# taz.de -- Urteil gegen Syrer in Berlin: Lebenslang für Kriegsverbrecher | |
> Ein Gericht verhängt gegen einen 55-Jährigen die Höchststrafe. Er hatte | |
> 2014 in Syrien in eine Menschenmenge geschossen, die auf Hilfsgüter | |
> wartete. | |
Bild: Hier fiel am Donnerstag das Urteil: das Berliner Kammergericht | |
BERLIN dpa | Mehr als acht Jahre nach einem Angriff mit mehreren Toten in | |
der [1][syrischen Hauptstadt Damaskus] hat das Berliner Kammergericht einen | |
55-Jährigen zur Höchststrafe verurteilt. Die Richter*innen befanden den | |
Mann palästinensischer Herkunft am Donnerstag des besonders schweren | |
Kriegsverbrechens sowie des vierfachen Mordes und versuchten Mordes in zwei | |
Fällen für schuldig. Sie verhängten eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zudem | |
stellte der 2. Strafsenat die besondere Schwere der Schuld fest, wodurch | |
eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen wäre. | |
Nach Überzeugung des Gerichts schoss der Mann am 23. März 2014 im Stadtteil | |
Al Yarmouk [2][gezielt mit einer Panzerabwehrwaffe in eine Menschenmenge.] | |
„Um dem Hungertod zu entgehen“, hätten sich die Menschen dort bei der | |
Verteilung von Hilfsgütern versammelt, so die Vorsitzende Richterin, Delia | |
Neumann, bei der Urteilsverkündung. | |
Der Anschlag sei ein Racheakt gewesen, nachdem der 25 Jahre alte Neffe des | |
Mannes kurz zuvor bei einem Schusswechsel mit Kämpfern der „Freien | |
Syrischen Armee“ (FSA) getötet worden sei. „Er war an diesem Tag noch immer | |
wütend darüber“, sagte die Richterin. Der 55-Jährige habe unvermittelt mit | |
einer RPG7 in die Menge gefeuert. „Er handelte in der Absicht zu töten“, so | |
Neumann. | |
Mindesten vier Menschen seien dadurch getötet worden und zwei Männer schwer | |
verletzt. „Es spricht sehr viel dafür, dass es deutlich mehr Tote und | |
Verletzte gab“, sagte die Richterin. | |
Das Gericht folgte nach knapp 40 Verhandlungstagen mit seinem Urteil im | |
Wesentlichen dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Diese war allerdings in | |
ihrer Anklage von Mord in sieben Fällen ausgegangen. Die Verteidigung hatte | |
auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es ist dagegen | |
eine Revision möglich. | |
Der staatenlose Mann war Anfang August 2022 in Berlin gefasst worden und | |
sitzt seither in Untersuchungshaft. Bis zu seiner Inhaftierung hat er nach | |
Gerichtsangaben als anerkannter Flüchtling in der Hauptstadt gelebt. | |
Zum Tatzeitpunkt soll er nach Behördenangaben einer palästinensischen | |
Gruppierung angehört haben, vermutlich der Miliz „Free Palestine Movement“ | |
(FPM). Am Tattag ist es nach dem Urteil seine Aufgabe gewesen, die | |
Verteilung von Lebensmittelpaketen durch das Hilfswerk der Vereinten | |
Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) zu | |
beaufsichtigen. | |
23 Feb 2023 | |
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