| # taz.de -- Lauterbachs Gesetzesvorhaben: Digitale Patientenakte für alle | |
| > Das Bundeskabinett bringt Digitalisierungsgesetze auf den Weg. | |
| > Elektronische Patientenakte und elektronisches Rezept sollen damit | |
| > Standard werden. | |
| Berlin taz | Als am Mittwoch alle von Wirtschaft und Wirtschaftsförderung | |
| sprachen, hatte auch [1][Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)] | |
| etwas zu verkünden: Bei der Sonder-Kabinettssitzung auf Schloss Meseberg | |
| wurden zwei Gesetzentwürfe aus seinem Haus beschlossen. Es geht um die | |
| Digitalisierung im Gesundheitswesen und die Nutzung von | |
| Patient*innendaten – und beide haben durchaus auch mit | |
| wirtschaftlichen Interessen zu tun. Jetzt beginne Deutschlands Aufholjagd | |
| in Sachen Digitalisierung, prophezeite Lauterbach am Mittwoch. | |
| Dazu passt der Titel des „Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung | |
| des Gesundheitswesens“. Der zentrale Punkt darin ist [2][die elektronische | |
| Patientenakte ePA], die zum 1. Januar 2025 für alle gesetzlich | |
| Versicherten eingerichtet werden soll – es sei denn, sie widersprechen | |
| aktiv. 80 Prozent der Versicherten hofft Lauterbach damit zu erreichen. | |
| Im Vorfeld gab es vor allem datenschutzrechtliche Bedenken zum Umgang mit | |
| den sensiblen Gesundheitsdaten. Entsprechend differenziert soll nun die | |
| Widerspruchslösung aussehen: Versicherte sollen die Zugriffsfreigabe sowohl | |
| zeitlich als auch inhaltlich begrenzen können – etwa auf bestimmte | |
| Dokumente und Ärzt*innen, und zwar direkt in der jeweiligen Arztpraxis. | |
| Bereits zum 1. Januar 2024 soll [3][das elektronische Rezept] verbindlicher | |
| Standard werden. Die breite Verwendung der elektronischen Patientenakte und | |
| des elektronischen Rezepts sollen auf der einen Seite die Versorgung der | |
| Patient*innen verbessern – etwa durch Vermeidung von Doppelbehandlungen | |
| und Wechselwirkungen von Medikamenten. Zum anderen sollen Daten aus der | |
| elektronischen Patientenakte der Forschung zugutekommen. | |
| ## Datennutzung für das Gemeinwohl | |
| Der ebenfalls bei der Kabinettsklausur verabschiedete Entwurf zum | |
| Gesundheitsdatennutzungsgesetz soll laut Gesundheitsministerium „die | |
| Grundlage für eine bessere Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten schaffen“, um | |
| den Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland „an die | |
| Weltspitze heranzuführen“. | |
| Wer die Daten nutzen darf, soll das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) | |
| beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte entscheiden, das | |
| hierfür weiterentwickelt werde. Entscheidend sei dabei nicht, wer die | |
| Datennutzung beantrage, sondern seien „im Gemeinwohl liegende | |
| Nutzungszwecke“. | |
| Auch für die Freigabe der Daten aus Patientenakten zu Forschungszwecken | |
| soll die Widerspruchslösung gelten. Das Gesundheitsministerium verspricht | |
| die Einrichtung einer „einfachen Verwaltung der Widersprüche, damit | |
| Patientinnen und Patienten über die Freigabe ihrer Daten für die Forschung | |
| oder weitere Zwecke an das FDZ entscheiden können“. Kranken- und | |
| Pflegekassen dürften die Daten generell verarbeiten, wenn dies nachweislich | |
| dem individuellen Schutz der Gesundheit der Versicherten dient. | |
| Die Kosten der geplanten Digitalisierung bei den gesetzlichen Krankenkassen | |
| werden in Lauterbachs Gesetzentwurf auf „einmalig“ rund 789 Millionen Euro | |
| geschätzt, die im Zeitraum von 2024 bis 2026 anfallen sollen. (mit afp) | |
| 30 Aug 2023 | |
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| ## AUTOREN | |
| Manuela Heim | |
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