| # taz.de -- Berliner Abgeordnetenhauswahl: Wegner wurstelt weiter | |
| > 43 Berliner:innen hielten die Wiederholung der Berlinwahl für | |
| > willkürlich. Das Bundesverfassungsgericht hat ihre Klage nun als | |
| > unzulässig eingestuft. | |
| Bild: Darf sich jetzt voll den Linksterroristen der Letzten Generation widmen: … | |
| Karlsruhe taz | Die im Februar wiederholte Wahl zum Berliner | |
| Abgeordnetenhaus ist nicht mehr gefährdet. Das Bundesverfassungsgericht | |
| erklärte nun, dass es sich in Wahlfragen der Bundesländer grundsätzlich | |
| nicht einmische. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Wahlwiederholung sei | |
| deshalb unzulässig. Schon im Januar hatte Karlsruhe einen Eilantrag | |
| abgelehnt und nun die Begründung nachgereicht. | |
| Turnusgemäß fand die Abgeordnetenhauswahl zunächst im September 2021 statt. | |
| Es bildete sich eine rot-grün-rote Koalition [1][mit Franziska Giffey (SPD) | |
| als Regierender Bürgermeisterin]. Doch ein Jahr später, im November 2022, | |
| erklärte das Berliner Landesverfassungsgericht die Wahl für ungültig. Es | |
| habe zuviel Chaos und zuviele Wahlfehler gegeben. Das Berliner Gericht | |
| ordnete daher für Februar 2023 [2][eine Neuwahl] des Abgeordnetenhauses und | |
| der Bezirksverordnetenversammlungen an. | |
| Diese Neuwahl wollten 43 Berliner Bürger:innen verhindern, darunter | |
| einige Abgeordnete, die um ihr eben errungenes Mandat fürchteten. Sie | |
| klagten im Dezember 2022 beim Bundesverfassungsgericht gegen die | |
| Wiederholung der Wahl und stellten zugleich einen Eilantrag. Die Anordnung | |
| sei willkürlich. Es hätte genügt, in denjenigen Wahlbezirken erneut zu | |
| wählen, in denen tatsächlich Stimmzettel fehlten oder kopiert wurden. | |
| Das Bundesverfassungsgericht lehnte den Eilantrag Ende Januar 2023 ab, zwei | |
| Wochen vor der Wahl – zunächst ohne Begründung. Die Wahl hat dann | |
| ordnungsgemäß stattgefunden. Diesmal ging die SPD mit der CDU zusammen. | |
| Regierender Bürgermeister ist nun Kai Wegner (CDU). | |
| ## Gericht sieht sich nicht zuständig | |
| Um die Verfassungsklage muss sich Wegner nun keine Sorgen mehr machen. In | |
| der Hauptsache hat das Bundesverfassungsgericht zwar noch nicht | |
| entschieden. Nach der an diesem Mittwoch veröffentlichten Begründung zum | |
| Eil-Beschluss vom Januar ist aber klar, dass die Klage der 43 | |
| Berliner:innen „unzulässig“ ist. | |
| Das Bundesverfassungsgericht betonte, dass es die Einhaltung der | |
| Wahlgrundsätze in den Bundesländern prinzipiell nicht überprüfe. Denn das | |
| Grundgesetz gewähre Ländern wie Berlin einen „eigenständigen | |
| Verfassungsbereich“. Über Wahlprüfungsbeschwerden entscheide daher das | |
| jeweilige Landesverfassungsgericht in der Regel abschließend. Das | |
| Grundgesetz verlange nur ein Mindestmaß an „Homogenität“. Karlsruhe sei | |
| dabei „keine zweite Instanz über den Landesverfassungsgerichten“. | |
| Dies gelte selbst dann, wenn es um Fragen geht, die mit dem Wahlrecht nicht | |
| unmittelbar zu tun haben. So hatten die 43 Berliner:innen kritisiert, | |
| dass die Amtszeit von sechs der neun Landesverfassungsrichter:innen | |
| bereits abgelaufen war, als sie die Abgeordnetenhauswahl für ungültig | |
| erklärten. Doch auch hier hakte Karlsruhe nicht ein, sondern verwies auf | |
| Berliner Recht, wonach die Landesverfassungsrichter:innen im Amt | |
| bleiben, bis die jeweiligen Nachfolger:innen gewählt sind. Es gebe | |
| keine Hinweise, dass Amtszeiten aus sachfremden Gründen übermäßig | |
| verlängert wurden. (Az.: 2 BvR 2189) | |
| Noch nicht entschieden ist, wie es mit dem Berliner Teil der Bundestagswahl | |
| 2021 weitergeht. Da diese am gleichen Tag wie die Abgeordnetenhauswahl | |
| stattfand, war sie vom gleichen Wahlchaos betroffen. Der Bundestag hat im | |
| November 2022 mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossen, dass in 431 | |
| (von 2256) Berliner Stimmbezirken (Wahllokalen) die Bundestagswahl | |
| wiederholt werden muss. CDU/CSU und AfD wollen, dass die Bundestagswahl in | |
| viel mehr Stimmbezirken wiederholt wird und haben deshalb das | |
| Bundesverfassungsgericht angerufen. Hierfür ist Karlsruhe eindeutig | |
| zuständig. Doch die Karlsruher Richter:innen fanden noch keine Zeit, | |
| hierüber zu entscheiden. | |
| 17 May 2023 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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