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# taz.de -- Volksbegehren gegen Freiflächenbebauung: Senat will Handlungsfreih…
> Hamburger Verfassungsgericht verhandelt über das Volksbegehren der
> Initiative „Rettet Hamburgs Grün“. Senat warnt vor Blockade des
> Wohnungsbaus.
Bild: Kompromiss: Neubauten mit Gründächern auf dem IBA-Gelände in Hamburg-W…
Hamburg taz | Am Mittwoch hat das Hamburgische Verfassungsgericht über das
Volksbegehren der Initiative „Rettet Hamburgs Grün – Klimaschutz jetzt!“
verhandelt. Der Hamburger Senat hat die Rechtmäßigkeit des Volksbegehrens
infrage gestellt, weil er sich in seinen Handlungsmöglichkeiten über Gebühr
beschränkt sieht: Würde dem Volksbegehren stattgegeben,wäre es kaum mehr
möglich, Wohnungen zu bauen. Damit würde ein wichtiges Staatsziel
gefährdet.
Die Initiative [1][„Rettet Hamburgs Grün – Klimaschutz jetzt!“] ist 2021
entstanden. Mit ihrer Vorlage fordert sie vom Hamburger Senat und der
Bürgerschaft, dass keine weiteren großen Grün- und Landwirtschaftsflächen
als neue Baugebiete versiegelt werden. Dazu zählen in Hamburg insbesondere
das Diekmoor in Langenhorn, der [2][Wilde Wald in Wilhelmsburg] und die
Kulturlandschaft Billwerder. Weil die Bürgerschaft sich dieses Anliegen
nicht zu eigen gemacht hat, beantragte die Initiative im vergangenen Jahr
ein Volksbegehren.
Der Senat und die Bürgerschaft führten nun in der Verhandlung insbesondere
einen Grund für ihren Antrag an, das Volksbegehren zu stoppen: Die Vorlage
der Initiative sei nicht mit höherrangigem Recht vereinbar.
Denn das Volksbegehren räume dem Natur- und Umweltschutz Vorrang weit vor
allen anderen Belangen ein. Damit hätte der Senat keinen Abwägungsspielraum
mehr, erklärte Staatsrat Jan Pörksen. Das höherrangige Baugesetzbuch
fordere jedoch das Abwägen unterschiedlicher öffentlicher Belange.
## Senat: Verdichten reicht nicht
Konkret schließe das Volksbegehren quasi die gesamten Flächen des aktuellen
Flächennutzungsplans von einer Bebauung aus, argumentierte Pörksen. Damit
wäre de[3][r Bau von Tausenden dringend benötigten Wohnungen] kaum möglich.
Allein durch dichtere Bebauung könne der Forderung nach bezahlbarem
Wohnraum nicht nachgekommen werden.
Rechtsanwalt Andre Horenburg, der die Initiative in der Verhandlung
vertrat, sieht in der Vorlage keine Abschaffung von Abwägungsspielräumen.
Im Gegenteil: Wo nichts gebaut werden dürfe, gebe es auch nichts abzuwägen.
Jenseits einer Bebauung gebe es noch genug Möglichkeiten, über alternative
Nutzungen der Flächen zu entscheiden. Diese [4][Planungsfreiheit bleibe dem
Senat erhalten], weshalb die Forderung nicht [5][gegen das Baugesetzbuch
verstoße,] erklärte Horenburg. Im Übrigen gebe es in der Stadt noch
reichlich Konversionsflächen, die recycelt werden könnten. Das Urteil ist
für den 8. Dezember geplant.
16 Nov 2023
## LINKS
[1] /Volksini-startet-Unterschriftensammlung/!5795942
[2] /Geplantes-Spreehafenviertel/!5955587
[3] /Fehlender-Wohnraum-in-Deutschland/!5905219
[4] https://www.hamburg.de/stadtplanung/
[5] https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/
## AUTOREN
Hellen Kachler
## TAGS
Immobilien Hamburg
Stadtentwicklung Hamburg
Stadtökologie
Städtebaupolitik
Volksinitiative
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Verfassungsgericht
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