| # taz.de -- Kriegswaffe gefunden: Die Uzi lag im Stadtpark | |
| > Ein Personenschützer muss sich in Hamburg wegen des Verstoßes gegen das | |
| > Kriegswaffengesetz verantworten. Die Waffe lag im Keller seiner Freundin. | |
| Bild: In so manchen Keller-Abteilen liegen Dinge, die man dort nicht vermutet, … | |
| Ein Mann joggt eines Morgens während der Pandemie durch den Hamburger | |
| Stadtpark, verspürt ein Bedürfnis, erleichtert sich im Gebüsch und findet | |
| dabei eine verdächtige Plastiktüte. Drin ist: eine verrostete | |
| Maschinenpistole, Modell Micro Uzi, eine Kriegswaffe. Er nimmt die Waffe an | |
| sich und lagert sie fortan im Keller seiner Freundin statt sie etwa bei der | |
| Polizei abzugeben. Am Montag musste sich der heute 52-jährige Matthias N. | |
| nun wegen des [1][Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz] vor dem | |
| Hamburger Amtsgericht St. Georg verantworten – und wurde zu einer | |
| Geldstrafe verurteilt. | |
| Die Polizei hatte die Maschinenpistole im vergangenen Jahr im Keller der | |
| Wohnung von N.s Lebensgefährtin sichergestellt. Ein Zufallsfund, denn | |
| gesucht hatten die Beamt*innen eigentlich etwas anderes. Matthias N. hat | |
| als Personenschützer und Sicherheitsberater unter anderem in der Schweiz, | |
| in Afghanistan und in mehreren afrikanischen Ländern gearbeitet. | |
| Anlass der Kellerdurchsuchung waren Ermittlungen im Zusammenhang mit einer | |
| Entführung im Jahr 2015, bei der Matthias N. als Personenschützer im | |
| Einsatz gewesen und darum unter Verdacht geraten war. Nachdem die Polizei | |
| die Ermittlungen zunächst eingestellt hatte, rollte sie den Fall mangels | |
| anderer Ermittlungserfolge neu auf und kehrten auch zu den eher vagen | |
| Verdachtsmomenten gegen Matthias N. zurück. Im Kellerraum seiner Freundin | |
| fanden die Beamt*innen dann die Waffe: eingehüllt in ein Stofftuch, | |
| dieses wiederum in einer Plastiktüte und sicher in einer Metallkiste | |
| verstaut. | |
| Matthias N. ließ am Montag vor dem Amtsgericht seinen Verteidiger eine | |
| Aussage verlesen, in der er sein Fehlverhalten einräumte. Er sei nach | |
| eigener Aussage, „völlig überrumpelt“ gewesen als die Polizist*innen | |
| vor der Tür standen, die Pistole habe er bei der morgendlichen Aufregung | |
| ganz vergessen. Er erklärte damals, die Waffe auf einer Autobahnraststätte | |
| gefunden zu haben. Er habe die Situation entspannen und keine weiteren | |
| Durchsuchungen im Haus seiner unwissenden Lebensgefährtin hervorrufen | |
| wollen, begründet der Angeklagte die damalige Erzählung dann am Montag im | |
| Gerichtssaal. In Wahrheit habe er die Waffen im Gebüsch gefunden. | |
| Auch zu der späteren Darstellung des Waffenfundes im Park gab es | |
| Erklärungsbedarf. Matthias N. habe die Maschinenpistole nicht einfach | |
| liegen und eventuell in falsche Hände geraten lassen wollen. Außerdem habe | |
| er die Waffe angefasst, es befanden sich also bereits seine Fingerabdrücke | |
| auf der israelischen Micro Uzi. Ein Telefon habe er nicht dabei gehabt und | |
| es habe „weit und breit keine Passanten“ gegeben. | |
| ## Personenschützer räumt Fehler ein | |
| Er habe Angst gehabt, vor der Polizei einen falschen Eindruck zu erwecken | |
| und selbst verdächtigt zu werden, wenn er mit einer Maschinenpistole in | |
| einem Revier auftauchen würde. Am Ende steckte er die Pistole samt Tüte | |
| also ein, nahm sie mit nach Hause und versteckte sie im Keller. Er habe | |
| auch eine „mechanische Zerstörung der Waffe“ oder die Waffe doch noch bei | |
| der Polizei abzugeben in Betracht gezogen, sagte N., aber „dann kam immer | |
| was dazwischen“. Und so sei sie unangetastet in der Kiste geblieben, bis | |
| die Polizei anrückte. | |
| Matthias N. hat durchaus ein besonderes Verhältnis zu Waffen. Er ist bei | |
| der Bundeswehr ausgebildet worden, er ist Sportschütze und auch durch seine | |
| späteren Tätigkeiten als Sicherheitsberater und Personenschützer ist N. mit | |
| Waffen dieses Kalibers vertraut. Dieses „professionelle Verhältnis“, wie N. | |
| es selbst nennt, hätte eigentlich einen verantwortungsbewussten Umgang | |
| nahegelegt, sagte der Vorsitzende Richter am Montag im Verfahren. | |
| „Mir ist bewusst, dass ich einen schweren Fehler gemacht habe und ich | |
| bereue das auch“, sagt N. aus. Das Gericht erkennt diese Einsicht | |
| strafmildernd an. Zudem ist N. nicht vorbestraft und Verteidigung wie | |
| Staatsanwaltschaft betonen, dass der Zustand der Waffe, die laut Gutachten | |
| erhebliche Korrosionsschäden und damit Rostspuren aufweist und äußert | |
| schwergängig sei, für die Darstellung des Angeklagten spricht, dass jemand | |
| die Waffe habe entsorgen wollen. Die drei beiliegenden Magazine waren leer. | |
| Als Waffenkenner hätte Matthias N. die Möglichkeit gehabt, an ein voll | |
| funktionstüchtiges Modell zu kommen, waren sich die Verfahrensbeteiligten | |
| einig. | |
| Das Gericht folgte am Ende der Staatsanwaltschaft und verhängte eine | |
| Geldstrafe von 3600 Euro wegen des Verstoßes gegen das | |
| Kriegswaffenkontrollgesetz in einem minder schweren Fall, also 180 | |
| Tagessätze zu je 20 Euro. Waffe und Tat blieben schließlich „sehr | |
| gefährlich“, hieß es in der Urteilsbegründung. Ein Umgang mit Waffen ist | |
| dem Angeklagten in Zukunft damit nicht mehr gestattet. Ob er Berufung | |
| einlegt, wusste er am Montag nach dem Ende der Verhandlung noch nicht. Er | |
| wolle erst mal eine Nacht drüber schlafen. | |
| 26 Sep 2023 | |
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| ## AUTOREN | |
| Sven Bleilefens | |
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