| # taz.de -- Datentransfer in die USA: Klage gegen EU-Beschluss | |
| > Ein EU-Parlamentarier klagt wegen mangelnden Rechtsschutzes bei der | |
| > Nutzung von Facebook oder Google in den USA. Aussichten: fraglich. | |
| Bild: Hier rein, da raus: Datenaustausch zwischen der EU und den USA | |
| Berlin taz | Die EU-Kommission hätte keinen Freibrief für den Transfer | |
| europäischer Daten in die USA geben dürfen. Davon ist der französische | |
| Abgeordnete Philippe Latombe überzeugt – und klagte jetzt beim EU-Gericht | |
| (EuG) gegen einen Beschluss der EU-Kommission zum Data Privacy Framework | |
| der USA. | |
| Viele Unternehmen wie etwa Facebook oder Google übermitteln Daten von | |
| EU-Bürger:innen in die USA, um sie dort zu speichern oder zu verarbeiten. | |
| Dies ist aber nur dann zulässig, wenn in den USA ein „im Wesentlichen | |
| gleichartiger“ Datenschutz besteht. Damit dies nicht in jedem Einzelfall | |
| organisiert werden muss, machten die USA generelle Zusagen zum Datenschutz, | |
| die zwar von der EU-Kommission akzeptiert wurden, nicht aber vom | |
| Europäischen Gerichtshof (EuGH). | |
| Der EuGH hatte bereits 2015 den Safe-Harbour-Beschluss der EU-Kommission | |
| und 2020 auch den [1][Privacy-Shield]-Beschluss für nichtig erklärt. Er | |
| kritisierte jeweils, dass US-Geheimdienste auf Daten von EU-Bürger:innen | |
| zugreifen dürfen und diese keinen ausreichenden Rechtsschutz haben. | |
| Inzwischen gibt es einen dritten Anlauf. Im März 2022 haben sich | |
| EU-Kommission und US-Regierung auf den [2][Data Privacy Framework] | |
| geeinigt. Im Oktober 2022 unterzeichnete US-Präsident Joe Biden eine | |
| entsprechende Executive Order. Neu dabei ist, dass die EU-Bürger:innen ein | |
| spezielles US-Gericht (Data Protection Review Court) anrufen können. Im | |
| Juli 2023 hat die EU-Kommission den Datenschutzrahmen der USA per Beschluss | |
| für „angemessen“ erklärt. | |
| ## Max Schrems plant einen anderen Weg | |
| Dagegen klagt nun der Abgeordnete Latombe, der der Mitte-Partei MoDem | |
| angehört, beim EuG in Luxemburg. Der US-Datenschutz sei immer noch | |
| unverhältnismäßig schlecht. Seine Klage dürfte aber unzulässig sein, weil | |
| er durch den Kommissionsbeschluss nicht „individuell“ betroffen ist. | |
| Der Österreicher Max Schrems, der mit seinen Klagen die Safe-Harbour- und | |
| Privacy-Shield-Arrangements zu Fall brachte, plant einen anderen Weg. | |
| Sobald sich Unternehmen auf den neuen Data Privacy Framework berufen, wird | |
| er dagegen vor nationalen Gerichten klagen, die den Fall dann dem EuGH | |
| vorlegen. Dieser Weg dürfte zulässig sein. | |
| 10 Sep 2023 | |
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| [1] /Neuer-Datenschutzdeal-zwischen-EU-und-USA/!5944628 | |
| [2] /Nach-Privacy-Shield-und-Save-Harbor/!5946936 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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