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# taz.de -- Adventskalender (13): Kiezsommer à la Italia
> Restaurantbetreiber*innen werden 2024 die Gebühren für die
> Außengastronomie erlassen. Damit unterstützt der Senat die gebeutelte
> Branche.
Bild: Senat rettet Sommer in meinem Block
Es gibt sie noch, die nicht ganz so schlechten Dinge – auch wenn sie
derzeit rar gesät sind. In diesem Advent zaubern wir jeden Tag etwas
Meckerfreies aus unserem Kalender. Sei’s politisch, musikalisch oder
kulinarisch. Oder, wie heute, etwas sommerlich.
Die Sonne geht unter und das Feierabendbierchen in der Stammkneipe ist wohl
verdient. Gerade will man dem neu ankommenden Freund einen Stuhl dazuziehen
und schon wird man vom Kellner angeblafft: „Der Stuhl darf nicht auf dem
Gehweg stehen!“. Ciao, Piazza-Sommerflair – guten Morgen, Berlin.
Im nächsten Jahr könnte der Hauptstadtsommer etwas südländischer
daherkommen. Dafür sorgt ein vorweihnachtliches Geschenk des Senats. Am
Montag teilte er den Bezirken mit, dass im kommenden Jahr die
Sondernutzungsgebühr für öffentliches Straßenland erlassen wird. Das
bedeutet für Restaurants, Bars und Kultureinrichtungen, dass sie Tische
und Stühle auf dem Bürgersteig aufstellen können, ohne Gebühren zahlen zu
müssen.
Diese beliefen sich bislang, je nach Größe der benötigten Fläche, auf 100
oder 200 Euro Verwaltungsgebühr jährlich, zuzüglich 12,50 Euro bis 16,25
Euro pro Quadratmeter genutztem Straßenland. Zu Beginn der Coronapandemie
hatten die Bezirke der Gastronomie erstmals Sondernutzungsgebühren
erlassen, um die [1][Aufrechterhaltung der Außengastronomie zu
ermöglichen]#.
Die Gebührenbefreiung für das nächste Jahr gilt nicht nur für die
Gastronomie. Sie erstreckt sich auch auf weitere Branchen, die unter den
Beschränkungen der Pandemie besonders gelitten haben, darunter das
Schaustellergewerbe und Veranstaltungsbranche, die Messe- und
Kongresswirtschaft, der Einzelhandel und die Kultur- und Kreativwirtschaft.
Die entgangenen Einnahmen werden den Bezirken von der Finanzverwaltung
erstattet.
Es sei eine „wichtige Unterstützung, denn die [2][schwierigen
Pandemie-Jahre wirken immer noch nach]“, so der Regierende Bürgermeister
Kai Wegner (CDU).
Mit der Gebührenbefreiung sollen der Wirtschaftsstandort Berlin gestärkt
und Arbeitsplätze erhalten werden. Das ist auch dringend notwendig, denn
[3][die Branche bleibt weiter gebeutelt] von den Spätfolgen der Pandemie,
Inflation und hohen Stromkosten.
Dennoch blicken die Gastronom*innen mit Sorge auf das nächste Jahr, in
dem der Mehrwertsteuersatz für Restaurantspeisen wieder auf 19 Prozent
angehoben wird. In den Coronajahren war er auf 7 Prozent gesenkt worden.
13 Dec 2023
## LINKS
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## AUTOREN
Lilly Schröder
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