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# taz.de -- Linkenanfrage zu Schwangerschaftsabbruch: Ampel ahnungslos
> Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag versprochen, die
> Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen zu verbessern. Was wurde
> daraus?
Bild: In Berlin protestieren Menschen gegen den „Marsch fürs Leben“ von Ab…
Berlin taz | „Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht von Frauen“,
versprechen SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag unter der Überschrift
„Reproduktive Selbstbestimmung“. „Wir stellen Versorgungssicherheit her�…
heißt es zu Schwangerschaftsabbrüchen. Im Juni 2022 schaffte [1][die Ampel
Paragraf 219a Strafgesetzbuch ab]. Dieser hatte es Ärzt*innen verboten,
auf ihren Webseiten darüber zu informieren, dass und wie sie Abbrüche
durchführen.
Die Linksfraktion im Bundestag hat nun nachgefragt, was aus den restlichen
Vorhaben geworden ist. „Koalitionsvertrag und Regierung scheinen
miteinander nichts zu tun zu haben“, kommentiert die Abgeordnete Heidi
Reichinnek die Antworten auf die Kleine Anfrage. „Die Bundesregierung sieht
sich für das, was im Koalitionsvertrag steht, nicht zuständig.“
Hintergrund ist die sich stetig verschlechternde Versorgungslage für
ungewollt Schwangere. In manchen Gegenden müssen Menschen für einen
Schwangerschaftsabbruch über 100 Kilometer weit fahren, immer [2][weniger
Ärzt*innen führen Abbrüche durch]. So hat sich die Zahl der Stellen, die
dem Statistischen Bundesamt durchgeführte Abbrüche melden, seit 2003 von
2.050 auf 1.108 nahezu halbiert.
Gefragt, wie die Versorgungssicherheit verbessert werden solle, antwortet
das Bundesgesundheitsministerium (BMG): „Der Bund hat aufgrund fehlender
Zuständigkeit keine direkte Möglichkeit, auf die Verbesserung der
ärztlichen Versorgungslage in den Ländern Einfluss zu nehmen.“ Das
Bundesfrauenministerium sei aber in verschiedenen mit dem Thema befassten
Bund-Länder-Gremien vertreten und nehme dort „eine unterstützende Rolle
ein“.
## Definition Versorgungssicherheit unklar
Die Linksfraktion wollte auch wissen, wie die Bundesregierung
„Versorgungssicherheit“ definiere. Die „Auslegung des Begriffs und die
Umsetzung“ erfolge „durch die Länder in eigener Zuständigkeit“, so das …
die Bundesregierung könne „auch hierbei nur eine unterstützende Rolle
einnehmen“.
Zur Frage, wo die Bundesregierung denn Versorgungslücken sehe, antwortet
das Gesundheitsministerium, es lägen hierzu „keine aktuellen Erkenntnisse“
vor. Eine Antwort, die Reichinnek empört. Die Ampel müsste bloß ihre
eigenen Landesparteien fragen, etwa in Bayern. Dort schlugen die Grünen im
Juni angesichts der sich immer mehr zuspitzenden Lage vor, Unikliniken zur
Durchführung von Abbrüchen zu verpflichten.
„Solange Schwangerschaftsabbrüche verboten und nur unter Bedingungen
straffrei sind, wird sich nichts an Stigmatisierung und Tabuisierung
ändern“, kritisiert Reichinnek.
Ende März hatte die [3][Bundesregierung eine Expert*innenkommission]
eingesetzt. Diese prüft unter anderem, wie Schwangerschaftsabbrüche
außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden könnten. Die Ergebnisse
werden frühestens Ende März 2024 vorliegen. Was mit ihnen passiert, ist
unklar.
17 Sep 2023
## LINKS
[1] /Paragraf-219a-ist-abgeschafft/!5863278
[2] /Verbandschefin-ueber-Abtreibungen/!5950189
[3] /Schwangerschaftsabbrueche-in-Deutschland/!5919262
## AUTOREN
Dinah Riese
## TAGS
Ampel-Koalition
Die Linke
Schwerpunkt Abtreibung
GNS
Reproduktive Rechte
Schwerpunkt Abtreibung
Schwerpunkt AfD
IG
Mexiko
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