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# taz.de -- Gefahrenabwehr bei Cyberangriffen: Faeser für Hackbacks im Grundge…
> Innenministerin Faeser will für mehr Cybersicherheit das Grundgesetz
> ändern. Das BKA solle in ausländische Server eindringen und diese
> lahmlegen können.
Bild: Bundesinnenministerin Nancy Faeser
Freiburg taz | Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will das
Grundgesetz ändern, um Deutschland besser vor Cyberangriffen von
feindlichen Staaten und von Kriminellen zu schützen. Dabei sollen das
Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) gestärkt werden.
Die erste Grundgesetzänderung, die Faeser im [1][Interview mit dem Spiegel
] vorschlägt, betrifft das BKA. „Ich will dem Bundeskriminalamt eine
Kompetenz zur Gefahrenabwehr bei Cyberangriffen einräumen“, sagte die
Innenministerin. Das BKA solle Angreifer identifizieren, Attacken stoppen
oder zumindest abmildern.
Grundsätzlich sind in Deutschland die Länder für die Gefahrenabwehr
zuständig, nicht der Bund. Damit der Bundestag dem BKA eine Kompetenz zur
präventiven [2][Abwehr von Cybergefahren] zuweisen kann, muss per
Grundgesetzänderung zunächst eine entsprechende Gesetzgebungsbefugnis des
Bundes geschaffen werden. 2008 wurde etwa das Grundgesetz geändert, damit
das BKA eine Zuständigkeit für die „Abwehr von Gefahren durch den
internationalen Terrorismus“ erhalten konnte.
Ob Faesers Vorstoß in der Ampelkoalition unterstützt wird, hängt wohl ganz
davon ab, ob das BKA auch Befugnisse zum „Hackback“ – also zum bewussten
Cyber-Gegenangriff – bekommen soll. Der Spiegel spricht das explizit an:
„Im Ernstfall kann das aber bedeuten, dass deutsche Beamte in einen Server
im Ausland eindringen und ihn lahmlegen.“
## Faeser weicht nicht ohne Grund aus
Darauf antwortet Ministerin Faeser: „Das wäre aber kein aktiver
Gegenschlag, sondern die Abwehr eines Angriffs.“ Bei Twitter wurde das mit
der Formel übersetzt: „Ein Hackback ist kein Hackback.“ Faeser versucht
tatsächlich, vor allem das Wort zu vermeiden: „Vergessen Sie mal die
Formulierung Hackback“, befiehlt sie im Interview.
Faeser hat allen Grund für ihre ausweichenden Aussagen, denn im
Koalitionsvertrag der Ampel heißt es: „Hackbacks lehnen wir als Mittel
[3][der Cyberabwehr] grundsätzlich ab.“ IT-Fachleute halten Hackbacks
ohnehin für zweifelhaft, weil die Identifizierung von Angreifern diffizil
ist und ein Gegenschlag leicht die Falschen treffen kann. Außerdem seien
oft unbeteiligte Netznutzer betroffen. Und schließlich sei ein Hackback
nicht mehrfach anwendbar, weil dabei die eigene Methode zum Eindringen in
fremde Rechner offenbart werde. Besser sei es, die eigene IT ausreichend
gegen fremde Angriffe zu schützen.
Mit einer zweiten Grundgesetzänderung will Bundesinnenministerin Faeser das
BSI – also das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – zur
„Zentralstelle“ aufwerten. Im Koalitionsvertrag ist dies explizit
vorgesehen. Dann wären die Länder zur Zusammenarbeit mit der Behörde
verpflichtet. Aber hier gibt es vor allem von den großen Bundesländern
Widerstand. Bayern etwa hat 2017 sein eigenes Landesamt für Sicherheit in
der Informationstechnik gegründet.
Für eine Grundgesetzänderung sind Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und
Bundesrat erforderlich. Aber noch hat Bundesinnenministerin Faeser keinen
Gesetzentwurf vorgelegt. Wann genau das passieren wird, ist noch unklar.
3 Apr 2023
## LINKS
[1] https://www.spiegel.de/politik/deutschland/nancy-faeser-spd-ueber-cyberbedr…
[2] /Bericht-zu-IT-Sicherheit/!5890920
[3] /IT-Sicherheit/!5905815
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Nancy Faeser
Schwerpunkt Krieg in der Ukraine
Cybersicherheit
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