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# taz.de -- Verfahren gegen Twitter: Bei Beschwerden nur unzureichend
> Das Bundesamt für Justiz wirft dem Musk-Unternehmen vor, dass es
> Beschwerden wegen rechtswidriger Inhalte nicht nachgehe. Ein Bußgeld ist
> möglich.
Bild: Twitter-Logo
Berlin taz | Das Tech-Unternehmen Twitter muss sich mit einem Verfahren
wegen Versäumnissen beim Umgang mit Beschwerden wegen rechtswidriger
Inhalte auseinandersetzen. Das Bundesamt für Justiz leitete ein
entsprechendes Bußgeldverfahren auf Basis des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
(NetzDG) ein. Das [1][teilte die Behörde am Dienstagnachmittag mit]. Sie
wirft dem Unternehmen einen „unzureichenden Umgang mit Nutzerbeschwerden“
vor.
Multimilliardär [2][Elon Musk] hat seit der Übernahme des Unternehmens im
vergangenen Herbst rund die Hälfte der einst 7.000 Mitarbeiter:innen
[3][entlassen]. Darunter waren Berichten zufolge auch Abteilungen, die
maßgeblich für den Umgang mit potenziell rechtswidrigen Inhalten zuständig
waren. Nutzer:innen klagen seitdem über eine [4][Zunahme unter anderem
von Hasskommentaren]. Musk selbst hatte sich bereits vor der Übernahme
immer wieder als Verfechter einer freien Rede dargestellt und kritisiert,
Twitter sei in der Vergangenheit zu stark reglementiert worden.
Das Bundesamt für Justiz teilte nun mit, ihm seien „zahlreiche“ auf Twitter
veröffentlichte Inhalte gemeldet worden, die nach Einschätzung der Behörde
rechtswidrig seien, aber trotz der Beschwerden anderer Nutzer:innen
nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen entfernt wurden. Die sehen vor,
dass ein gemeldeter Inhalt unverzüglich geprüft und bei offensichtlicher
Rechtswidrigkeit nach 24 Stunden gelöscht oder gesperrt werden muss. Die
Behörde wirft Twitter nun ein „systemisches Versagen des
Beschwerdemanagements“ vor.
Nun ist es an dem Unternehmen, sich gegenüber der Behörde zu äußern.
Überzeugen seine Argumente das Bundesamt nicht, lässt dieses zunächst
gerichtlich klären, ob die gemeldeten Inhalte tatsächlich rechtswidrig
sind. Ist das der Fall, kann die Behörde eine Geldbuße verhängen. Das
Netzwerkdurchsetzungsgesetz sieht je nach Vorfall Geldbußen von bis zu
500.000 oder von bis zu 5 Millionen Euro vor. Twitter selbst ließ eine
Anfrage zu dem Verfahren unbeantwortet – auf die entsprechende E-Mail kam,
wie mittlerweile bei dem Unternehmen üblich, nur eine automatische Mail mit
einem Kothaufen zurück.
5 Apr 2023
## LINKS
[1] https://www.bundesjustizamt.de/DE/ServiceGSB/Presse/Pressemitteilungen/2023…
[2] /Elon-Musk-und-Twitter/!5900644
[3] /Ex-Twitter-Mitarbeiter-ueber-Entlassungen/!5897107
[4] /Antisemitismus-in-Sozialen-Medien/!5907950
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Twitter / X
Plattformökonomie
Hate Speech
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Twitter / X
Unternehmen
Hassrede
Twitter / X
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