| # taz.de -- Gefahrenabwehr bei Cyberangriffen: Faeser für Hackbacks im Grundge… | |
| > Innenministerin Faeser will für mehr Cybersicherheit das Grundgesetz | |
| > ändern. Das BKA solle in ausländische Server eindringen und diese | |
| > lahmlegen können. | |
| Bild: Bundesinnenministerin Nancy Faeser | |
| Freiburg taz | Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will das | |
| Grundgesetz ändern, um Deutschland besser vor Cyberangriffen von | |
| feindlichen Staaten und von Kriminellen zu schützen. Dabei sollen das | |
| Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Sicherheit in der | |
| Informationstechnik (BSI) gestärkt werden. | |
| Die erste Grundgesetzänderung, die Faeser im [1][Interview mit dem Spiegel | |
| ] vorschlägt, betrifft das BKA. „Ich will dem Bundeskriminalamt eine | |
| Kompetenz zur Gefahrenabwehr bei Cyberangriffen einräumen“, sagte die | |
| Innenministerin. Das BKA solle Angreifer identifizieren, Attacken stoppen | |
| oder zumindest abmildern. | |
| Grundsätzlich sind in Deutschland die Länder für die Gefahrenabwehr | |
| zuständig, nicht der Bund. Damit der Bundestag dem BKA eine Kompetenz zur | |
| präventiven [2][Abwehr von Cybergefahren] zuweisen kann, muss per | |
| Grundgesetzänderung zunächst eine entsprechende Gesetzgebungsbefugnis des | |
| Bundes geschaffen werden. 2008 wurde etwa das Grundgesetz geändert, damit | |
| das BKA eine Zuständigkeit für die „Abwehr von Gefahren durch den | |
| internationalen Terrorismus“ erhalten konnte. | |
| Ob Faesers Vorstoß in der Ampelkoalition unterstützt wird, hängt wohl ganz | |
| davon ab, ob das BKA auch Befugnisse zum „Hackback“ – also zum bewussten | |
| Cyber-Gegenangriff – bekommen soll. Der Spiegel spricht das explizit an: | |
| „Im Ernstfall kann das aber bedeuten, dass deutsche Beamte in einen Server | |
| im Ausland eindringen und ihn lahmlegen.“ | |
| ## Faeser weicht nicht ohne Grund aus | |
| Darauf antwortet Ministerin Faeser: „Das wäre aber kein aktiver | |
| Gegenschlag, sondern die Abwehr eines Angriffs.“ Bei Twitter wurde das mit | |
| der Formel übersetzt: „Ein Hackback ist kein Hackback.“ Faeser versucht | |
| tatsächlich, vor allem das Wort zu vermeiden: „Vergessen Sie mal die | |
| Formulierung Hackback“, befiehlt sie im Interview. | |
| Faeser hat allen Grund für ihre ausweichenden Aussagen, denn im | |
| Koalitionsvertrag der Ampel heißt es: „Hackbacks lehnen wir als Mittel | |
| [3][der Cyberabwehr] grundsätzlich ab.“ IT-Fachleute halten Hackbacks | |
| ohnehin für zweifelhaft, weil die Identifizierung von Angreifern diffizil | |
| ist und ein Gegenschlag leicht die Falschen treffen kann. Außerdem seien | |
| oft unbeteiligte Netznutzer betroffen. Und schließlich sei ein Hackback | |
| nicht mehrfach anwendbar, weil dabei die eigene Methode zum Eindringen in | |
| fremde Rechner offenbart werde. Besser sei es, die eigene IT ausreichend | |
| gegen fremde Angriffe zu schützen. | |
| Mit einer zweiten Grundgesetzänderung will Bundesinnenministerin Faeser das | |
| BSI – also das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – zur | |
| „Zentralstelle“ aufwerten. Im Koalitionsvertrag ist dies explizit | |
| vorgesehen. Dann wären die Länder zur Zusammenarbeit mit der Behörde | |
| verpflichtet. Aber hier gibt es vor allem von den großen Bundesländern | |
| Widerstand. Bayern etwa hat 2017 sein eigenes Landesamt für Sicherheit in | |
| der Informationstechnik gegründet. | |
| Für eine Grundgesetzänderung sind Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und | |
| Bundesrat erforderlich. Aber noch hat Bundesinnenministerin Faeser keinen | |
| Gesetzentwurf vorgelegt. Wann genau das passieren wird, ist noch unklar. | |
| 3 Apr 2023 | |
| ## LINKS | |
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| [2] /Bericht-zu-IT-Sicherheit/!5890920 | |
| [3] /IT-Sicherheit/!5905815 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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