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# taz.de -- Klage gegen gendergerechte Sprache: Auf zum nächsten Gericht
> In Berlin klagt ein Vater gegen gendergerechte Sprache an Schulen. In
> erster Instanz verlor er; nun zieht er vors Oberverwaltungsgericht.
Bild: Gendergerechte Sprache soll hier keinen Platz haben, findet der Vater ein…
Berlin dpa | Sternchen und Sprechpausen: Der Rechtsstreit [1][über
genderneutrale Sprache an Berliner Schulen] geht weiter. Der Vater, der
Ende März vor dem Verwaltungsgericht mit einem Eilantrag gegen die Praxis
an der Schule seiner Töchter scheiterte, will nun das
Oberverwaltungsgericht (OVG) anrufen. Das teilte der Verein Deutsche
Sprache am Donnerstag mit, der die Klage unterstützt. Dem OVG
Berlin-Brandenburg liegt der Fall allerdings noch nicht vor, wie eine
Sprecherin auf Anfrage mitteilte.
Der Kläger wendet sich dagegen, dass Lehrerinnen und Lehrer an der Schule
seiner Töchter teils beim Sprechen Pausen lassen – etwa bei dem Wort
„Lehrer-innen“ -, um die lange übliche männliche Form zu vermeiden. Teils
würden auch Sternchen oder ein Binnen-I in Mails an Eltern oder in der
schulischen Aufgabenstellung verwendet. Der Kläger und der Verein
bezeichnen dies als Ideologie.
„Lehrer und Schulen haben neutral zu sein“, erklärte der Vereinsvorsitzende
Walter Krämer. „Schüler jeden Alters müssen eine Sprache lernen, die
normiert ist und überall verstanden wird.“ Die Genderschreibweise weiche
von der amtlichen Rechtschreibung ab und verstoße gegen das
Neutralitätsgebot.
Das Berliner Verwaltungsgericht entschied anders. Vor dem Hintergrund des
staatlichen Erziehungsauftrags sei nicht zu erkennen, dass die
Schulaufsicht gegen gendergerechte Sprache einschreiten müsse. Die
Schulleitungen hätten Lehrkräften das Gendern im Unterricht freigestellt
und zugleich darauf hingewiesen, dass die Rechtschreibregeln einzuhalten
seien, stellte das Gericht klar.
Die Nutzung geschlechterneutraler Sprache in Lehrmaterialien überschreite
nicht den durch die Rahmenlehrpläne eingeräumten Spielraum. Auch sei eine
genderneutrale Kommunikation mit Eltern- und Schülerschaft nicht zu
beanstanden.
7 Apr 2023
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