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# taz.de -- Berliner Abgeordnetenhauswahl: Wegner wurstelt weiter
> 43 Berliner:innen hielten die Wiederholung der Berlinwahl für
> willkürlich. Das Bundesverfassungsgericht hat ihre Klage nun als
> unzulässig eingestuft.
Bild: Darf sich jetzt voll den Linksterroristen der Letzten Generation widmen: …
Karlsruhe taz | Die im Februar wiederholte Wahl zum Berliner
Abgeordnetenhaus ist nicht mehr gefährdet. Das Bundesverfassungsgericht
erklärte nun, dass es sich in Wahlfragen der Bundesländer grundsätzlich
nicht einmische. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Wahlwiederholung sei
deshalb unzulässig. Schon im Januar hatte Karlsruhe einen Eilantrag
abgelehnt und nun die Begründung nachgereicht.
Turnusgemäß fand die Abgeordnetenhauswahl zunächst im September 2021 statt.
Es bildete sich eine rot-grün-rote Koalition [1][mit Franziska Giffey (SPD)
als Regierender Bürgermeisterin]. Doch ein Jahr später, im November 2022,
erklärte das Berliner Landesverfassungsgericht die Wahl für ungültig. Es
habe zuviel Chaos und zuviele Wahlfehler gegeben. Das Berliner Gericht
ordnete daher für Februar 2023 [2][eine Neuwahl] des Abgeordnetenhauses und
der Bezirksverordnetenversammlungen an.
Diese Neuwahl wollten 43 Berliner Bürger:innen verhindern, darunter
einige Abgeordnete, die um ihr eben errungenes Mandat fürchteten. Sie
klagten im Dezember 2022 beim Bundesverfassungsgericht gegen die
Wiederholung der Wahl und stellten zugleich einen Eilantrag. Die Anordnung
sei willkürlich. Es hätte genügt, in denjenigen Wahlbezirken erneut zu
wählen, in denen tatsächlich Stimmzettel fehlten oder kopiert wurden.
Das Bundesverfassungsgericht lehnte den Eilantrag Ende Januar 2023 ab, zwei
Wochen vor der Wahl – zunächst ohne Begründung. Die Wahl hat dann
ordnungsgemäß stattgefunden. Diesmal ging die SPD mit der CDU zusammen.
Regierender Bürgermeister ist nun Kai Wegner (CDU).
## Gericht sieht sich nicht zuständig
Um die Verfassungsklage muss sich Wegner nun keine Sorgen mehr machen. In
der Hauptsache hat das Bundesverfassungsgericht zwar noch nicht
entschieden. Nach der an diesem Mittwoch veröffentlichten Begründung zum
Eil-Beschluss vom Januar ist aber klar, dass die Klage der 43
Berliner:innen „unzulässig“ ist.
Das Bundesverfassungsgericht betonte, dass es die Einhaltung der
Wahlgrundsätze in den Bundesländern prinzipiell nicht überprüfe. Denn das
Grundgesetz gewähre Ländern wie Berlin einen „eigenständigen
Verfassungsbereich“. Über Wahlprüfungsbeschwerden entscheide daher das
jeweilige Landesverfassungsgericht in der Regel abschließend. Das
Grundgesetz verlange nur ein Mindestmaß an „Homogenität“. Karlsruhe sei
dabei „keine zweite Instanz über den Landesverfassungsgerichten“.
Dies gelte selbst dann, wenn es um Fragen geht, die mit dem Wahlrecht nicht
unmittelbar zu tun haben. So hatten die 43 Berliner:innen kritisiert,
dass die Amtszeit von sechs der neun Landesverfassungsrichter:innen
bereits abgelaufen war, als sie die Abgeordnetenhauswahl für ungültig
erklärten. Doch auch hier hakte Karlsruhe nicht ein, sondern verwies auf
Berliner Recht, wonach die Landesverfassungsrichter:innen im Amt
bleiben, bis die jeweiligen Nachfolger:innen gewählt sind. Es gebe
keine Hinweise, dass Amtszeiten aus sachfremden Gründen übermäßig
verlängert wurden. (Az.: 2 BvR 2189)
Noch nicht entschieden ist, wie es mit dem Berliner Teil der Bundestagswahl
2021 weitergeht. Da diese am gleichen Tag wie die Abgeordnetenhauswahl
stattfand, war sie vom gleichen Wahlchaos betroffen. Der Bundestag hat im
November 2022 mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossen, dass in 431
(von 2256) Berliner Stimmbezirken (Wahllokalen) die Bundestagswahl
wiederholt werden muss. CDU/CSU und AfD wollen, dass die Bundestagswahl in
viel mehr Stimmbezirken wiederholt wird und haben deshalb das
Bundesverfassungsgericht angerufen. Hierfür ist Karlsruhe eindeutig
zuständig. Doch die Karlsruher Richter:innen fanden noch keine Zeit,
hierüber zu entscheiden.
17 May 2023
## LINKS
[1] /Schwarz-rote-Regierung-in-Berlin/!5929770
[2] /Wahlwiederholung-in-Berlin/!5896010
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Bundesverfassungsgericht
Kai Wegner
Schwarz-rote Koalition in Berlin
GNS
Kai Wegner
Letzte Generation
Die Linke Berlin
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