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# taz.de -- Klagen der AfD zurückgewiesen: Bremer Wahl wird nicht wiederholt
> Bremens AfD klagte gegen den Ausschluss der Partei von der Bremer
> Bürgerschaftswahl im Mai. Nun hat das Wahlprüfungsgericht die Klagen
> abgewiesen.
Bild: Erfolglos: Die AfD-Rumpfvorständler Sergej Minich und Fabian Jacobi bei …
Bremen taz | Die Bremer AfD hatte sich da ein ganz schönes Ei gelegt: Vor
rund einem Jahr, fünf Monate vor der Bürgerschaftswahl, reichten zwei
zerstrittene, sich beide für legitimiert haltende Vorstände zwei
Landeslisten für die Wahl ein. [1][Am Ende wurde keine anerkannt], weil es
eben eine zu viel war. Die AfD nahm somit an der Wahl nicht teil und sitzt
entsprechend heute nicht mehr in Bremens Landesparlament.
Am Dienstag verhandelte das Wahlprüfungsgericht über die Anfechtungen der
Wahl – und wies alle Einsprüche zurück. Entsprechend der Linie des
Konflikts verhandelte das Gericht sogar mehrere Einsprüche, na klar:
[2][von beiden Vorständen].
Da wäre einmal der sogenannte Rumpfvorstand um Landesvize Sergej Minich.
Dieser wurde beim Parteitag im Mai 2022 gewählt, als kein Kandidat genug
Stimmen für den Posten des Vorsitzenden bekommen hatte. Dieser Vorstand
wird immerhin von der Bundes-AfD akzeptiert, obwohl das parteiinterne
Schiedsgericht ein anderes Gremium eingesetzt hatte: den Notvorstand, zu
dem die damaligen Bürgerschaftsabgeordneten der Partei [3][Frank Magnitz]
und Heinrich Löhmann gehören.
Im November 2022 luden sie per Zeitungsannonce im Weser Kurier zur
Mitgliederversammlung ein, um die Landesliste aufzustellen. Weil die
Bundespartei ihnen die Herausgabe der Adresslisten der Mitglieder
verweigert haben soll, sahen sie sich zu dieser ungewöhnlichen Methode
gezwungen.
## Bundespartei warnte sogar vor der Einladung
Zuerst verhandelte das Gericht die Einsprüche von Löhmann und Harald Rühl,
die für den Notvorstand stehen. Laut Gericht war hier vor allem zu klären,
ob zu der Wahlversammlung ordnungsgemäß eingeladen wurde. Zwar gebe es
weder im Wahlgesetz Bremen noch in der Satzung des AfD-Landesverbands
konkrete Angaben darüber, was das genau heißt, sagte Richterin Silke
Benjes.
Doch alle wahlberechtigten Mitglieder einer Partei müssten die Möglichkeit
haben, an so einer Wahl teilzunehmen – logischerweise also auch an der
Versammlung. Zwar sei der Weser Kurier weit verbreitet, „aber wie viele
lesen den oder rechnen damit, dass auf diesem Weg eine Einladung erfolgen
könnte?“
In einer Mail der Bundesgeschäftsstelle an alle Mitglieder sei der Termin
aber auch erwähnt worden, argumentierten Rühl und Löhmann. „Ja, aber darin
stand, dass die Einladung nicht ordnungsgemäß sei“, sagte Benjes.
Ein weiteres Argument des Gerichts: Die Versammlung hätte auch später
stattfinden können. Bis dahin hätte der Notvorstand rechtliche Schritte
unternehmen können, um an die Adressen zu kommen. Denn schließlich sei das
Einreichen von Wahlvorschlägen bis zur ersten Märzwoche möglich gewesen.
Das Gericht befand jedenfalls: Die Versammlung genügte nicht den
rechtlichen Anforderungen. „Sie haben Ihre Hausaufgaben nicht gemacht“,
befand Michael Weiß, Leiter des Plenardienstes der Bürgerschaft, der neben
Vertretern des Landeswahlleiters an der Verhandlung teilnahm.
Löhmann, inzwischen aus der Partei ausgeschlossen wegen ausstehender
Mitgliedsbeiträge, monierte: „Es hat nie eine zweite legale Liste gegeben.“
Dass der Rumpfvorstand von der Bundespartei unterstützt wird, könne er
nicht verstehen. „Die zweite Liste ist eine Fiktion der Presse und eine
totale Fehleinschätzung der Landeswahlleitung in Bremen.“ Man habe alles
richtig gemacht, auch ordnungsgemäß eingeladen. „Ganz Bremen fühlt sich
hinter die Fichte geführt, und Sie haben jetzt die Chance, das zu
korrigieren.“
Dann folgte der zweite Akt: Der sogenannte Rumpfvorstand, am Dienstag
vertreten durch Sergej Minich, Thomas Jürgewitz, dem Kreisvorsitzenden der
AfD Bremerhaven und unterstützt von Fabian Jacobi, Bundestagsabgeordneter
und Jurist aus Nordrhein-Westfalen, fühlt sich ebenfalls benachteiligt. Die
von ihm vorgelegte Landesliste wurde zurückgewiesen mit der Begründung,
dass nicht der rechtmäßige Vorstand der Partei unterschrieben habe.
Die drei erklärten, dass die Entscheidungen des Landes- und
Bundesschiedsgerichts zur Einberufung des Notvorstands, an denen sich die
Landeswahlleitung orientierte, Mängel gehabt hätten: Sie seien „krass
willkürlich“, verfahrenswidrig, materiell falsch gewesen. Die
Schiedsgerichte hatten eklatante Mängel am Parteitag im Mai 2022, bei dem
der Rumpfvorstand gewählt worden war, festgestellt und den Notvorstand
einberufen.
## Gerichtsverfahren halfen dem Rumpfvorstand nicht
Meike Jörgensen, Vorsitzende Richterin und Präsidentin des
Verwaltungsgerichts, sagte, dass der Rumpfvorstand vor Gericht ein Urteil
hätte erstreiten können, um seine Rechtmäßigkeit zu belegen. Das habe man
versucht, sagte Jacobi. Keine der vorgelegten Entscheidungen betreffe
jedoch die Zulässigkeit des Rumpfvorstands, entgegnete Jörgensen.
Jürgewitz kämpfte vor allem für eine Wahlwiederholung in Bremerhaven. Denn
hier wurde die – ebenfalls vom Rumpfvorstand unterschriebene – Liste
zunächst anerkannt. Man habe in Bremerhaven natürlich von den
innerparteilichen Streitigkeiten gewusst, sagte Jürgewitz – sei aber nicht
involviert gewesen.
Zu keinem Zeitpunkt habe er daran gezweifelt, dass die Liste zugelassen
werde: „Es gab für Bremerhaven immer nur eine Liste. Der Notvorstand wollte
nie eine andere.“ Wenn man nur rechtzeitig gewusst hätte, dass die
Unterschriften unter der Landesliste nicht gültig waren, hätte man
sicherlich was dagegen getan. „Man hat uns ins offene Messer laufen
lassen“, kritisierte Jürgewitz.
Weiß vom Plenardienst verwies auch in diesem Verfahren auf die
Verantwortung der Parteien. Den Vorwurf, dass die Landeswahlleitung die
Vorschläge zu spät oder zu wenig geprüft habe, wies er zurück: „Den Streit
kannten Sie in dem Moment, als der Landeswahlleiter Ihnen gesagt hat:
Einigt euch.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; eine Beschwerde vor
Staatsgerichtshof ist möglich.
6 Dec 2023
## LINKS
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## AUTOREN
Alina Götz
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