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# taz.de -- Klage gegen Ausreiseverbot: Staatsgefahr Antifaschismus
> Der VVN-BdA-Vorsitzender klagt gegen ein Ausreiseverbot. Er wurde daran
> gehindert, gegen einen Nazi-Aufmarsch in Sofia zu protestieren.
Bild: Fahne der VVN-BdA
Berlin taz | Im bulgarischen Sofia marschieren jährlich Neonazis aus ganz
Europa auf, um Hristo Lukov, Faschist und Kriegsminister im Zweiten
Weltkrieg, zu gedenken. [1][Die Bundespolizei zog im Februar dieses Jahres
einen Mann am Berliner Flughafen raus, um ihn an der Ausreise nach
Bulgarien zu hindern.] Mit der Begründung, er würde dem „Ansehen der
Bundesrepublik im Ausland“ schaden. Sicher ein Rechtsextremer, denkt man.
Doch der Mann, dem der Personalausweis entzogen und dem ein sechstägiges
Ausreiseverbot auferlegt wurde, ist Florian Gutsche, Vorsitzender der
VVN-BdA, der Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes – Bund der
Antifaschistinnen und Antifaschisten.
Dagegen hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF) gemeinsam mit
der VVN-BdA am Mittwoch Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin erhoben.
Ihrer Ansicht nach war das Ausreiseverbot rechtswidrig. Gutsche sagt: „Das
ist mir schleierhaft, das ist mir das erste Mal passiert.“ Es gab zwar in
der Vergangenheit Ermittlungsverfahren gegen ihn, jedoch endeten diese mit
Freisprüchen oder Einstellungen.
Es geht allerdings um mehr als die möglicherweise verletzten Rechte einer
Einzelperson. Mit der Klage erhofft man sich eine „Grundsatzentscheidung,
damit sich Ausreiseverbote nicht auf vage Verdachtsmomente stützen können“,
so David Werdermann, Rechtsanwalt und Projektkoordinator bei der GFF.
Das Problem sei die Rechtsgrundlage: Das Passgesetz ist sehr unbestimmt,
die Behörden können schon bei Anhaltspunkten ein Ausreiseverbot erlassen.
Die Anhaltspunkte im Fall Gutsche waren Flyer, Fahnen und schwarze Kleidung
im Gepäck. Ein Unbewaffneter, der gegen einen Neonazi-Aufmarsch
demonstrieren wollte. Für die Bundespolizei offensichtlich ausreichend, um
von einer möglichen Schädigung des „Ansehens der Bundesrepublik“
auszugehen.
## Vager Rechtsbegriff
Dieser Begriff ist Werdermann für einen Eingriff in das Versammlungsrecht
zu vage, er geht sogar noch weiter. „Das Passgesetz ist dafür nicht
geeignet.“ Damit machen es sich die Behörden einfach und es mag auch ein
Grund sein, warum in den vergangenen Jahren immer mehr deutschen
Staatsangehörigen die Ausreise verweigert wurde.
131 Menschen waren es insgesamt seit 2018, zeigt eine kleine Anfrage von
Abgeordneten der Linken aus dem Jahr 2022 – Tendenz steigend. 2018 waren es
noch drei Personen, vergangenes Jahr wurden bereits 66 Menschen an der
Ausreise gehindert.
Bis ein Urteil erfolgt, wird etwa ein Jahr vergehen. Gutsche hofft, dass es
wegweisend wird: „Das sind verbriefte Grundrechte, die sollten wir uns
nicht wegnehmen lassen.“
5 Jul 2023
## LINKS
[1] /Vorsitzender-der-VVN-BdA/!5920739
## AUTOREN
Jonas Grimm
## TAGS
VVN-BdA
Ausreiseverbot
Schwerpunkt Antifa
Antifaschismus
Schwerpunkt AfD
NS-Verfolgte
BND
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