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# taz.de -- Reform des Wahlrechts: Union sieht Verfassungswidrigkeit
> Die Ampelkoalition hat sich auf einen Gesetzentwurf für ein neues
> Bundestagswahlrecht verständigt. Die Union äußert Kritik.
Bild: Kuschelig hier. Der Bundestag soll wieder kleiner werden
Berlin dpa | Aus der Union kommt scharfe Kritik an den Plänen der
Ampelkoalition zur [1][Reform des Wahlrechts]. Der Vorschlag sei
verfassungswidrig, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der
CSU-Landesgruppe im Bundestag, Stefan Müller, dem Nachrichtenportal The
Pioneer. „Gewählten Wahlkreiskandidaten das Mandat zu verweigern, ist eine
eklatante Missachtung des Wählerwillens und des Rechtsstaats- und
Demokratieprinzips.“
Der Obmann der Union in der Kommission zur Reform des Wahlrechts, Ansgar
Heveling, sagte dem digitalen Medienhaus Table.Media, SPD, Grüne und FDP
legten „die Axt an unser personalisiertes Verhältniswahlrecht“. „Wer auf
verfassungsrechtlichem Sand baut, muss damit rechnen, dass das
Verfassungsgericht angerufen wird“, warnte der CDU-Politiker. Sein
CSU-Kollege Müller sagte: „Die Ampel sollte bei diesem Thema lieber
zusammen mit uns an machbaren Lösungen für eine Verkleinerung des
Bundestages arbeiten.“
Die Ampel-Fraktionen hatten einen Gesetzentwurf [2][für eine
Wahlrechtsreform] vorgelegt, der den Bundestag wieder auf seine Regelgröße
von 598 Abgeordneten verkleinern würde. Durch Überhang- und
Ausgleichsmandate war das Parlament immer weiter gewachsen – auf zuletzt
736 Abgeordnete. Der Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP sieht nun vor,
dass es künftig keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr geben soll. Dies
kann zur Folge haben, dass in einem Wahlkreis direkt gewählte Abgeordnete
keinen Sitz im Bundestag erhalten.
Die Vorsitzenden der Ampel-Fraktionen im Bundestag schickten den
Gesetzentwurf am Sonntag an CDU/CSU-Fraktionschef Friedrich Merz (CDU). In
einem Schreiben boten sie Gespräche darüber an.
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr
Mandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Diese
zusätzlichen Mandate darf die Partei behalten. Die anderen Parteien
erhalten dafür Ausgleichsmandate. CDU und vor allem CSU haben in den
vergangenen beiden Legislaturperioden eine wirksame Wahlrechtsreform
verhindert, weil sie von den geltenden Regelungen am meisten profitierten.
16 Jan 2023
## LINKS
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