sollte es Burger und Pommes geben von McDonald’s.
Nelson Mbugu, der zu dieser Zeit als Lieferfahrer für McDonald’s arbeitete,
brachte die Bestellung. Aber offenbar fehlten Pommes. P. lief Mbugu
hinterher, der saß schon wieder in seinem Auto. Es kam zur Diskussion am
offenen Autofenster, P. griff Mbugus Arm und drückte ihn über den Rahmen
des Autofensters, bis er brach.
So erzählt es Mbugu im November vor dem Gericht in Brandenburg. Der
Angeklagte P. schweigt über den ganzen Prozess hinweg. [5][Das Gericht
sieht Mbugus Schilderung als erwiesen an und verurteilt Florian P. zu zehn
Monaten Haft auf Bewährung]. Außerdem muss er 3.600 Euro an den Weißen Ring
zahlen. Er ist gegen das Urteil in Berufung gegangen.
Mbugu war nach dem Angriff acht Monate krankgeschrieben. Er wurde operiert,
ist noch immer in therapeutischer Behandlung. Im Prozess liest die
Richterin ein Gutachten von Mbugus Therapeuten vor. Darin heißt es, Mbugu
leide unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, er verlasse nur noch
selten das Haus, meide die Dunkelheit.
Aber er hat Hoffnung, dass mit dem Urteil nun alles besser werde, erzählt
Mbugu der taz. Seinen Arm kann er wieder bewegen, die Schmerzen sind
seltener geworden. Seit April hat er einen neuen Job: Er arbeitet jetzt in
einer Zahnradmanufaktur in der Qualitätskontrolle. Computerarbeit, feste
Schichten, festes Kollegium. Die Arbeit als Lieferant fehle ihm, er war
gern unterwegs. Doch die Vorstellung, er müsse wieder an fremden Türen
klingeln und Essen übergeben, mache ihm Angst.
Florian P. war wenige Wochen nach dem Angriff aus Brandenburg nach
Sachsen-Anhalt gewechselt. Der dortige Johanniter Regionalverband erfuhr
erst auf taz-Nachfrage von dem Angriff. P. wurde daraufhin freigestellt. Er
arbeitet nun nicht mehr bei den Johannitern.
Seinen Ehrenamtspreis der Stadt Brandenburg darf Florian P. jedoch
behalten. Nach seiner Verurteilung befasste sich die Stadt damit. Die
Rücknahme dieses Preises, schreibt eine Sprecherin auf taz-Anfrage, komme
nach der Satzung nicht in Betracht.
26 Dec 2023
## LINKS
[1] /Bundeswehr-und-die-AfD/!5947568
[2] /Kontakte-deutscher-Unis-mit-Iran/!5968364
[3] /Ein-Jahr-Krieg-in-der-Ukraine/!5916221
[4] /Angriff-auf-Fastfood-Lieferanten/!5883867
[5] /Urteil-nach-Angriff-auf-Essenslieferant/!5967108
## AUTOREN
Anne Fromm
Jean-Philipp Baeck
Malene Gürgen
Christian Jakob
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