Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Datentransfer in die USA: Klage gegen EU-Beschluss
> Ein EU-Parlamentarier klagt wegen mangelnden Rechtsschutzes bei der
> Nutzung von Facebook oder Google in den USA. Aussichten: fraglich.
Bild: Hier rein, da raus: Datenaustausch zwischen der EU und den USA
Berlin taz | Die EU-Kommission hätte keinen Freibrief für den Transfer
europäischer Daten in die USA geben dürfen. Davon ist der französische
Abgeordnete Philippe Latombe überzeugt – und klagte jetzt beim EU-Gericht
(EuG) gegen einen Beschluss der EU-Kommission zum Data Privacy Framework
der USA.
Viele Unternehmen wie etwa Facebook oder Google übermitteln Daten von
EU-Bürger:innen in die USA, um sie dort zu speichern oder zu verarbeiten.
Dies ist aber nur dann zulässig, wenn in den USA ein „im Wesentlichen
gleichartiger“ Datenschutz besteht. Damit dies nicht in jedem Einzelfall
organisiert werden muss, machten die USA generelle Zusagen zum Datenschutz,
die zwar von der EU-Kommission akzeptiert wurden, nicht aber vom
Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Der EuGH hatte bereits 2015 den Safe-Harbour-Beschluss der EU-Kommission
und 2020 auch den [1][Privacy-Shield]-Beschluss für nichtig erklärt. Er
kritisierte jeweils, dass US-Geheimdienste auf Daten von EU-Bürger:innen
zugreifen dürfen und diese keinen ausreichenden Rechtsschutz haben.
Inzwischen gibt es einen dritten Anlauf. Im März 2022 haben sich
EU-Kommission und US-Regierung auf den [2][Data Privacy Framework]
geeinigt. Im Oktober 2022 unterzeichnete US-Präsident Joe Biden eine
entsprechende Executive Order. Neu dabei ist, dass die EU-Bürger:innen ein
spezielles US-Gericht (Data Protection Review Court) anrufen können. Im
Juli 2023 hat die EU-Kommission den Datenschutzrahmen der USA per Beschluss
für „angemessen“ erklärt.
## Max Schrems plant einen anderen Weg
Dagegen klagt nun der Abgeordnete Latombe, der der Mitte-Partei MoDem
angehört, beim EuG in Luxemburg. Der US-Datenschutz sei immer noch
unverhältnismäßig schlecht. Seine Klage dürfte aber unzulässig sein, weil
er durch den Kommissionsbeschluss nicht „individuell“ betroffen ist.
Der Österreicher Max Schrems, der mit seinen Klagen die Safe-Harbour- und
Privacy-Shield-Arrangements zu Fall brachte, plant einen anderen Weg.
Sobald sich Unternehmen auf den neuen Data Privacy Framework berufen, wird
er dagegen vor nationalen Gerichten klagen, die den Fall dann dem EuGH
vorlegen. Dieser Weg dürfte zulässig sein.
10 Sep 2023
## LINKS
[1] /Neuer-Datenschutzdeal-zwischen-EU-und-USA/!5944628
[2] /Nach-Privacy-Shield-und-Save-Harbor/!5946936
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Datenschutz
EU-Kommission
Schwerpunkt Meta
GNS
Schwerpunkt Überwachung
Datenschutz
Datenschutzabkommen
## ARTIKEL ZUM THEMA
Neuer Datenschutzdeal zwischen EU und USA: Verkatertes Erwachen
Erneut hat die EU ein Abkommen mit den USA über Datenschutz abgeschlossen.
Es verbessert nichts, sondern legalisiert die bestehende Überwachung.
Nach „Privacy Shield“ und „Save Harbor“: Neues Datenschutzabkommen in K…
Zweimal hat der EuGH eine Regelung zwischen der EU und den USA gekippt. Nun
gibt es einen neuen Rechtsrahmen – und Kritik.
Datenschutzabkommen zwischen EU und USA: Kalkuliertes Scheitern
Washington und Brüssel verhandeln darüber, wie viele Daten US-Plattformen
aus Europa sammeln dürfen. Die Nutzer:innenrechte? Nebensache.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.