| # taz.de -- EuGH zu Schadenersatz bei Datenleaks: Geld für Angst | |
| > Bereits bei einem möglichen Missbrauch persönlicher Daten können | |
| > Betroffene Schadenersatz einklagen. Das hat der Europäische Gerichtshofs | |
| > entschieden. | |
| Bild: Der europäische Gerichtshof | |
| LEIPZIG taz | Wenn private Daten nach einen Hackerangriff auf Behörden oder | |
| Unternehmen offengelegt werden, haben die Betroffenen grundsätzlich | |
| Anspruch auf Schadenersatz. Dies entschied jetzt der Europäische | |
| Gerichtshof (EuGH). | |
| Konkret ging es um einen Fall aus Bulgarien. Unbekannte Hacker hatten die | |
| Computer der Nationalen Einnahmebehörde, wohl einer Art Steuerbehörde, | |
| infiltriert und anschließend sensible Daten von 6 Millionen Menschen im | |
| Netz veröffentlicht. Hunderte Betroffene verlangten Schadenersatz, doch die | |
| Behörde lehnte ab, sie habe die Daten ausreichend geschützt. | |
| Das Verwaltungsgericht Sofia nahm den Fall zum Anlass und legte dem EuGH | |
| grundsätzliche Fragen zur Haftung bei Hackerangriffen vor. Wichtigstes | |
| Ergebnis: Wer nach einer Hackerattacke befürchten muss, dass seine Daten | |
| missbraucht werden können, hat grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. | |
| Der EuGH setzte sich damit über das Votum des unabhängigen Generalanwalts | |
| Giovanni Pitruzella hinweg, der „Sorgen, Befürchtungen und Ängste vor einem | |
| möglichen Missbrauch“ nicht ausreichen lassen wollte. Dagegen entschied der | |
| EuGH nun, es sei nicht erforderlich, dass der psychische Schaden „einen | |
| bestimmten Grad an Erheblichkeit erreicht hat“. | |
| ## Beweislast trägt die Behörde | |
| Allerdings müssen Hacking-Betroffene zumindest nachweisen, dass sie solche | |
| Befürchtungen haben. Und sie müssen nachweisen, dass der Inhaber der Daten, | |
| hier die bulgarische Behörde, die Daten nicht ausreichend gegen Hacker | |
| geschützt hat. Die Beweislast, dass ein angemessener Schutz realisiert | |
| wurde, trägt laut EuGH aber die Behörde. Ob und wie viel Schadenersatz | |
| verlangt werden kann, entscheiden dann jeweils die nationalen Gerichte | |
| nach den Umständen des Einzelfalls. | |
| Der EuGH setzte diesmal andere Akzente als im Mai bei einem Fall aus | |
| Österreich. Damals hatte der EU-Gerichtshof betont, dass eine bloße | |
| Verletzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGV) noch keinen Anspruch | |
| auf Schadenersatz verschafft. Es müsse zumindest ein realer Schaden | |
| eingetreten sein. Im Ergebnis entspricht dem auch das aktuelle Urteil. Die | |
| Tonlage ist aber eine deutlich andere. | |
| 14 Dec 2023 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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