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# taz.de -- Amazon-Urteil in Spanien: Schluss mit Scheinselbstständigkeit
> Nach einem Urteil des Sozialgerichts muss Amazon in Spanien mehr als
> 2.000 Zusteller festanstellen. Es ist nicht das erste Urteil dieser Art.
Bild: „Correos“-Express-Zusteller in der Innenstadt von Ronda, Spanien
Madrid taz | 2.166 Zusteller von [1][Amazon] in Spanien müssen fest
angestellt werden. Das entschied am Donnertag das Sozialgericht in Madrid.
Es handle sich bei den Fahrern von Amazon Flex um Scheinselbstständige.
Geklagt hatten Betroffene mit der Unterstützung durch die
sozialdemokratische Gewerkschaft UGT. Die Betroffenen seien „gezwungen
worden, mit ihren eigenen Fahrzeugen zu arbeiten und Pakete mithilfe einer
Unternehmens-App zu verteilen, über die sie ihre Anweisungen bekamen“,
heißt es in einer Erklärung der Gewerkschaft zum Urteil.
Das Urteil des hauptstädtischen Sozialgerichts stützt sich auf einen Spruch
des Obersten Gerichtshofs vom 25. September 2020. Damals wurde der
Lieferdienst für Essen und Lebensmittel Glovo verurteilt. Dessen Zusteller
wurden ebenfalls als Scheinselbstständige eingestuft. Auch sie arbeiteten
mit einer App auf dem Telefon. Das Oberste Gericht sah dennoch ein
„allgemeines Arbeitsverhältnis“ gegeben.
Glovo sei nicht – wie vom Unternehmen behauptet – reiner Vermittler
zwischen Händler und Zusteller. Die Organisation per digitaler Plattform
erfülle „die Elemente der Abhängigkeit und Entfremdung, die für die
Qualifizierung der analysierten Rechtsverhältnisse (…) als
Arbeitsverhältnisse ausschlaggebend sind“, heißt es in dem Urteil, das
jetzt auch auf Amazon angewendet wurde.
Im August 2021 erließ die spanische Regierung ein Gesetz, dass diese Art
von Scheinselbstständigkeit, wie sie jetzt auch wieder bei Amazon
festgestellt wurde, eigentlich verbietet. [2][Amazon] hat die Möglichkeit,
Widerspruch gegen das Urteil einzulegen.
Glovo muss mittlerweile Bußgelder in Millionenhöhe bezahlen. Erst vor einer
Woche wurde der 2015 gegründete spanische Lieferdienst, der in 1.500
Städten in 25 Ländern operiert, von der Gewerbeaufsicht in Madrid mit einer
Strafe in Höhe von 32,9 Millionen Euro belegt. Das Unternehmen hatte trotz
des Urteils aus 2020 und des Gesetzes von 2021 weiterhin
scheinselbstständige „Rider“ im Dienst.
## Noch mehr Bußgelder
Außerdem beschäftigt Glovo in Madrid Fahrer ohne Arbeitserlaubnis. Diese
teilen sich üblicherweise einen Job mit einem Biker, der eine
Arbeitserlaubnis hat. Damit ist ein und der selbe Zusteller angeblich bis
zu 24 Stunden unterwegs. Das Unternehmen habe von dieser Praxis gewusst,
ist sich die Gewerbeaufsicht sicher. Dafür werden weitere 5,2 Millionen
Bußgeld fällig. Zusätzlich zu den Strafen muss Glovo für die
Scheinselbstständigen 19 Millionen Euro an die Sozialversicherung abführen.
Dies war nicht das erste Bußgeld gegen Glovo. In ganz Spanien hat die
Gewerbeaufsicht bereits 205,3 Millionen Euro an Bußgeldern gegen das
Unternehmen verhängt. Hinzu kommen 125,3 Millionen Euro an die
Sozialversicherung. Insgesamt geht es um mehr als 37.000 Rider.
„Kein Unternehmen in Spanien, egal wie groß oder klein, steht über dem
Gesetz“, erklärte die linksalternative Arbeitsministerin Yolanda Díaz nach
dem Bußgeldbescheid und erinnerte daran, dass das Gesetz im wiederholten
Falle des Verstoßes Haftstrafen von bis zu sechs Jahren gegen die
Verantwortlichen vorsieht.
3 Feb 2023
## LINKS
[1] /Weltweite-Proteste-zum-Black-Friday/!5897283
[2] /Amazon/!t5007747
## AUTOREN
Reiner Wandler
## TAGS
Plattformökonomie
Arbeitskampf
Amazon
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