# taz.de -- Kriegswaffe gefunden: Die Uzi lag im Stadtpark | |
> Ein Personenschützer muss sich in Hamburg wegen des Verstoßes gegen das | |
> Kriegswaffengesetz verantworten. Die Waffe lag im Keller seiner Freundin. | |
Bild: In so manchen Keller-Abteilen liegen Dinge, die man dort nicht vermutet, … | |
Ein Mann joggt eines Morgens während der Pandemie durch den Hamburger | |
Stadtpark, verspürt ein Bedürfnis, erleichtert sich im Gebüsch und findet | |
dabei eine verdächtige Plastiktüte. Drin ist: eine verrostete | |
Maschinenpistole, Modell Micro Uzi, eine Kriegswaffe. Er nimmt die Waffe an | |
sich und lagert sie fortan im Keller seiner Freundin statt sie etwa bei der | |
Polizei abzugeben. Am Montag musste sich der heute 52-jährige Matthias N. | |
nun wegen des [1][Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz] vor dem | |
Hamburger Amtsgericht St. Georg verantworten – und wurde zu einer | |
Geldstrafe verurteilt. | |
Die Polizei hatte die Maschinenpistole im vergangenen Jahr im Keller der | |
Wohnung von N.s Lebensgefährtin sichergestellt. Ein Zufallsfund, denn | |
gesucht hatten die Beamt*innen eigentlich etwas anderes. Matthias N. hat | |
als Personenschützer und Sicherheitsberater unter anderem in der Schweiz, | |
in Afghanistan und in mehreren afrikanischen Ländern gearbeitet. | |
Anlass der Kellerdurchsuchung waren Ermittlungen im Zusammenhang mit einer | |
Entführung im Jahr 2015, bei der Matthias N. als Personenschützer im | |
Einsatz gewesen und darum unter Verdacht geraten war. Nachdem die Polizei | |
die Ermittlungen zunächst eingestellt hatte, rollte sie den Fall mangels | |
anderer Ermittlungserfolge neu auf und kehrten auch zu den eher vagen | |
Verdachtsmomenten gegen Matthias N. zurück. Im Kellerraum seiner Freundin | |
fanden die Beamt*innen dann die Waffe: eingehüllt in ein Stofftuch, | |
dieses wiederum in einer Plastiktüte und sicher in einer Metallkiste | |
verstaut. | |
Matthias N. ließ am Montag vor dem Amtsgericht seinen Verteidiger eine | |
Aussage verlesen, in der er sein Fehlverhalten einräumte. Er sei nach | |
eigener Aussage, „völlig überrumpelt“ gewesen als die Polizist*innen | |
vor der Tür standen, die Pistole habe er bei der morgendlichen Aufregung | |
ganz vergessen. Er erklärte damals, die Waffe auf einer Autobahnraststätte | |
gefunden zu haben. Er habe die Situation entspannen und keine weiteren | |
Durchsuchungen im Haus seiner unwissenden Lebensgefährtin hervorrufen | |
wollen, begründet der Angeklagte die damalige Erzählung dann am Montag im | |
Gerichtssaal. In Wahrheit habe er die Waffen im Gebüsch gefunden. | |
Auch zu der späteren Darstellung des Waffenfundes im Park gab es | |
Erklärungsbedarf. Matthias N. habe die Maschinenpistole nicht einfach | |
liegen und eventuell in falsche Hände geraten lassen wollen. Außerdem habe | |
er die Waffe angefasst, es befanden sich also bereits seine Fingerabdrücke | |
auf der israelischen Micro Uzi. Ein Telefon habe er nicht dabei gehabt und | |
es habe „weit und breit keine Passanten“ gegeben. | |
## Personenschützer räumt Fehler ein | |
Er habe Angst gehabt, vor der Polizei einen falschen Eindruck zu erwecken | |
und selbst verdächtigt zu werden, wenn er mit einer Maschinenpistole in | |
einem Revier auftauchen würde. Am Ende steckte er die Pistole samt Tüte | |
also ein, nahm sie mit nach Hause und versteckte sie im Keller. Er habe | |
auch eine „mechanische Zerstörung der Waffe“ oder die Waffe doch noch bei | |
der Polizei abzugeben in Betracht gezogen, sagte N., aber „dann kam immer | |
was dazwischen“. Und so sei sie unangetastet in der Kiste geblieben, bis | |
die Polizei anrückte. | |
Matthias N. hat durchaus ein besonderes Verhältnis zu Waffen. Er ist bei | |
der Bundeswehr ausgebildet worden, er ist Sportschütze und auch durch seine | |
späteren Tätigkeiten als Sicherheitsberater und Personenschützer ist N. mit | |
Waffen dieses Kalibers vertraut. Dieses „professionelle Verhältnis“, wie N. | |
es selbst nennt, hätte eigentlich einen verantwortungsbewussten Umgang | |
nahegelegt, sagte der Vorsitzende Richter am Montag im Verfahren. | |
„Mir ist bewusst, dass ich einen schweren Fehler gemacht habe und ich | |
bereue das auch“, sagt N. aus. Das Gericht erkennt diese Einsicht | |
strafmildernd an. Zudem ist N. nicht vorbestraft und Verteidigung wie | |
Staatsanwaltschaft betonen, dass der Zustand der Waffe, die laut Gutachten | |
erhebliche Korrosionsschäden und damit Rostspuren aufweist und äußert | |
schwergängig sei, für die Darstellung des Angeklagten spricht, dass jemand | |
die Waffe habe entsorgen wollen. Die drei beiliegenden Magazine waren leer. | |
Als Waffenkenner hätte Matthias N. die Möglichkeit gehabt, an ein voll | |
funktionstüchtiges Modell zu kommen, waren sich die Verfahrensbeteiligten | |
einig. | |
Das Gericht folgte am Ende der Staatsanwaltschaft und verhängte eine | |
Geldstrafe von 3600 Euro wegen des Verstoßes gegen das | |
Kriegswaffenkontrollgesetz in einem minder schweren Fall, also 180 | |
Tagessätze zu je 20 Euro. Waffe und Tat blieben schließlich „sehr | |
gefährlich“, hieß es in der Urteilsbegründung. Ein Umgang mit Waffen ist | |
dem Angeklagten in Zukunft damit nicht mehr gestattet. Ob er Berufung | |
einlegt, wusste er am Montag nach dem Ende der Verhandlung noch nicht. Er | |
wolle erst mal eine Nacht drüber schlafen. | |
26 Sep 2023 | |
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## AUTOREN | |
Sven Bleilefens | |
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