# taz.de -- Lauterbachs Gesetzesvorhaben: Digitale Patientenakte für alle | |
> Das Bundeskabinett bringt Digitalisierungsgesetze auf den Weg. | |
> Elektronische Patientenakte und elektronisches Rezept sollen damit | |
> Standard werden. | |
BERLIN taz | Als am Mittwoch alle von Wirtschaft und Wirtschaftsförderung | |
sprachen, hatte auch [1][Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)] | |
etwas zu verkünden: Bei der Sonder-Kabinettssitzung auf Schloss Meseberg | |
wurden zwei Gesetzentwürfe aus seinem Haus beschlossen. Es geht um die | |
Digitalisierung im Gesundheitswesen und die Nutzung von | |
Patient*innendaten – und beide haben durchaus auch mit | |
wirtschaftlichen Interessen zu tun. Jetzt beginne Deutschlands Aufholjagd | |
in Sachen Digitalisierung, prophezeite Lauterbach am Mittwoch. | |
Dazu passt der Titel des „Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung | |
des Gesundheitswesens“. Der zentrale Punkt darin ist [2][die elektronische | |
Patientenakte ePA], die zum 1. Januar 2025 für alle gesetzlich | |
Versicherten eingerichtet werden soll – es sei denn, sie widersprechen | |
aktiv. 80 Prozent der Versicherten hofft Lauterbach damit zu erreichen. | |
Im Vorfeld gab es vor allem datenschutzrechtliche Bedenken zum Umgang mit | |
den sensiblen Gesundheitsdaten. Entsprechend differenziert soll nun die | |
Widerspruchslösung aussehen: Versicherte sollen die Zugriffsfreigabe sowohl | |
zeitlich als auch inhaltlich begrenzen können – etwa auf bestimmte | |
Dokumente und Ärzt*innen, und zwar direkt in der jeweiligen Arztpraxis. | |
Bereits zum 1. Januar 2024 soll [3][das elektronische Rezept] verbindlicher | |
Standard werden. Die breite Verwendung der elektronischen Patientenakte und | |
des elektronischen Rezepts sollen auf der einen Seite die Versorgung der | |
Patient*innen verbessern – etwa durch Vermeidung von Doppelbehandlungen | |
und Wechselwirkungen von Medikamenten. Zum anderen sollen Daten aus der | |
elektronischen Patientenakte der Forschung zugutekommen. | |
## Datennutzung für das Gemeinwohl | |
Der ebenfalls bei der Kabinettsklausur verabschiedete Entwurf zum | |
Gesundheitsdatennutzungsgesetz soll laut Gesundheitsministerium „die | |
Grundlage für eine bessere Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten schaffen“, um | |
den Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland „an die | |
Weltspitze heranzuführen“. | |
Wer die Daten nutzen darf, soll das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) | |
beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte entscheiden, das | |
hierfür weiterentwickelt werde. Entscheidend sei dabei nicht, wer die | |
Datennutzung beantrage, sondern seien „im Gemeinwohl liegende | |
Nutzungszwecke“. | |
Auch für die Freigabe der Daten aus Patientenakten zu Forschungszwecken | |
soll die Widerspruchslösung gelten. Das Gesundheitsministerium verspricht | |
die Einrichtung einer „einfachen Verwaltung der Widersprüche, damit | |
Patientinnen und Patienten über die Freigabe ihrer Daten für die Forschung | |
oder weitere Zwecke an das FDZ entscheiden können“. Kranken- und | |
Pflegekassen dürften die Daten generell verarbeiten, wenn dies nachweislich | |
dem individuellen Schutz der Gesundheit der Versicherten dient. | |
Die Kosten der geplanten Digitalisierung bei den gesetzlichen Krankenkassen | |
werden in Lauterbachs Gesetzentwurf auf „einmalig“ rund 789 Millionen Euro | |
geschätzt, die im Zeitraum von 2024 bis 2026 anfallen sollen. (mit afp) | |
30 Aug 2023 | |
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[1] /Karl-Lauterbach-in-Indien/!5950666 | |
[2] /Elektronische-Patientenakte/!5918459 | |
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## AUTOREN | |
Manuela Heim | |
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