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# taz.de -- Beschluss des Kabinetts: Klimagesetz für Klimaverschmutzer
> Der lang angekündigte Abschied von den konkreten Klimazielen für jeden
> Wirtschaftssektor steht an. Jetzt muss aber noch der Bundestag mitmachen.
Bild: Deutschland bekommt ein Klimasch(m)utzgesetz
Berlin taz | Die Ampelregierung hat am Mittwoch ihre umstrittene Reform des
Klimaschutzgesetzes beschlossen. Das regelt Deutschlands Weg zur
Klimaneutralität im Jahr 2045. Künftig soll nicht mehr jede:r
Minister:in dafür verantwortlich sein, die Emissionen im jeweiligen
Zuständigkeitsbereich zu senken. Geht das Gesetz ohne weitere Veränderungen
durch den Bundestag, ist die Bundesregierung als Ganzes verantwortlich.
Bislang setzt das Klimaschutzgesetz den verschiedenen Wirtschaftssektoren –
zum Beispiel Energie, Verkehr oder Landwirtschaft – konkrete CO2-Grenzen
für jedes Jahr. In Zukunft soll es stattdessen eine mehrjährige
Gesamtrechnung geben. Die Emissionen der Sektoren können also untereinander
verrechnet werden.
„So können wir besser prüfen als bisher, ob Deutschland auf dem richtigen
Transformationspfad ist“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck
(Grüne). Das sehen Klimaschützer:innen ganz anders. „Mit dem Streichen
der verbindlichen Sektorziele kauft die FDP ihren Verkehrsminister davon
frei, seinen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten – auf Kosten kommender
Generationen und all jener, die schon heute unter der Klimakrise leiden“,
sagte Stefanie Langkamp von der Klima-Allianz Deutschland.
Im Verkehrssektor sind die CO2-Emissionen seit 1990 praktisch nicht
gesunken, zuletzt sind sie sogar wieder angestiegen. Die CO2-Grenzwerte aus
dem Klimaschutzgesetz hat der Sektor zwei Jahre in Folge gesprengt. Im Jahr
zuvor, also 2020, war das nur nicht der Fall gewesen, weil durch die
Coronapandemie viel weniger Menschen und Güter unterwegs waren.
## Klimaschutzprogramm reicht nicht ganz
Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte zwar im vergangenen Jahr
ein [1][Sofortprogramm mit Gegenmaßnahmen abgegeben], wozu er laut
Klimaschutzgesetz verpflichtet war. Die Wissenschaftler:innen aus dem
Expertenrat für Klimafragen, die solche Programme laut dem Gesetz prüfen,
befanden das Papier allerdings [2][nicht ansatzweise für ausreichend].
Eigentlich muss Wissing spätestens am 15. Juli ein neues Sofortprogramm
abgeben – zumindest nach dem bisherigen Klimaschutzgesetz. Die Causa hatte
im Frühjahr für Aufregung gesorgt, als die Sprecher von Wissing sowie
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in Aussicht stellten, dass das
Verkehrsministerium kein Sofortprogramm mehr abgeben werde.
Damals hatte sich die Ampel schon [3][in einem Koalitionsausschuss auf die
Reform geeinigt]. „Es gibt jetzt eine andere Beschlusslage“, sagte der
stellvertretende Regierungssprecher Wolfgang Büchner. Selbst aus Kreisen
der Regierungsfraktionen kam Kritik, weil die Reform ja noch nicht in Kraft
ist. Wissing lenkte schließlich ein.
Nun hat das Kabinett zusammen mit dem Klimaschutzgesetz auch ein
gemeinsames Klimaschutzprogramm aller Ministerien verabschiedet, mit dem
das Klimaziel für 2030 erreicht werden soll. Das besteht darin, die
CO2-Emissionen im Vergleich zu 1990 um 65 Prozent zu senken. Laut Habeck
ist das mit dem Programm nicht ganz gelungen, es bleibt eine Lücke – vor
allem mangels Maßnahmen im Verkehrswesen.
Das neue Klimaschutzgesetz sieht nur noch Sofortprogramme der ganzen
Bundesregierung vor, nicht mehr der einzelnen Ministerien. Die werden erst
fällig, wenn Prognosen zwei Jahre infolge ergeben, dass Deutschland sein
Klimaziel für 2030 nicht erreichen wird.
21 Jun 2023
## LINKS
[1] /Uneinigkeit-in-der-Bundesregierung/!5864326
[2] /Expertenrat-zu-Klimaschutzprogrammen/!5873722
[3] /Beschluesse-der-Koalition/!5921648
## AUTOREN
Susanne Schwarz
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Verkehrswende
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