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# taz.de -- Deutsche Bahn und neue EU-Verordnung: Ein bisschen Fahrgastrechte
> Ab Juni will die EU Regeln im Bahnverkehr angleichen. Für Fahrgäste ist
> das eine schlechte Nachricht, denn Erstattungen könnten erschwert werden.
Bild: Bei Zugverspätungen wegen gewöhnlicher Unwetter möchte die Deutsche Ba…
Berlin taz | Ob Wegfall der Roaming-Gebühren für Handys oder die
Datenschutzgrundverordnung – viele EU-Regelungen werden von Verbrauchern
als Fortschritt wahrgenommen. Weniger die neuen Fahrgastrechte, die am 7.
Juni in ganz Europa in Kraft treten. Die Verordnung sieht eine Angleichung
der Regeln im Flug- und Bahnverkehr vor. Verbraucherschützer befürchten vor
allem für Bahnfahrer eine deutliche Verschlechterung.
Doch die Deutsche Bahn (DB) widerspricht der Kritik. „So wie wir die
Umsetzung planen, werden sich die Neuerungen auf die allermeisten Kunden
nicht auswirken“, versichert Stefanie Berg, Marketingvorständin im
Fernverkehr.
Die Novelle der EU-Kommission hat aus Verbrauchersicht vor allem einen
Haken: Bisher müssen Bahnunternehmen Fahrgäste bei Zugausfällen oder
Verspätungen auch dann entschädigen, wenn sie dafür gar nichts können, etwa
bei Unwettern, geklauten Kabeln oder Polizeieinsätzen auf den Gleisen.
Die Verordnung sieht nun vor, dass diese Pflicht bei [1][extremen
Witterungsbedingungen] oder bei durch Dritte verursachten Verspätungen
entfällt. Wo die Grenze zwischen „normalen“ Stürmen oder Schauern und
Extremereignissen verläuft, ist nicht ganz klar. Verbraucherschützer haben
die Sorge, dass sich europäische Bahnen mit Hinweis auf die Wetterlage
Entschädigungspflichten entziehen könnten, um Geld zu sparen.
## Deutsche Bahn will sich nur vereinzelt auf EU-Recht berufen
Berg beruhigt die Bahnkunden: „Gewöhnliche Unwetter sind ausgenommen“,
erläutert sie. Und in besonderen Fällen wie etwa der Überschwemmung des
Ahrtals im vergangenen Jahr werde die DB auch weiterhin Kulanz zeigen. Das
gelte auch, wenn Tiere auf den Gleisen eine Weiterfahrt verhindern.
Nur bei durch Kabeldiebstahl oder Polizeieinsätze verursachten Verspätungen
will sich der Konzern auf die EU-Regeln berufen. [2][Streiks fallen nicht
unter die Verordnung]. Hier muss die Bahn Kunden entschädigen, die dadurch
nicht oder unpünktlich ans Ziel kommen.
Die Verordnung sieht auch eine verkürzte Anmeldefrist für Entschädigungen
vor. Statt bisher zwölf Monate haben die Passagiere künftig nur noch drei
Monate Zeit, ihren Antrag zu stellen. „Schon heute werden 97 Prozent aller
Anträge innerhalb von 90 Tagen eingereicht“, sagt Berg und kündigt an, dass
die Bahn auch bei später abgegebenen Anträgen Entschädigungen leisten wird.
Etwas komplizierter wird es bei [3][Fahrten ins Ausland]. Buchen Kunden ein
durchgängiges Ticket bei der Bahn, zum Beispiel von Berlin nach Madrid, ist
die DB auch verantwortlich, wenn sich die spanische Bahn verspätet oder
ausfällt. Anders sieht es aus, wenn Tickets direkt beim Bahnunternehmen
eines anderen Landes gebucht werden. Dann endet die Verantwortung der DB an
der Grenze. Kunden müssen ihre Entschädigungsansprüche bei der jeweiligen
Auslandsbahn anmelden.
Die marode Infrastruktur in Deutschland ist die wichtigste Ursache von
[4][Verspätungen im Schienenverkehr]. Die DB entschädigte ihre Kunden im
vergangenen Jahr mit insgesamt 92 Millionen Euro. 3,8 Millionen
Entschädigungsansprüche wurden damit erfüllt. Seit der Schadenersatz direkt
online in der Bahn-App beantragt werden kann, steigt auch der Anteil der
Passagiere, die ihn fordern.
26 May 2023
## LINKS
[1] /Klima-Reparationszahlungen-auf-der-COP/!5894300
[2] /Vorerst-abgewendeter-Bahnstreik/!5931773
[3] /Nachtzug-von-Bukarest-nach-Budapest/!5886284
[4] /Acht-Stunden-Verspaetung/!5933041
## AUTOREN
Wolfgang Mulke
## TAGS
Europäische Union
Deutsche Bahn
Verbraucherschutz
EU-Recht
Kolumne Großraumdisco
Deutsche Bahn
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