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# taz.de -- Ausgleich im Stromnetz: Mehr Gerechtigkeit für Stromkunden
> Wer in Regionen mit viel Windstrom und Photovoltaik wohnt, zahlt höhere
> Netzentgelte. Das will die Bundesnetzagentur nun mit einer Umlage
> ausgleichen.
Bild: Drebkau, Lausitz, Brandenburg: Strommasten und Windräder
Berlin taz | Die Bundesnetzagentur (BNetzA) will die Netzentgelte, die
Kunden mit ihrer Stromrechnung bezahlen, bundesweit ein wenig angleichen.
Die [1][Behörde konkretisierte am Freitag einen entsprechenden Plan],
dessen Grundzüge [2][BNetzA-Präsident Klaus Müller bereits im Sommer
verkündet hatte].
Hintergrund des Vorstoßes ist die Tatsache, dass heute stets jene
Stromkunden, in deren Netzgebiet der Strom aus erneuerbaren Energien
erzeugt wird, die dafür nötigen Ausbaukosten im Verteilnetz tragen. Daraus
ergeben sich bundesweit erhebliche Unterschiede.
Laut dem jüngsten Monitoringbericht der BNetzA liegt das niedrigste Entgelt
eines Netzbetreibers derzeit für Haushaltskunden bei knapp 5 Cent je
Kilowattstunde, das höchste bei mehr als 32 Cent. Das durchschnittliche
Netzentgelt beträgt 9,35 Cent und macht damit rund 30 Prozent der
Stromrechnung aus.
Die BNetzA plant nun laut ihrem vorgelegten Eckpunktepapier eine Umlage für
alle Kunden, mit der die Netzentgelte in den besonders stark vom Ausbau der
erneuerbaren Energien betroffenen Regionen reduziert werden sollen. Diese
Umlage würde sich zum heutigen Stand auf 0,24 Cent je verbrauchter
Kilowattstunde belaufen und die durchschnittliche Stromrechnung aller
Haushalte um gut acht Euro im Jahr erhöhen.
## Manche Kunden werden belastet, andere entlastet
Dafür sollen im Gegenzug jene Kunden, deren Region aufgrund von Windkraft
und Photovoltaik stark von den Kosten des Verteilnetzausbaus betroffen ist,
um bis zu 3,34 Cent je Kilowattstunde entlastet werden. Das wären für einen
Durchschnittshaushalt fast 120 Euro im Jahr. Völlig angeglichen werden die
Netzentgelte damit aber nicht, denn die Kosten des örtlichen Netzes hängen
auch stark von der jeweiligen Siedlungsstruktur ab.
Im ersten Schritt des neuen Umlageverfahrens soll ermittelt werden, ob ein
Netzbetreiber von einer besonderen Kostenbelastung betroffen ist, die aus
dem Ausbau der Erneuerbaren resultiert. Hierzu schlägt die
Bundesnetzagentur eine Erneuerbare-Energien-Kennzahl vor, die aus dem
Verhältnis der installierten Erneuerbaren-Leistung und der Jahreshöchstlast
im Netz errechnet wird. Diese Kennzahl spiegle „näherungsweise die
zusätzliche Netzbelastung aufgrund der Einspeisung“ wider, so die
Regulierungsbehörde.
Überschreitet die Kennzahl eines Netzbetreibers einen definierten
Schwellenwert, kann dieser eine zu errechnende Mehrbelastung bundesweit
umlegen. Das würde – basierend auf den Zahlen von 2023 – rund 10,5
Millionen Netznutzer in 17 Versorgungsgebieten entlasten.
Es sollen dabei 608 Millionen Euro jährlich umgeschichtet werden. Entlastet
werden laut BNetzA vor allem Netzbetreiber in Brandenburg (217 Millionen
Euro), Schleswig-Holstein (184 Millionen), Sachsen-Anhalt (88 Millionen),
Mecklenburg-Vorpommern (44 Millionen), Bayern (40 Millionen) und
Niedersachsen (26 Millionen).
Die Bundesnetzagentur plant einen entsprechenden Erlass für das dritte
Quartal 2024, so dass die neue Umlage für alle und die regionalen
Entlastungen frühestens zum 1. Januar 2025 in Kraft treten können.
1 Dec 2023
## LINKS
[1] https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023…
[2] /Reform-von-Netzentgelten/!5949982
## AUTOREN
Bernward Janzing
## TAGS
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