# taz.de -- Tötung eines Mädchens in Freudenberg: Verdächtigte Mädchen ohne… | |
> Die 12-jährige Luise wurde von zwei gleichaltrigen Mädchen erstochen. | |
> Diese sind noch nicht strafmündig. Die AfD fordert eine Änderung des | |
> Strafrechts. | |
Bild: Fundort des ermordeten zwölfjährigen Mädchens | |
KARLSRUHE taz | Die Tötung eines Mädchens in Freudenberg (NRW) wird keine | |
strafrechtlichen Folgen haben. Am vergangenen Samstag kam die 12-jährige | |
Luise nicht nach Hause. Am nächsten Tag wurde ihre Leiche gefunden. Luise | |
war mit zahlreichen Messerstichen getötet worden. Inzwischen haben zwei | |
Mädchen, 12 und 13 Jahre alt, die Tat gestanden. Eine von ihnen war nach | |
Medienberichten die beste Freundin von Luise, sie hatten zusammen den Tag | |
verbracht. | |
Zum Motiv der Tat sagten die Ermittler:innen bisher nur, dass | |
„Emotionen“ im Spiel waren und: „Was für Kinder möglicherweise ein Motiv | |
ist für eine Tat, würde sich einem Erwachsenen möglicherweise nicht | |
erschließen.“ | |
Strafrechtlich müssen die beiden Mädchen nichts befürchten: „Schuldunfähig | |
ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist“, heißt es | |
in Paragraf 19 des Strafgesetzbuchs. Es wird unterstellt, dass Kinder und | |
Jugendliche erst ab diesem Alter in der Lage sind, das Unrecht von | |
Straftaten einzusehen. | |
## „Unerträglich“, dass keine Sanktionen möglich sind | |
Der AfD-Rechtspolitiker Stephan Brandner forderte inzwischen eine Änderung | |
des Strafrechts. Es sei „unerträglich“, dass hier keine strafrechtlichen | |
Sanktionen möglich sind. Die AfD fordere schon seit Jahren, den Beginn der | |
Strafmündigkeit auf 12 Jahre zu senken. Justizminister Marco Buschmann | |
(FDP) sah dagegen keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. | |
Angesichts der sehr ungewöhnlichen Konstellation ist die Debatte noch | |
zurückhaltend. Aber auch die CSU-Landesgruppe fasste 2019 einen | |
entsprechenden Beschluss. Und die Deutsche Polizeigewerkschaft (im | |
Beamtenbund) trommelt schon lange für eine frühere Strafmündigkeit. | |
Dass Kinder unter 14 Jahren vom Strafrecht verschont werden, gilt in | |
Deutschland schon seit 1923, zuvor lag die Strafgrenze bei 12 Jahren. Die | |
Festlegung solcher Strafgrenzen entspringt allerdings eher politischen | |
Kompromissen als wissenschaftlich eindeutigen Erkenntnissen über | |
Einsichtsfähigkeit und Reife. Zur Weimarer Zeit etwa endete mit 14 Jahren | |
die Schulpflicht, was man damals für einen guten Anhaltspunkt hielt. 1980 | |
forderten die Jugendminister der Länder sogar eine Anhebung auf 16 Jahre. | |
## In den Niederlanden oder Irland gelten 12 Jahre | |
In anderen EU-Staaten liegt die Strafmündigkeit in der Regel zwischen 14 | |
und 15 Jahren, ergab 2019 eine Untersuchung des Wissenschaftlichen Dienstes | |
des Bundestags. Es gibt aber auch Ausreißer nach unten, etwa die | |
Niederlande und Irland mit einer Strafmündigkeit von 12 Jahren. In | |
Großbritannien und der Schweiz liegt die Grenze sogar bei nur 10 Jahren. In | |
Deutschland nimmt die Polizei auch gegen verdächtige Kinder unter 14 Jahren | |
erst mal Ermittlungen auf. Sie kann diese mit auf die Wache nehmen, | |
erkennungsdienstlich behandeln, die Zimmer durchsuchen. Erst die | |
Staatsanwaltschaft stellt dann die Ermittlungen ein. | |
Auch Maßnahmen der Jugendhilfe sind möglich. So können Kinder, die für sich | |
oder andere eine Bedrohung sind, in geschlossenen Einrichtungen | |
untergebracht werden. Wenn die Eltern erzieherisch versagt haben, ist der | |
Entzug des Sorgerechts und die Unterbringung im Heim oder einer | |
Pflegefamilie möglich. Im Jugendstrafrecht steht zwar immer noch die | |
Erziehung im Vordergrund, doch spielt ab 14 Jahren auch die Sühne von | |
Schuld eine Rolle. Bei einem Mord sind Jugendstrafen bis zu zehn Jahren | |
möglich. | |
15 Mar 2023 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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