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# taz.de -- Wochenzeitung Kontext: Bäh! Ein Polizist und das P-Wort
> Die „Bild“ benutzt das P-Wort für einen Polizisten, der vor Gericht
> stand. Der „Kontext“ auch. Untersagt wird es aber nur der kleineren
> Wochenzeitung.
Bild: Streit um das P-Wort
Wie lautet die Bezeichnung für einen ziemlich hohen Polizeibeamten, der
anderen Menschen Nacktfotos und Bilder seines Gemächts zusendet?
„Penis-Polizist“ natürlich, schreibt die Bild-Zeitung. Sie darf das. Denn
Bild hat schließlich ’nen ganzen Schrank voller Pokale in Sachen schlichter
Alliteration. Außerdem war da ja mal was mit einem Bild-Chefredakteur, der
seine ganz eigenen Erfahrungen mit dem P-Word (und der taz) bei seinem
Penis-Prozess gemacht hat.
Ganz anders läuft das, wenn ein schwäbisches Wochenzeitungsle und nicht die
überregionale Skandalnudel made by Axelspringer den früheren
Baden-Württemberg’schen Inspekteur der Polizei Andreas Renner so nennt. Die
Stuttgarter Online- und Wochenzeitung Kontext hat aktuell eine
Presserechtsklage von Renner am Hals. Zwar hat Bild Renner viel häufiger so
bezeichnet, doch [1][Kontext wurde die Verwendung des Begriffs untersagt].
Wie billig, mal wieder die Kleinen hinzuhängen. Was Renner vermutlich nervt
und peinlich ist, ist, dass sie sich natürlich alle kennen und lieben im
schwäbischen Sumpf. Kontext einfach näher dran ist und alles in den äh –
Kontext setzt. Wenn Bild bollerig rumskandalisiert, lässt sich das
angeekelt weglächeln, schließlich ist Bild bäh. Mit den
Kontext-Journalist*innen funktioniert das nicht.
Disclaimer: Die taz ist hier natürlich Partei, schließlich ist Springer
unser Lieblingsfeind und Kontext so was wie unsere schwäbische Schwester
(Alliteration beabsichtigt). Hintergrund der ganzen Sache waren aber nicht
die Flic-Dick-Pics. Renner musste sich vor Gericht wegen des Verdachts der
sexuellen Nötigung verantworten.
## Eine „verkorkste Lage“
[2][Mitte Juli sprach ihn das Landgericht Stuttgart frei, da für die
Richter*innen die Sache nicht aufzuklären war]. Es sei möglich, dass
Andreas Renner eine ihm untergebene Kriminalbeamtin genötigt habe, aber es
sei nicht zu beweisen, sagt damals der Vorsitzende Richter Volker Peterke.
Und fügte hinzu, dass sich der ranghohe Beamte selbst in diese „verkorkste
Lage gebracht“ habe. Das so was in der Zeitung steht, ist absolut korrekt.
Alles andere wäre unterlassene Berichterstattung.
Dass der nun ranglose Beamte sich lieber an der kleinen als an der großen
Zeitung abarbeitet, um sein Gesicht zu wahren, passt ins Bild. Renners
Karriere ist jedenfalls im Arsch. Baden-Württembergs Innenminister Thomas
Strobl (CDU) hat wenige Tage nach Renners Freispruch zweiter Klasse nach
dem Motto „Augen zu, Problem weg“ das Amt des Polizei-Inspekteurs einfach
mal abgeschafft.
Bleibt zu hoffen, dass Strobl auch üppig in den Soli-Fonds einzahlt, mit
dem Kontext die anstehende Berufung gegen das Urteil der Pressekammer
finanzieren will. Das Honorar für diese Kolumne ist jedenfalls schon mal
drin. „Und Bild kriegt auch ’nen Soli-Pokal, wenn sie die schwäbische
Schwester unterstützen“, sagt die Mitbewohnerin.
6 Oct 2023
## LINKS
[1] https://www.kontextwochenzeitung.de/medien/652/ueber-geschlechtsteile-darf-…
[2] /Noetigungsverfahren-gegen-Polizeichef/!5944668
## AUTOREN
Steffen Grimberg
## TAGS
Kolumne Flimmern und Rauschen
Presse
Springer
Bild-Zeitung
Kontext
Polizei
Hessen-Wahl
Schwerpunkt #metoo
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