| # taz.de -- Ist die Letzte Generation kriminell?: Eine Frage der Demokratie | |
| > Das Landgericht München hat den Verdacht bestätigt, die Letzte Generation | |
| > sei eine kriminelle Vereinigung. Die Argumentation überzeugt aber nicht. | |
| Bild: Mit gefesselten Händen protestieren Aktivistinnen der „letzten Generat… | |
| Im Mai fanden bundesweit [1][Hausdurchsuchungen] bei Aktivist:innen der | |
| Letzten Generation statt. Es wurden Computer mitgenommen, das Spendenkonto | |
| wurde beschlagnahmt, ebenso die ursprüngliche Homepage. Grundlage waren | |
| Ermittlungsverfahren gegen die Betroffenen wegen Mitgliedschaft in einer | |
| „kriminellen Vereinigung“ oder deren Unterstützung. Das Amtsgericht Münch… | |
| hatte die Razzien vorab abgesegnet. Das Landgericht München I hat dies nun | |
| bestätigt: Es bestehe der Anfangsverdacht, dass die Letzte Generation eine | |
| kriminelle Vereinigung ist. | |
| Zwei zentrale Argumente hat das Landgericht hierfür: Zum einen sei die | |
| Begehung von [2][Straftaten] - insbesondere von [3][Straßenblockaden] - | |
| einer der Zwecke der Letzten Generation. Außerdem bestehe eine „erhebliche | |
| Gefahr“ für die öffentliche Sicherheit, weil die Letzte Generation die | |
| Demokratie in Frage stelle: „Entscheidend ist, dass der gesellschaftliche | |
| Diskurs durch illegitime Mittel verletzt wird, indem eine Gruppierung | |
| versucht, sich – gegebenenfalls moralisch überhöhend – über die | |
| rechtsstaatliche Ordnung und die demokratischen Abläufe zu stellen“, so die | |
| zentrale Aussage des Münchener Gerichtsbeschlusses. | |
| So zugespitzt wurde bisher nicht vertreten, dass die Letzte Generation | |
| deshalb eine kriminelle Vereinigung sei, weil sie sich nicht an die | |
| demokratischen Regeln hält. Auf den ersten Blick leuchtet die Argumentation | |
| der Richter:innen aber ein. Denn die Letzte Generation will ja Regeln | |
| verletzen, um auf die die Dringlichkeit einer anderen Klimapolitik | |
| hinzuweisen. | |
| Doch für einen rechtsstaatlichen Umgang mit zivilem Ungehorsam würde es | |
| genügen, wenn die Aktivist:innen für die Delikte bestraft werden, die | |
| sie konkret begangen haben, also vor allem für die Nötigung von | |
| Autofahrer:innen. Dass zusätzlich auch noch jede mitgliedschaftliche | |
| Handlung und jede Unterstützung, zum Beispiel durch Geldspenden, unter | |
| Strafe gestellt wird, scheint mit Blick auf den Schutz der Demokratie | |
| dagegen übermäßig. | |
| ## Ungehorsam als Korrektiv der Demokratie | |
| Schließlich lehnt die Letzte Generation die Demokratie ja gerade nicht ab, | |
| sondern appelliert mit ihren Aktionen an die gewählten demokratischen | |
| Organe, also an die Bundesregierung und den Bundestag. Es mag für | |
| Jurist:innen nur schwer zu verstehen sein, aber ziviler Ungehorsam ist | |
| nicht demokratiefeindlich, er versteht sich als notwendiges Korrektiv | |
| innerhalb der Demokratie. | |
| Es mag andere Begründungen geben, warum die Letzte Generation die | |
| öffentliche Sicherheit „erheblich“ gefährdet (etwa ihre Drohung, ganze | |
| Städte lahmzulegen und die öffentliche Ordnung „maximal“ zu stören). Die | |
| Argumentation des Landgerichts München I kann dagegen nicht überzeugen. | |
| 25 Nov 2023 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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