# taz.de -- Verfassungsschutz zur Jungen Alternative: Rechtsextrem in Brandenbu… | |
> Die Junge Alternative Brandenburg ist rechtsextrem. Das gaben der | |
> Verfassungsschutz und Innenminister Michael Stübgen (CDU) bekannt. | |
Bild: Die Junge Alternative in Brandenburg ist gesichert verfassungsfeindlich | |
BERLIN taz | Die „Junge Alternative“ (JA) Brandenburg ist rechtsextrem. | |
Diese Einstufung nahm am Mittwoch der Brandenburger Verfassungsschutz vor. | |
Bei der „Jungen Alternative“ handelt es sich um die Jugendorganisation der | |
AfD. | |
[1][Die Brandenburger JA war bereits seit 2019 Verdachtsfall], jetzt darf | |
sie gesichert als rechtsextrem bezeichnet werden. Das teilten | |
Verfassungsschutzchef Jörg Müller und Innenminister Michael Stübgen (CDU) | |
am Mittwoch in Potsdam mit. Grund für die höhere Einstufung seien die | |
Positionen des Landesverbandes, diese seien eindeutig nicht mit dem | |
Grundgesetz vereinbar, so Stübgen. | |
Weiter führte der Innenminister aus: „Als aktionistische, ideologische und | |
logistische Straßentruppe ist die JA Brandenburg eine Gefahr für unsere | |
Jugend, für unsere Demokratie, für unsere Freiheit sowie für unsere | |
Sicherheit.“ Auch die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, | |
Marie Schäffer, begrüßte die Entscheidung. Die Hochstufung sei „zwingend�… | |
die Bestrebungen der JA müssten „beobachtet und bekämpft“ werden. | |
## Auch bundesweite Einstufung | |
[2][Eigentlich stand bereits Ende April fest, dass die | |
Nachwuchsorganisation bundesweit rechtsextrem ist.] Dagegen klagten die AfD | |
und die JA. Bis das Eilverfahren abgeschlossen ist, zog das Bundesamt für | |
Verfassungsschutz (BfV) diese Einstufung zurück – was die rechte Partei als | |
Erfolg für sich ausgab. Tatsächlich ist dies aber ein üblicher Vorgang, wie | |
Ann-Katrin Müller, Expertin für die AfD und Innere Sicherheit, auf Twitter | |
einordnete. Derzeit werde lediglich die Entscheidung des Gerichts | |
abgewartet, ob die Hochstufung vom Verdachtsfall rechtens war. „Sollte das | |
Gericht der Einschätzung des BfV folgen, gilt die Hochstufung weiter.“ | |
Es ändere sich auch nichts daran, welche nachrichtendienstlichen Mittel zur | |
Überwachung eingesetzt werden dürfen. Das Einsetzen von beispielsweise | |
V-Leuten oder das Abhören von Telefonen ist auch bei Verdachtsfällen | |
erlaubt, solange die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. | |
12 Jul 2023 | |
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## AUTOREN | |
Jonas Grimm | |
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