# taz.de -- Berliner Abgeordnetenhauswahl: Wegner wurstelt weiter | |
> 43 Berliner:innen hielten die Wiederholung der Berlinwahl für | |
> willkürlich. Das Bundesverfassungsgericht hat ihre Klage nun als | |
> unzulässig eingestuft. | |
Bild: Darf sich jetzt voll den Linksterroristen der Letzten Generation widmen: … | |
Karlsruhe taz | Die im Februar wiederholte Wahl zum Berliner | |
Abgeordnetenhaus ist nicht mehr gefährdet. Das Bundesverfassungsgericht | |
erklärte nun, dass es sich in Wahlfragen der Bundesländer grundsätzlich | |
nicht einmische. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Wahlwiederholung sei | |
deshalb unzulässig. Schon im Januar hatte Karlsruhe einen Eilantrag | |
abgelehnt und nun die Begründung nachgereicht. | |
Turnusgemäß fand die Abgeordnetenhauswahl zunächst im September 2021 statt. | |
Es bildete sich eine rot-grün-rote Koalition [1][mit Franziska Giffey (SPD) | |
als Regierender Bürgermeisterin]. Doch ein Jahr später, im November 2022, | |
erklärte das Berliner Landesverfassungsgericht die Wahl für ungültig. Es | |
habe zuviel Chaos und zuviele Wahlfehler gegeben. Das Berliner Gericht | |
ordnete daher für Februar 2023 [2][eine Neuwahl] des Abgeordnetenhauses und | |
der Bezirksverordnetenversammlungen an. | |
Diese Neuwahl wollten 43 Berliner Bürger:innen verhindern, darunter | |
einige Abgeordnete, die um ihr eben errungenes Mandat fürchteten. Sie | |
klagten im Dezember 2022 beim Bundesverfassungsgericht gegen die | |
Wiederholung der Wahl und stellten zugleich einen Eilantrag. Die Anordnung | |
sei willkürlich. Es hätte genügt, in denjenigen Wahlbezirken erneut zu | |
wählen, in denen tatsächlich Stimmzettel fehlten oder kopiert wurden. | |
Das Bundesverfassungsgericht lehnte den Eilantrag Ende Januar 2023 ab, zwei | |
Wochen vor der Wahl – zunächst ohne Begründung. Die Wahl hat dann | |
ordnungsgemäß stattgefunden. Diesmal ging die SPD mit der CDU zusammen. | |
Regierender Bürgermeister ist nun Kai Wegner (CDU). | |
## Gericht sieht sich nicht zuständig | |
Um die Verfassungsklage muss sich Wegner nun keine Sorgen mehr machen. In | |
der Hauptsache hat das Bundesverfassungsgericht zwar noch nicht | |
entschieden. Nach der an diesem Mittwoch veröffentlichten Begründung zum | |
Eil-Beschluss vom Januar ist aber klar, dass die Klage der 43 | |
Berliner:innen „unzulässig“ ist. | |
Das Bundesverfassungsgericht betonte, dass es die Einhaltung der | |
Wahlgrundsätze in den Bundesländern prinzipiell nicht überprüfe. Denn das | |
Grundgesetz gewähre Ländern wie Berlin einen „eigenständigen | |
Verfassungsbereich“. Über Wahlprüfungsbeschwerden entscheide daher das | |
jeweilige Landesverfassungsgericht in der Regel abschließend. Das | |
Grundgesetz verlange nur ein Mindestmaß an „Homogenität“. Karlsruhe sei | |
dabei „keine zweite Instanz über den Landesverfassungsgerichten“. | |
Dies gelte selbst dann, wenn es um Fragen geht, die mit dem Wahlrecht nicht | |
unmittelbar zu tun haben. So hatten die 43 Berliner:innen kritisiert, | |
dass die Amtszeit von sechs der neun Landesverfassungsrichter:innen | |
bereits abgelaufen war, als sie die Abgeordnetenhauswahl für ungültig | |
erklärten. Doch auch hier hakte Karlsruhe nicht ein, sondern verwies auf | |
Berliner Recht, wonach die Landesverfassungsrichter:innen im Amt | |
bleiben, bis die jeweiligen Nachfolger:innen gewählt sind. Es gebe | |
keine Hinweise, dass Amtszeiten aus sachfremden Gründen übermäßig | |
verlängert wurden. (Az.: 2 BvR 2189) | |
Noch nicht entschieden ist, wie es mit dem Berliner Teil der Bundestagswahl | |
2021 weitergeht. Da diese am gleichen Tag wie die Abgeordnetenhauswahl | |
stattfand, war sie vom gleichen Wahlchaos betroffen. Der Bundestag hat im | |
November 2022 mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossen, dass in 431 | |
(von 2256) Berliner Stimmbezirken (Wahllokalen) die Bundestagswahl | |
wiederholt werden muss. CDU/CSU und AfD wollen, dass die Bundestagswahl in | |
viel mehr Stimmbezirken wiederholt wird und haben deshalb das | |
Bundesverfassungsgericht angerufen. Hierfür ist Karlsruhe eindeutig | |
zuständig. Doch die Karlsruher Richter:innen fanden noch keine Zeit, | |
hierüber zu entscheiden. | |
17 May 2023 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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