# taz.de -- Volksbegehren gegen Freiflächenbebauung: Senat will Handlungsfreih… | |
> Hamburger Verfassungsgericht verhandelt über das Volksbegehren der | |
> Initiative „Rettet Hamburgs Grün“. Senat warnt vor Blockade des | |
> Wohnungsbaus. | |
Bild: Kompromiss: Neubauten mit Gründächern auf dem IBA-Gelände in Hamburg-W… | |
HAMBURG taz | Am Mittwoch hat das Hamburgische Verfassungsgericht über das | |
Volksbegehren der Initiative „Rettet Hamburgs Grün – Klimaschutz jetzt!“ | |
verhandelt. Der Hamburger Senat hat die Rechtmäßigkeit des Volksbegehrens | |
infrage gestellt, weil er sich in seinen Handlungsmöglichkeiten über Gebühr | |
beschränkt sieht: Würde dem Volksbegehren stattgegeben,wäre es kaum mehr | |
möglich, Wohnungen zu bauen. Damit würde ein wichtiges Staatsziel | |
gefährdet. | |
Die Initiative [1][„Rettet Hamburgs Grün – Klimaschutz jetzt!“] ist 2021 | |
entstanden. Mit ihrer Vorlage fordert sie vom Hamburger Senat und der | |
Bürgerschaft, dass keine weiteren großen Grün- und Landwirtschaftsflächen | |
als neue Baugebiete versiegelt werden. Dazu zählen in Hamburg insbesondere | |
das Diekmoor in Langenhorn, der [2][Wilde Wald in Wilhelmsburg] und die | |
Kulturlandschaft Billwerder. Weil die Bürgerschaft sich dieses Anliegen | |
nicht zu eigen gemacht hat, beantragte die Initiative im vergangenen Jahr | |
ein Volksbegehren. | |
Der Senat und die Bürgerschaft führten nun in der Verhandlung insbesondere | |
einen Grund für ihren Antrag an, das Volksbegehren zu stoppen: Die Vorlage | |
der Initiative sei nicht mit höherrangigem Recht vereinbar. | |
Denn das Volksbegehren räume dem Natur- und Umweltschutz Vorrang weit vor | |
allen anderen Belangen ein. Damit hätte der Senat keinen Abwägungsspielraum | |
mehr, erklärte Staatsrat Jan Pörksen. Das höherrangige Baugesetzbuch | |
fordere jedoch das Abwägen unterschiedlicher öffentlicher Belange. | |
## Senat: Verdichten reicht nicht | |
Konkret schließe das Volksbegehren quasi die gesamten Flächen des aktuellen | |
Flächennutzungsplans von einer Bebauung aus, argumentierte Pörksen. Damit | |
wäre de[3][r Bau von Tausenden dringend benötigten Wohnungen] kaum möglich. | |
Allein durch dichtere Bebauung könne der Forderung nach bezahlbarem | |
Wohnraum nicht nachgekommen werden. | |
Rechtsanwalt Andre Horenburg, der die Initiative in der Verhandlung | |
vertrat, sieht in der Vorlage keine Abschaffung von Abwägungsspielräumen. | |
Im Gegenteil: Wo nichts gebaut werden dürfe, gebe es auch nichts abzuwägen. | |
Jenseits einer Bebauung gebe es noch genug Möglichkeiten, über alternative | |
Nutzungen der Flächen zu entscheiden. Diese [4][Planungsfreiheit bleibe dem | |
Senat erhalten], weshalb die Forderung nicht [5][gegen das Baugesetzbuch | |
verstoße,] erklärte Horenburg. Im Übrigen gebe es in der Stadt noch | |
reichlich Konversionsflächen, die recycelt werden könnten. Das Urteil ist | |
für den 8. Dezember geplant. | |
16 Nov 2023 | |
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[4] https://www.hamburg.de/stadtplanung/ | |
[5] https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/ | |
## AUTOREN | |
Hellen Kachler | |
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