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# taz.de -- Entwurf für Wahlrechtsreform: Weg vom XXL-Bundestag
> Das Parlament soll wieder auf sein Normalmaß schrumpfen. Ein
> Gesetzentwurf von Rot-Grün-Gelb sieht künftig 598 statt der derzeit 736
> Abgeordneten vor.
Bild: Mega-Parlament soll schrumpfen
Berlin dpa | Die Ampel-Fraktionen haben einen Gesetzentwurf für eine
Wahlrechtsreform vorgelegt, der den Bundestag wieder auf seine Regelgröße
von 598 Abgeordneten verkleinern würde. Durch Überhang- und
Ausgleichsmandate war das Parlament immer weiter gewachsen – auf zuletzt
736 Abgeordnete. Ursprünglich sollte der Gesetzentwurf [1][bereits im
September vorliegen].
Der Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP sieht nun vor, dass es künftig
keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr geben soll. Dies kann zur Folge
haben, dass in einem Wahlkreis direkt gewählte Abgeordnete keinen Sitz im
Bundestag erhalten werden.
Die Vorsitzenden der Ampel-Fraktionen im Bundestag schickten den
Gesetzentwurf am Sonntag an CDU/CSU-Fraktionschef Friedrich Merz (CDU). In
einem Schreiben boten sie Gespräche darüber an. „Die Fraktionen der
demokratischen Mitte eint, eine massive Vergrößerung des Bundestages über
seine gesetzliche Regelgröße für zukünftige Bundestagswahlen vermeiden zu
wollen“, heißt es darin. „Deshalb möchten wir für die nächste
Bundestagswahl eine Lösung finden, die breit getragen werden kann.“ Brief
und Gesetzentwurf liegen der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor.
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr
Mandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Diese
zusätzlichen Mandate darf die Partei behalten. Die anderen Parteien
erhalten dafür Ausgleichsmandate.
[2][Aktuell ist der Bundestag eines der größten Parlamente der Welt.] Nach
dem Gesetzentwurf bleibt es bei der bisherigen Einteilung in 299 Wahlkreise
und bei zwei Stimmen, die jede Wählerin und jeder Wähler vergeben kann. Für
die Sitzverteilung im Bundestag sollen künftig allein die Zweitstimmen
ausschlaggebend sein. Sie werden im Entwurf „Hauptstimmen“ genannt, die
Erststimmen heißen „Wahlkreisstimmen“.
Über das Hauptstimmenergebnis wird berechnet, wie viele der 598 Mandate
jeder Partei bundesweit zustehen und wie sich diese auf die einzelnen
Landeslisten verteilen. Gewinnt eine Partei weniger Wahlkreise direkt, als
ihr Mandate zustehen, werden die restlichen Mandate über die Liste
verteilt.
Gewinnt sie aber mehr Wahlkreise direkt, als Sitze nach dem
Hauptstimmenergebnis auf sie entfallen, gehen die Kandidatinnen und
Kandidaten mit dem schlechtesten Wahlkreisstimmenergebnis leer aus. „Die
erfolgreiche Kandidatur im Wahlkreis setzt also künftig neben der relativen
Mehrheit eine Deckung durch Hauptstimmen voraus“, heißt es dazu im
Gesetzentwurf.
Der Verzicht auf Überhang- und Ausgleichsmandate würde alle Parteien
treffen. Bei der Bundestagswahl 2021 gab es davon 138. Davon entfielen auf
die Union 41, auf die SPD 36, auf die Grünen 24, auf die FDP 16, auf die
AfD 14 und auf die Linke 7.
Der Gesetzentwurf soll in dieser Woche von den Fraktionen beraten werden.
Er dürfte auch in den Reihen der Ampel nicht auf ungeteilte Zustimmung
stoßen, weil sich Abgeordnete ausrechnen können, dass sie mit den neuen
Regeln bei der nächsten Wahl ihr Mandat verlieren werden.
Noch größer dürfte der Widerstand bei der Union werden. CDU und vor allem
CSU haben in den vergangenen beiden Legislaturperioden eine wirksame
Wahlrechtsreform verhindert, weil sie von den geltenden Regelungen am
meisten profitierten. Sie ließen sogar Reformversuche der
Bundestagspräsidenten Norbert Lammert und Wolfgang Schäuble (beide CDU) ins
Leere laufen.
„Die Zeit der Ausreden für eine echte Wahlrechtsreform muss vorbei sein.
Der Deutsche Bundestag muss kleiner werden“, sagte am Sonntag Konstantin
Kuhle, der Obmann der FDP in der Bundestags-Kommission zur Reform des
Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit. Die
Ampel-Fraktionen zeigten hierfür jetzt einen Weg auf und machten der Union
ein konkretes Gesprächsangebot. „Wir wollen, dass eine Reform des
Bundestagswahlrechts von einer breiten Mehrheit des Parlaments beschlossen
wird, um die Akzeptanz des neuen Wahlrechts sicher zu stellen“, betonte
Kuhle.
15 Jan 2023
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[1] /Ampel-einigt-sich-auf-Wahlrechtsreform/!5866126
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