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# taz.de -- Freispruch für Bremer Polizisten: „Schocktritt“ ist rechtmäß…
> Das Amtsgericht Bremen spricht zwei Bundespolizisten frei. Vor fünf
> Jahren haben sie im Hauptbahnhof einen Menschen ohne Fahrschein zu Boden
> gebracht.
Bild: Wird auch im Bremer Hauptbahnhof hinzugezogen, wenn das Zugpersonal nicht…
Bremen taz | Obdachlose, Schwarze Menschen, Menschen ohne Deutschkenntnisse
oder mit psychischer Erkrankung – wenn marginalisierte Personen auf die
Polizei treffen, kann es vor allem für erstere brenzlig werden. Bei der
[1][Diskussion um Polizeigewalt] kommt immer wieder die Frage auf: Was darf
die Polizei eigentlich? In Bremen standen am Dienstag zwei Polizisten vor
Gericht, die eine Person, die ohne Fahrschein fuhr, fixiert hatten. Das
Verhalten der Beamten war nicht rechtswidrig, fand das Gericht, und sprach
sie frei. Einige Widersprüche bleiben.
Körperverletzung im Amt, gefährliche Körperverletzung und Verfolgung
Unschuldiger: Diesen schwerwiegenden Vorwürfen sahen sich die angeklagten
Bundespolizisten Matthias B., 58 Jahre alt, und Christian R., 36, am
Dienstag vor dem Amtsgericht ausgesetzt. Der Vorfall, auf den sich die
Anklage bezog, liegt bereits fünf Jahre zurück. Im September 2018 wurden
die beiden auf Gleis eins des Bremer Hauptbahnhofs gerufen, weil sie dort
einen Menschen ohne Ticket aus einem Fernverkehrszug der Bahn holen
sollten.
Laut Anklage sollen sie ihn dann gegen eine Glasfront geschlagen, mit dem
Schlagstock auf den Oberschenkel geschlagen und zwischen die Beine getreten
haben. Das alles ist auf den beiden Videos von Überwachungskameras, die
sich das Gericht angesehen hat, aber gar nicht so zu erkennen.
„Das ist das Ende eines unsäglichen Verfahrens“, sagte R.s Anwalt Thomas
Holle nach dem Plädoyer der Staatsanwältin. Auch sie hatte Freispruch
gefordert. „Die Videoaufnahmen haben gezeigt, dass es eine Rangelei gab,
jedoch zwischen allen“, sagte sie. Die Körperverletzung lasse sich nicht
nachweisen, und die beiden Bahnmitarbeiterinnen, die als Zeuginnen gehört
wurden, hätten keine strafbaren Handlungen genannt. „Wenn so etwas
vorgefallen wäre, gehe ich davon aus, dass die Zeuginnen das nach fünf
Jahre auch noch hätten schildern können“, sagte die Staatsanwältin.
## Interner Bericht deckt sich nicht mit Videos
Doch warum war es überhaupt zum Verfahren gekommen? Das sei „nicht
dokumentiert“, sagte am Ende der Verhandlung die Vorsitzende Richterin
Wolter. Vielleicht aufgrund der Widersprüche, die es nach wie vor gebe,
sagte sie und erklärte: Die Angeklagten hätten in einem internen Bericht
geschrieben, dass sie [2][den Schwarzfahrer] auf dem Bahnsteig über seine
Rechte belehrt und nach seinem Ausweis gefragt hätten – auf den Videos ist
allerdings zu sehen, wie sie ihn aus dem Zug führen und die
Auseinandersetzung nur wenige Sekunden später beginnt.
Dennoch: „Wir müssen von einem rechtmäßigen Polizeiverhalten ausgehen“,
befand die Richterin. Auf den Videos sei zu sehen, wie der Mann sich
„heftig wehrt“.
Die zwei Videos, die nur sehr klein im Gerichtssaal gezeigt wurden, geben
ansonsten nicht viel her. Eine Kamera hat dokumentiert, wie die beiden
Polizisten den Mann aus dem Zug führen: Einer führt ihn von hinten an
seinen Armen. Alle sehen recht ruhig aus. Eine andere Aufnahme zeigt, wie
die drei dunklen Gestalten nahe einer Glastür und eines Snackautomaten zum
Stehen kommen. Wer die Auseinandersetzung beginnt, ist nicht erkennbar.
Mehrere der Beteiligten schlagen und treten.
Nur der Tritt eines Polizisten in den Unterleib des Mannes ist deutlich
erkennbar – diesen hatten die Beamten aber in ihren Berichten auch
angegeben. „Schocktritt“ und „gezielten Knieschlag in den Bauchbereich“
nennen sie das. Ein Fluchtversuch habe nicht ausgeschlossen werden können,
erst nach dem Tritt habe man den Schwarzfahrer fixieren können, las die
Richterin aus den Berichten von B. und R. vor.
Außerdem habe R. „ein Klickgeräusch“ wahrgenommen – man habe nicht
ausschließen können, dass der Mann eine Waffe dabei hatte. Gefunden wurde
im Nachhinein jedoch nichts. „Es ist ein Verhalten, das man als
Polizeibeamter an den Tag legen muss“, sagte B.s Verteidiger Jörg Hübel vor
Gericht.
Die Polizistin, die die [3][Ermittlungen gegen ihre Kollegen] geführt
hatte, sagte am Dienstag ebenfalls aus – und wurde von Hübel teils sehr
hitzig befragt. Wie sie denn den Fall habe bewerten können, fragte er.
Offenbar habe sie sich weder mit der Geschichte des Mannes
auseinandergesetzt, noch damit, wie lange die Beamten schon im Dienst
seien, ohne auffällig geworden zu sein. „Es ist unerheblich für mich, wie
lange jemand schon im Einsatz ist“, erwiderte die Polizistin.
## Ticketloser Mann soll psychisch krank gewesen sein
Mehrfach brachten die Verteidiger einen großen braunen Umschlag zur
Sprache, der im Laufe der Ermittlungen aufgetaucht sein soll, unter anderem
mit Hinweisen auf eine psychische Erkrankung und Behandlung des Mannes,
sowie auf einen Vorfall wenige Tage nach jenem in Bremen, bei dem er
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet haben soll. Warum der
Inhalt des Umschlags nicht vollständig in den Akten liege, fragten die
Verteidiger die Richterin und die Polizistin mehrfach.
Der Freispruch beruht nicht nur auf den Videoaufnahmen, sondern auch auf
den Aussagen der beiden Zugbegleiterinnen, die die Polizei informiert
hatten. Beide erinnerten sich am Dienstag zwar an nicht mehr viel, eine
hatte aber direkt nach dem Vorfall ausgesagt, dass der ticketlose Mann sich
gewehrt habe.
Vor Gericht sagte sie, dass sie ihn im Zug kontrolliert habe – schon da sei
ihr aufgefallen, dass er wohl kein Deutsch spreche, nervös wirke, aufgrund
seiner „gekrümmten Haltung“ und den „Händen in den Hosentaschen“. Wei…
sich nicht habe ausweisen können und nicht reagiert habe, habe sie
schließlich die Polizei gerufen.
Der mutmaßlich Geschädigte war nicht als Zeuge geladen worden. Er erinnere
sich wegen seiner Krankheit nicht an den Vorfall, sagte die Staatsanwältin.
27 Jun 2023
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## AUTOREN
Alina Götz
## TAGS
Polizei Bremen
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Schwerpunkt Frankreich
Schwerpunkt Rassismus
Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
BVG
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