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# taz.de -- Kriegswaffe gefunden: Die Uzi lag im Stadtpark
> Ein Personenschützer muss sich in Hamburg wegen des Verstoßes gegen das
> Kriegswaffengesetz verantworten. Die Waffe lag im Keller seiner Freundin.
Bild: In so manchen Keller-Abteilen liegen Dinge, die man dort nicht vermutet, …
Ein Mann joggt eines Morgens während der Pandemie durch den Hamburger
Stadtpark, verspürt ein Bedürfnis, erleichtert sich im Gebüsch und findet
dabei eine verdächtige Plastiktüte. Drin ist: eine verrostete
Maschinenpistole, Modell Micro Uzi, eine Kriegswaffe. Er nimmt die Waffe an
sich und lagert sie fortan im Keller seiner Freundin statt sie etwa bei der
Polizei abzugeben. Am Montag musste sich der heute 52-jährige Matthias N.
nun wegen des [1][Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz] vor dem
Hamburger Amtsgericht St. Georg verantworten – und wurde zu einer
Geldstrafe verurteilt.
Die Polizei hatte die Maschinenpistole im vergangenen Jahr im Keller der
Wohnung von N.s Lebensgefährtin sichergestellt. Ein Zufallsfund, denn
gesucht hatten die Beamt*innen eigentlich etwas anderes. Matthias N. hat
als Personenschützer und Sicherheitsberater unter anderem in der Schweiz,
in Afghanistan und in mehreren afrikanischen Ländern gearbeitet.
Anlass der Kellerdurchsuchung waren Ermittlungen im Zusammenhang mit einer
Entführung im Jahr 2015, bei der Matthias N. als Personenschützer im
Einsatz gewesen und darum unter Verdacht geraten war. Nachdem die Polizei
die Ermittlungen zunächst eingestellt hatte, rollte sie den Fall mangels
anderer Ermittlungserfolge neu auf und kehrten auch zu den eher vagen
Verdachtsmomenten gegen Matthias N. zurück. Im Kellerraum seiner Freundin
fanden die Beamt*innen dann die Waffe: eingehüllt in ein Stofftuch,
dieses wiederum in einer Plastiktüte und sicher in einer Metallkiste
verstaut.
Matthias N. ließ am Montag vor dem Amtsgericht seinen Verteidiger eine
Aussage verlesen, in der er sein Fehlverhalten einräumte. Er sei nach
eigener Aussage, „völlig überrumpelt“ gewesen als die Polizist*innen
vor der Tür standen, die Pistole habe er bei der morgendlichen Aufregung
ganz vergessen. Er erklärte damals, die Waffe auf einer Autobahnraststätte
gefunden zu haben. Er habe die Situation entspannen und keine weiteren
Durchsuchungen im Haus seiner unwissenden Lebensgefährtin hervorrufen
wollen, begründet der Angeklagte die damalige Erzählung dann am Montag im
Gerichtssaal. In Wahrheit habe er die Waffen im Gebüsch gefunden.
Auch zu der späteren Darstellung des Waffenfundes im Park gab es
Erklärungsbedarf. Matthias N. habe die Maschinenpistole nicht einfach
liegen und eventuell in falsche Hände geraten lassen wollen. Außerdem habe
er die Waffe angefasst, es befanden sich also bereits seine Fingerabdrücke
auf der israelischen Micro Uzi. Ein Telefon habe er nicht dabei gehabt und
es habe „weit und breit keine Passanten“ gegeben.
## Personenschützer räumt Fehler ein
Er habe Angst gehabt, vor der Polizei einen falschen Eindruck zu erwecken
und selbst verdächtigt zu werden, wenn er mit einer Maschinenpistole in
einem Revier auftauchen würde. Am Ende steckte er die Pistole samt Tüte
also ein, nahm sie mit nach Hause und versteckte sie im Keller. Er habe
auch eine „mechanische Zerstörung der Waffe“ oder die Waffe doch noch bei
der Polizei abzugeben in Betracht gezogen, sagte N., aber „dann kam immer
was dazwischen“. Und so sei sie unangetastet in der Kiste geblieben, bis
die Polizei anrückte.
Matthias N. hat durchaus ein besonderes Verhältnis zu Waffen. Er ist bei
der Bundeswehr ausgebildet worden, er ist Sportschütze und auch durch seine
späteren Tätigkeiten als Sicherheitsberater und Personenschützer ist N. mit
Waffen dieses Kalibers vertraut. Dieses „professionelle Verhältnis“, wie N.
es selbst nennt, hätte eigentlich einen verantwortungsbewussten Umgang
nahegelegt, sagte der Vorsitzende Richter am Montag im Verfahren.
„Mir ist bewusst, dass ich einen schweren Fehler gemacht habe und ich
bereue das auch“, sagt N. aus. Das Gericht erkennt diese Einsicht
strafmildernd an. Zudem ist N. nicht vorbestraft und Verteidigung wie
Staatsanwaltschaft betonen, dass der Zustand der Waffe, die laut Gutachten
erhebliche Korrosionsschäden und damit Rostspuren aufweist und äußert
schwergängig sei, für die Darstellung des Angeklagten spricht, dass jemand
die Waffe habe entsorgen wollen. Die drei beiliegenden Magazine waren leer.
Als Waffenkenner hätte Matthias N. die Möglichkeit gehabt, an ein voll
funktionstüchtiges Modell zu kommen, waren sich die Verfahrensbeteiligten
einig.
Das Gericht folgte am Ende der Staatsanwaltschaft und verhängte eine
Geldstrafe von 3600 Euro wegen des Verstoßes gegen das
Kriegswaffenkontrollgesetz in einem minder schweren Fall, also 180
Tagessätze zu je 20 Euro. Waffe und Tat blieben schließlich „sehr
gefährlich“, hieß es in der Urteilsbegründung. Ein Umgang mit Waffen ist
dem Angeklagten in Zukunft damit nicht mehr gestattet. Ob er Berufung
einlegt, wusste er am Montag nach dem Ende der Verhandlung noch nicht. Er
wolle erst mal eine Nacht drüber schlafen.
26 Sep 2023
## LINKS
[1] /Verschaerfung-des-Waffenrechts/!5904967
## AUTOREN
Sven Bleilefens
## TAGS
Prozess
Waffen
Gericht
Zeugen Jehovas
Waffengesetze
Waffen
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