| # taz.de -- Verfahren gegen Twitter: Bei Beschwerden nur unzureichend | |
| > Das Bundesamt für Justiz wirft dem Musk-Unternehmen vor, dass es | |
| > Beschwerden wegen rechtswidriger Inhalte nicht nachgehe. Ein Bußgeld ist | |
| > möglich. | |
| Bild: Twitter-Logo | |
| Berlin taz | Das Tech-Unternehmen Twitter muss sich mit einem Verfahren | |
| wegen Versäumnissen beim Umgang mit Beschwerden wegen rechtswidriger | |
| Inhalte auseinandersetzen. Das Bundesamt für Justiz leitete ein | |
| entsprechendes Bußgeldverfahren auf Basis des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes | |
| (NetzDG) ein. Das [1][teilte die Behörde am Dienstagnachmittag mit]. Sie | |
| wirft dem Unternehmen einen „unzureichenden Umgang mit Nutzerbeschwerden“ | |
| vor. | |
| Multimilliardär [2][Elon Musk] hat seit der Übernahme des Unternehmens im | |
| vergangenen Herbst rund die Hälfte der einst 7.000 Mitarbeiter:innen | |
| [3][entlassen]. Darunter waren Berichten zufolge auch Abteilungen, die | |
| maßgeblich für den Umgang mit potenziell rechtswidrigen Inhalten zuständig | |
| waren. Nutzer:innen klagen seitdem über eine [4][Zunahme unter anderem | |
| von Hasskommentaren]. Musk selbst hatte sich bereits vor der Übernahme | |
| immer wieder als Verfechter einer freien Rede dargestellt und kritisiert, | |
| Twitter sei in der Vergangenheit zu stark reglementiert worden. | |
| Das Bundesamt für Justiz teilte nun mit, ihm seien „zahlreiche“ auf Twitter | |
| veröffentlichte Inhalte gemeldet worden, die nach Einschätzung der Behörde | |
| rechtswidrig seien, aber trotz der Beschwerden anderer Nutzer:innen | |
| nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen entfernt wurden. Die sehen vor, | |
| dass ein gemeldeter Inhalt unverzüglich geprüft und bei offensichtlicher | |
| Rechtswidrigkeit nach 24 Stunden gelöscht oder gesperrt werden muss. Die | |
| Behörde wirft Twitter nun ein „systemisches Versagen des | |
| Beschwerdemanagements“ vor. | |
| Nun ist es an dem Unternehmen, sich gegenüber der Behörde zu äußern. | |
| Überzeugen seine Argumente das Bundesamt nicht, lässt dieses zunächst | |
| gerichtlich klären, ob die gemeldeten Inhalte tatsächlich rechtswidrig | |
| sind. Ist das der Fall, kann die Behörde eine Geldbuße verhängen. Das | |
| Netzwerkdurchsetzungsgesetz sieht je nach Vorfall Geldbußen von bis zu | |
| 500.000 oder von bis zu 5 Millionen Euro vor. Twitter selbst ließ eine | |
| Anfrage zu dem Verfahren unbeantwortet – auf die entsprechende E-Mail kam, | |
| wie mittlerweile bei dem Unternehmen üblich, nur eine automatische Mail mit | |
| einem Kothaufen zurück. | |
| 5 Apr 2023 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://www.bundesjustizamt.de/DE/ServiceGSB/Presse/Pressemitteilungen/2023… | |
| [2] /Elon-Musk-und-Twitter/!5900644 | |
| [3] /Ex-Twitter-Mitarbeiter-ueber-Entlassungen/!5897107 | |
| [4] /Antisemitismus-in-Sozialen-Medien/!5907950 | |
| ## AUTOREN | |
| Svenja Bergt | |
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